NRW:Düsseldorf/Kommunalwahl 2014/Aufstellungsversammlung/Wahlordnung/Vorschlag2

Vorschlag von Frank Grenda (2. Vorsitzender)

Diese Wahlordnung regelt alle Wahlen zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in der kreisfreien Stadt Düsseldorf und die angesetzte Aufstellungsversammlung vom 23.11.2013. Diese Versammlung wird gegebenenfalls unterbrochen und später am 11. und 12.01.2014, jeweils ab 10:00 Uhr, sowie am 18.01.2014, ebenfalls ab 10:00 Uhr, am gleichen Ort fortgesetzt.


Begriffe

  • Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied.
  • Wählbar für die Reserveliste/Direktkandidaten zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Düsseldorf ist, wer
    • Mitglied des Kreisverbandes Düsseldorf ist oder Bürger die in Düsseldorf wohnen
    • keiner anderen Partei angehört,
    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    • mindestens seit 3 Monaten (Stichtag 24. Februar 2014) vor der Wahl in Düsseldorf seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
    • Besonderheit besteht bei der Wahl zu den Bezirkslisten, dort muss man im Bezirk wohnen oder als Direktkandidat in dem Bezirke aufgestellt sein.
  • Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder keinen Wohnsitz in Düsseldorf hat.
  • Beim Akzeptanzwahlverfahren hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied für jeden Kandidaten genau eine Stimme. Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen. Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch nur die Stimmabgabe für diesen Kandidaten ungültig gewertet, nicht jedoch der gesamte Wahlzettel.
    • Stimmenauszählung: Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet:
      • für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat zwei Punkte,
      • für eine Enthaltung einen Punkt,
      • für eine Nein-Stimme keine Punkte.
    • Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel.
  • Beim Zustimmungswahlverfahren hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied genau so viele Stimmen zu vergeben, wie es Kandidaten im Wahlgang gibt. Diese Stimmen können, müssen aber nicht, alle vergeben werden. Eine Vergabe mehrerer Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht möglich. Es ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint.


Vorbereitung

  • Der Versammlungsleiter fordert den Wahleiter dazu auf, der Versammlung zu erklären, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist. Danach werden die entsprechenden Kandidatenlisten geöffnet.


Wahl von Direktkandidaten

  • Die Wahl der Direktkandidaten zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf erfolgt in 41 separaten Runden (=Wahlkreise).
  • Die Direktkandidaten bestehen aus bis zu 41 Mitgliedern bzw. Bürgern aus dem Kreisverband Düsseldorf
  • Die Besetzung der Direktkandidaten erfolgt nach Aufruf der Wahlkreisnummer durch geheime Wahl auf einer der möglichen 4 Aufstellungsversammlung.
  • Eine Kandidatur kann auch schriftlich erklärt werden, solange der Bewerber auch am Wahltag telefonisch für die Annahme erreichbar ist.
  • Die Wahl der einzelnen Kandidaten erfolgt in einem Wahlgang, weitere können durch Stichwahlen hinzukommen.
  • Alle Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich und ihr Programm innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten vorzustellen.

Ablauf für jeweils 41 Wahlkreise

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für die Wahlkreise 1-41 einzeln zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht am gleichen Tag wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt alphabetisch nach dem Nachnamen.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    1. Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
      1. Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
      2. Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für den aufgerufenen Wahlkreis geheim per Akzeptanzwahlverfahren (s.o).
  6. Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel. Bei Ergebnisgleichheit findet eine Stichwahl statt. Erreicht keiner der Kandidaten die Voraussetzungen im ersten Wahlgang, wird der Wahlkreis auf einen der weiteren Aufstellungsversammlungen neu aufgerufen.
  7. Alle nichtgewählten Kandidaten können in einem anderen Wahlkreis wieder antreten.
  8. Nur bei einem schriftlichen Rücktritt des gewählten Kandidaten bis zur letzten Aufstellungsversammlung ist eine erneuter Aufruf des Wahlkreises möglich.

