NRW:Arbeitskreis/Arbeit und Soziales/Stichwortsammlung

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Als erster Schritt sollte hier vielleicht Stichpunktartig zusammengefasst werden, was in NRW dramatisch schief läuft

Arbeitsrecht

ALG II / Hartz IV

Links: 1 Euro Jobs bei Wiki, 2. Sozialgesetzbuch, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung NRW, SGB2 Ausführungsgesetz NRW (PDF)
Datei:Broschuere zu sanktionen.pdf - Broschüre des AG Hartz IV Berlin zu Sanktionen

"Schulungs"-Maßnahmen

Langzeitarbeitslose werden, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Kentnissen, in Schulungsmaßnahmen gesteckt, wo sie lernen sollen sich zu Bewerben und ihr Leben zu organisieren. Teilweise werden diese Schulungen unsinnigerweise einfach wieder und wiederholt, anstatt tatsächlich auf die Fähigkeiten oder Schwächen des Arbeitslosen einzugehen. Meist folgt ein bindendes Praktikum, um die Stelle allerdings muss sich der Probant selbst kümmern.

Sanktionen

Die Agentur für Arbeit kann Sanktionen aussprechen, bis hin zur kompletten Sperrung aller Bezüge. Der Arbeitslose ist der Agentur hier völlig ausgeliefert, obwohl unser Grundgesetz ein Recht auf Leben und Teilhabe garantiert. Daher muss geprüft werden, ob diese Sanktionen nicht verfassungswidrig sind.

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs)

Arbeitslose die ALG II beziehen, können von der Agentur für Arbeit dazu verpflichtet werden Arbeitstellen mit 30 Stunden/Woche anzutreten, für welche Sie vom Arbeitgeber EUR 1,50 (früher EUR 1,00) pro Stunde bekommen.

Dies ist eine versteckte Subvention der Arbeitgeber, denn die Arbeitnehmer bekommen ja (zum Glück) nicht nur die EUR 1,50 pro Stunde, sondern weiterhin ALG II. Auf diesem Wege wird in vielen Städten z.B. die Betreuung der Grünanlagen und/oder die Müllbeseitigung subventioniert.

Diese versteckte Subvention, hat den sozialen (Neben)efekt, das Arbeitnehmer obwohl sie 30 Stunden/Woche arbeiten, den Status eines Arbeitslosen haben; mit allen negativen Konsequenzen die für sie damit verbunden sind.

Subventionierte "Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt"

Arbeitnehmer, die Langzeitarbeitslose einstellen, können bis zu 4 Jahren 75% des Lohnes als Zuschuss vom Arbeitsamt bekommen. Dies hat mittlerweile zu Betrieben geführt, die nur noch Langzeitarbeitslose für den maximalen Zeitraum für einen relativ geringen Lohn anstellen. Da dieser auch noch subventioniert wird, zahlt der Arbeitgeber nahezu nichts für seinen Arbeiter. Die Arbeitsbedingungen sind in solchen Betrieben meist katastrophal, was wohl der staatlich geförderten Skrupellosigkeit der Arbeitgeber zu verdanken ist.

Weiterbildungsmaßnahmen bei Minijobbern

Momentan sind selbst 400-Euro-Jobber gezwungen, trotz ihrer Arbeit, eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen. Auf Grund des doch hohen Zeitaufwands ist dies ein Problem, da es durchaus Minijobber gibt, die bis zu 6 Stunden am Tag arbeiten. Dazu kommt die Tatsache, dass Weiterbildungsmaßnahmen oftmals mit Praktika verbunden sind, die für Minijobber zunächst unsinnig sind, da diese auf Grund ihres Jobs, zeitlich gar keine Zeit dazu hätten und ansonsten ihren Job kündigen müssten. Ein Vorhandensein des Minijobs muss zunächst akzeptiert werden, auch wenn Vollzeitstellensuche wünschenswert ist.

Praktikumszwang zur "Integration" in den Arbeitsmarkt

Die Problematik der Praktika ist oftmals, dass Arbeitnehmer ausgenutzt werden, um kostenlos zu arbeiten und nach den Praktikum weiterhin "auf der Straße" sitzen, resp. vom Amt leben. Wer eine abgeschlossene Ausbildung hat, für den machen Praktika nur sehr bedingt Sinn.

Wohnungswahl

Sofern Wohnungen nicht extrem überteuert sind, sollte jeder grundsätzlich die Möglichkeit haben, seinen Wohnort selbst zu wählen. Darüber hinaus sollte die Größeneinschränkungen abgeschafft, oder deutlich erhöht werden. Es darf nicht sein, dass eine Familie mit 3 Personen, lediglich 3 Zimmer haben darf, schließlich braucht man auch ein Wohnzimmer. Ebenso darf es nicht sein, dass Kinder auf ein Kinderzimmer verzichten, oder mehrere Kinder ein gemeinsames Zimmer nutzen müssen - hier fehlt die Möglichkeit zur freien Entfaltung.