Wahl der Reserveliste BV

  • Die Wahl der Reserveliste für die Bezirke zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf erfolgt in 10 einzelnen Runden. Jede Bezirksliste wird in einzelnen in sich geschlossenen Wahlgängen abgewickelt.
  • Die Reserveliste besteht aus bis zu 10 Mitgliedern bzw. Bürgern aus dem Kreisverband Düsseldorf
  • Die Besetzung der Reserveliste erfolgt durch geheime Wahl auf der Aufstellungsversammlung im Januar 2014.
  • Die Wahl der Kandidaten zur Positionierung auf die Reserveliste wird in 1 Runde absolviert, weitere könne durch Stichwahl hinzukommen
  • Alle Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich und ihr Programm innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten vorzustellen.
  • Jedem Kandidaten wird beim Vorschlag zur Aufstellung eine für alle Wahlgänge des Parteitags gültige Kandidatennummer zugewiesen.
  • Diese Nummer wird dem Kandidaten vom Wahlleiter ausgehändigt und dieser vermerkt die Nummern in seinen Unterlagen unter Zuordnung zum Kandidatennamen.

Ablauf

  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Bezirksvertretung zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    1. Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    2. Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    3. Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für die Listenplätze bis max. einschließlich Platz 10 per Zustimmungswahlverfahren.
  6. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 10 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so findet ein zweiter Wahlgang im Wege der Zustimmungswahl statt. In diesem sind die Kandidaten wählbar, welche die meisten Stimmen im vorherigen Wahlgang erreicht haben, bis zur doppelten Anzahl der noch zu vergebenden Plätze. Bei Stimmengleichheit beim letzten möglichen Kandidaten kommen alle Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl in diesen Wahlgang.
  7. Bei gleicher Stimmanzahl entscheidet das Los.


Wahl der Reserveliste RAT

  • Die Reserveliste zur Kommunalwahl 2014 in Düsseldorf setzt sich aus maximal 30 Listenkandidaten zusammen und wird frühestens im Januar 2014 aufgestellt.
  • Die Wahl der Listenkandidaten für die Liste der Piratenpartei Düsseldorf erfolgt in 4 Runden: Platz 1 bis 3 (separat), sowie die unbesetzten Plätze bis Platz 30 werden jeweils in einer Runde gewählt.
  • Allen Kandidaten wird vom Wahlleiter eine während der gesamten Aufstellungsversammlung gültige Kandidatenkennnummer (KKN) zugewiesen. Die Zuweisung der KKN wird vom Wahlleiter in der Kandidatenliste vermerkt. Die KKN dient der Identifizierung der Kandidaten in allen Losverfahren und Fragerunden.
  • Alle Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich und ihr Wahlprogramm innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten vorzustellen.
  • Bei Ergebnisgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. Die Gesamtanzahl der Lose entspricht der Anzahl der verbliebenen Kandidaten. Die Anzahl der Lose mit Platzbezeichnung ist gleich der Anzahl zu vergebender Plätze. Die restlichen Lose sind leere Lose bis zur Höhe der restlich verbliebenen Kandidaten der Runde. Alle Lose kommen in eine Losbox und werden von einem Ziehungs-Piraten unter Aufsicht des Wahlleiters in der Reihenfolge der Zuordnung der KKN der Kandidaten auf Zuruf des Versammlungsleiters "blind" gezogen. Kandidaten, auf deren Zuruf ein leeres Los gezogen wird, verlassen die Bühne; die übrigen Kandidaten bleiben so lange auf der Bühne bis Listenplatz 1 besetzt ist.
  • Wichtig ist zu beachten, dass jeder Listenkandidat seinen Nachfolger im Rat beim Ausscheiden losgelöst von der Reihenfolge der eingereichten Reserveliste bei einer Kommunalwahl selber aus der Reserveliste bestimmen kann.