Da muss ich dann jetzt mal widersprechen, die Größenregelung der Wohnfläche ist schon seit längerem nicht mehr der Fall. Ich weiß aber, das sich das hartnäckig fest gebissen hat im Denken der meisten Menschen. Es gibt einen Höchstbetrag den das Amt für eine Wohnung zahlt, unabhängig von der Größe. Das heißt im Klartext, wenn mir jemand ein Loft mit 200qm anbietet und sagt, ich darf da für 200€ wohnen, kann ich da einziehen. Genauso kann es aber auch nur 50 qm mit 3 Personen sein, wenn ich sage, das reicht uns. Und welche Familie mit mehr als zwei Kindern aus der normalen Arbeitswelt kann ihren Kindern jeweils eigene Zimmer bieten? Längst nicht alle. Sicher die Quote ist ungleich höher, aber den Anspruch auf eigene Zimmer finde ich überzogen. um es vielleicht diplomatischer zu sagen: Jedem Kind sollte genügend Raum zur freien Entfaltung zur Verfügung stehen.

  • Naja, mal angenommen, du hättest tatsächlich recht damit, gibt es aber immernoch ein Problem mit den Wohnberechtigungsscheinen. Leider sind gerade für günstige Wohnungen, solche Scheine nötig (ist hier in MG jedenfalls überwiegend so) und da steht einem dann wiederum nur eine bestimmte Größe zu. Eingeschränkt ist man also so oder so, daher sollten wir uns auch über den Sinn und Unsinn des Wohnberechtigungsscheines Gedanken machen.

Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen

Ebenso problematisch: Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden, sollen eine Einstiegsqualifizierungsmaßnahme in einem Betrieb machen. Zwar wird diese an die eigentliche Ausbildung angerechnet, doch fehlt hier schlicht die tarifliche Bindung. Der Arbeitgeber hat - im Gegensatz zur regulären Ausbildung - jederzeit die Möglichkeit, den EQ-ler ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Darüber hinaus ist das Gehalt niedriger und wird teilweise vom Amt bezahlt. Hier besteht eindeutig die Gefahr der Ausbeutung. Zudem hat der Betroffene nicht mehr die Möglichkeit, sich der Kontrolle seitens des Amtes zu unterziehen (das Amt weiß jederzeit, wie gut die Person arbeitet, ob sie pünktlich kommt, etc.)

Wohnungsdurchsuchungen

Privatsphäre (Anmelden von Urlaub/Abwesenheit, etc.)

Überwachung: Aufzeichnung von Gesprächen innerhalb des Amtes ohne Wissen des Betroffenen

Mobilität: Auto trotz ALG2

Sozialticket

Konzeptvorschlag im Falle des VRR: Anteilige oder komplette Übernahme der Kosten seiten des Amtes oder der Stadt, für ein Ticket1000 oder 2000 der Preisstufe D (ähnlich dem SchokoTicket). Um "anonym" bleiben zu können, lediglich die Übernahme des regulären Tickets, keine optische Unterscheidung des Sozialtickets gegenüber normalen Tickets, da sich ALG2-Empfänger ansonsten gegenüber anderen als solche ausweisen müssten.

Einschränkung der Datensammelwut bei gleichzeitiger Nutzung der vernetzen Daten

Wir haben leider immernoch das Problem, dass etliche Daten von den ALG2-Empfängern gesammelt werden. Viele werden es vielleicht kennen: Will ein ALG2-Empfänger etwas, wie z.b. die Telefonnummer, verschweigen, lassen die Sachbearbeiter nicht locker und wollen mit allen Möglichkeiten die entsprechenden Daten sammeln. Dazu vermutlich noch reichlich anderer persönlicher Daten, die definitiv unter die Privatsphäre fallen. Gleichzeitig behauptet die ARGE, nicht auf vernetzte Daten anderer Sachbearbeiter oder Ämter zugreifen zu können, was definitiv nicht korrekt ist. Das sollte aufhören. Die ARGE sollte lediglich die nötigsten Daten sammeln, gleichzeitig aber die vernetzen Daten auch nutzen, um den (Zeit)aufwand für alle beteiligten zu verringern. Gleichzeitig sollte der ALG2-Bezieher jederzeit Einsicht auf seine gesammelten Daten haben und ggf. das Sammeln bestimmter Daten verweigern/untersagen dürfen (mit Ausnahme von notwendigen Daten, wie Adresse und Kontodaten).