Wahlsystem (4 Runden)

Runde 1 – Listenplatz 1
  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 1 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    1. Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    2. Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    3. Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 2 Minuten.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für den Listenplatz 1 geheim per Akzeptanzwahlverfahren.
  6. Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme. Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen. Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch nur die Stimmabgabe für diesen Kandidaten ungültig gewertet, nicht jedoch der gesamte Wahlzettel.
  7. Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel. Bei Ergebnisgleichheit findet eine Stichwahl statt. Kann der Listenplatz nicht besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde.
  8. Bei Ergebnisgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los wie unter Oberpunkt 5 beschrieben.
  9. Alle nichtgewählten Kandidaten können in den nächsten Wahlgängen wieder antreten.


Runde 2 – Listenplatz 2 (+ evtl. 1)
  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 2 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    1. Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    2. Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    3. Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für den Listenplatz 2 geheim per Akzeptanzwahlverfahren.
  6. Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme. Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen. Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch nur die Stimmabgabe für diesen Kandidaten ungültig gewertet, nicht jedoch der gesamte Wahlzettel.
  7. Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel. Bei Ergebnisgleichheit findet eine Stichwahl statt. Kann der Listenplatz nicht besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde.
  8. Bei Ergebnisgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los wie unter Oberpunkt 5 beschrieben.
  9. Alle nichtgewählten Kandidaten können in den nächsten Wahlgängen wieder antreten.
Runde 3 – Listenplatz 3 (+evtl. 1 und 2)
  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 3 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    1. Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    2. Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    3. Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für den Listenplatz 3 geheim per Akzeptanzwahlverfahren.
  6. Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme. Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen. Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch nur die Stimmabgabe für diesen Kandidaten ungültig gewertet, nicht jedoch der gesamte Wahlzettel.
  7. Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel. Bei Ergebnisgleichheit findet eine Stichwahl statt. Kann der Listenplatz nicht besetzt werden, so fallen die noch unbesetzten Listenplätze in die nächste Runde.
  8. Bei Ergebnisgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los wie unter Oberpunkt 5 beschrieben.
  9. Alle nichtgewählten Kandidaten können in den nächsten Wahlgängen wieder antreten.

Runde 4 – alle verbliebenen Listenplätze max. 30
  1. Der Versammlungsleiter fordert den Wahlleiter auf die Kandidatenliste für Runde 4 zu öffnen. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatenkennnummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten für diese Runde. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
  2. Die Kandidatenliste wird geschlossen, die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln und in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Nach jeder einzelnen Kandidatenvorstellung stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie diesen Kandidaten befragen will.
    1. Im Fall der Entscheidung für einen Befragung können aus dem Plenum heraus Fragen an diesen Kandidaten gestellt werden.
    2. Die Zeit für die Fragestellung beträgt maximal 30 Sekunden.
    3. Die Antwortzeit auf jeden Fragesteller beträgt maximal 1 Minute.
  5. Nach Abschluss der letzten Fragerunde erfolgt die Wahl der Kandidaten für alle noch unbesetzten Listenplätze bis einschließlich30 per Zustimmungswahlverfahren.
  6. Diejenigen Kandidaten sind gewählt, die die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, so dass die Listenplätze bis einschließlich Listenplatz 30 von jeweils einer Person besetzt werden können. Können nicht alle angezeigten Listenplätze besetzt werden, so findet ein zweiter Wahlgang im Wege der Zustimmungswahl statt. In diesem sind die Kandidaten wählbar, welche die meisten Stimmen im vorherigen Wahlgang erreicht haben, bis zur doppelten Anzahl der noch zu vergebenden Plätze. Bei Stimmengleichheit beim letzten möglichen Kandidaten kommen alle Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl in diesen Wahlgang.
  7. Bei gleicher Stimmanzahl entscheidet das Los über den Listenplatz.
  8. Sollte die Listenplätze nach dem zweiten Wahlgang noch nicht komplett gefüllt sein, kann die Versammlung beschließen die Liste zu verkürzen oder einen dritten Wahlgang anzusetzen.