  • Die Aussage "Die ARGE sollte lediglich die nötigsten Daten sammeln, gleichzeitig aber die vernetzen Daten auch nutzen, um den (Zeit)aufwand für alle beteiligten zu verringern." ist in meinen Augen zum Einen wiedersprüchlich und zum Anderen wiederspricht sie meiner Grundhaltung zum Vernetzen von Daten.
    Auf der einen Seite soll die ARGE "lediglich die nötigsten Daten sammeln" auf der anderen Seite soll sie "gleichzeitig aber die vernetzen Daten auch nutzen". Warum? - Wenn sie die nötigen Daten sammelt braucht sie keine vernetzten Daten.
    Ich bin ganz klar gegen jegliches Vernetzen von nicht öffentlich zugänglichen Datenbeständen. - Ich gehe mal davon aus, dass sich Piraten der Gefahren bewußt sind, die das Vernetzen von (nicht öffentlichen) Daten für die Geselschafft im Allgemeinen und dem Menschen im Einzelnen hat und führe dies hier nicht weiter aus.
    Und das Argument "um den (Zeit)aufwand für alle beteiligten zu verringern." ist doch eins der ach so "vernünftigen" Argumente, welches im Kampf gegen die Informelle Selbstbestimmung immer wieder vorgebracht wird. Was hat diese Argument -im Zusammenhang mit Datenverknüpfung- bei den Piraten zu suchen? Das Sammeln von Daten -wenn es denn schon sein muß- sollte Aufwand als Preis haben und nicht auf Kosten der Freiheit, Selbstbestimmung und Würde des Menschen gehen. -- Thoth23

Gesellschaftsproblematik: Arbeitsloser weniger Wert?

Verbesserte Kompetenz der ARGE-Mitarbeiter

Lockerere Behandlung bei Aufstockern

Ich sehe keinerlei Gründe, warum Aufstocker ebenso streng behandelt werden sollten, wie Komplettbezieher, insb. auf die Angabepflicht und im Falle von Sanktionen (die sowieso abgeschafft werden sollten).

  • Ich sehe keinerlei Gründe, warum Komplettbezieher strenger behandelt werden sollten, wie Aufstocker , insb. auf die Angabepflicht und im Falle von Sanktionen (die sowieso abgeschafft werden sollten). -- Thoth23

(Früh-) Rente

Um im Fall einer Krankheit, die permanente oder langfristige Arbeitsunfähigkeit verursacht, einen Anspruch auf Frührente zu haben, muss der Antragsteller in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 36 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Diese werden zwar vom Arbeitsamt gezahlt, sollte der Antragsteller aber z.b. im familiären Haushalt gearbeitet haben (Stichworte: Gleichstellung der Hausfrauenarbeit, familliäre Altenpflege) und das bislang einzahlende Mitglied wegfallen (z.b. durch Trennung), so hat derjenige keine Chance auf Frührente. Das bedeutet das der Antragsteller sich regulär Arbeitslos melden muss und vom Amt entsprechend behandelt (will sagen: schikaniert) wird.

Behinderte

Ausbeutung von Behinderten in Behindertenwerkstätten

Leider ist es in Deutschland immernoch so, dass vor allem Behinderte dazu ausgenutzt werden, zu Hungerlöhnen einer Vollzeitstelle nachzugehen. So arbeiten seit Jahrzehnten, körperlich und geistig behinderte Menschen in sogenannten Behindertenwerkstätten für einen Lohn, der kaum höher liegt, als der eines 1 Euro-Jobs - und das bei einem 8-Stunden-Tag. Trotz einer 40-Stunden-Woche kommen diese Menschen somit auf gerade mal knapp über 400 Euro pro Monat, womit kein einziger Behinderter in der Lage ist, sich selbst zu ernähren und eine Unterkunft zu bezahlen. Hier müssen dringend die Löhne für Behinderte angehoben werden und die Chancen, einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten, müssen verbessert werden.

Abgleich: Was ist hiervon Landespolitik

-- bzw. stellt sich erstmal die Frage: Wie kriegen wir das raus? -- Fizz 12:17, 9. Okt. 2009 (CEST)

Da hilft nur Gesetze & Verordnungen lesen ;) -- Gedankenstuecke 20:47, 21. Okt. 2009 (CEST)
Schon klar, aber ist das was ich da oben verlinkt habe alles? Wer weiss sowas? Vllt. sollte man mal Kontakt aufnehmen zu entsprechenden Selbsthilfegruppen und sogar direkt zum Landesministerium. -- Fizz 21:38, 21. Okt. 2009 (CEST)