NRW:2010-07-23 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Eckdaten

Was: PG Satzung NRW
Wann: 23.07.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung

Teilnehmer

Gäste

letztes Protokoll

  • keine Anmerkungen zum letzten Protokoll

neue Punkte

  • LOO mit dem Vorstand besprechen; als Punkt für die nächste Vorstandssitzung einfügen
    • Rückmeldung vom LVor
      • Richard: Im Sinne unserer Forderung nach transparenter Politik und zur Dokumentation von Ergebnisse und Fortschritten etc. halte ich ein generelles Gebot, Protokolle zu verfassen und zu veröffentlichen für alle Organisationseinheiten des LVs für sinnvoll. Da unsere Satzung definiert, wie wir arbeiten und uns organisieren wollen, ist so ein Gebot dort auch richtig aufgehoben. Technische Fragen in einer LOO zu regeln (Wer veröffentlicht? Wo wird veröffentlicht? Was wird _genau_ veröffentlicht?) halte ich für sinnvoll.
      • Uli: Bin Fan einer schlanken Satzung und finde das daher gut.
      • Carsten: Bitte nochmal Bescheid sagen, bevor es ernster wird.
      • Ralf nimmt es mit zur PG Satzung.
  • A51A Vorstand den Zugriff auf die Freien Finanzmittel explizit erlauben
    • die Begründung wurde in dem Satzungsänderungsantrag noch geändert.
  • A51B Vorstand den Zugriff auf die Freien Finanzmittel explizit verweigern
    • dieser Satzungsänderungsantrag ist iO
  • A50 Frist für Satzungsänderungsanträge von 12 Wochen
    • dieser Satzungsänderungsantrag ist iO
  • Ralf hat einen Dropboxaccount für die PG angelegt. Die Kennwörter werden an die PG Mitglieder versendet. Allerdings werden alle Dateien als Public gesetzt.

Aufgabenliste vom Treffen des 23.07.10

  • rgloerfeld:
    • Formulierung des alternativen Satzungsänderungsantrags in dem die Philosophie der Crew mit eingearbeitet werden sollte
    • Nachfragen bei der Sprechstunde des LF im Mumble, ob jemand einen Antrag übernehmen kann, oder ob der dann wieder neu eingestellt werden muss.
  • thorres:
    • Kommunikation mit der PG / AG Satzung auf Bundesebene herstellen
  • quwr:
    • die oben genannten Satzungsänderungsanträge in die Arbeitsversion einpflegen
    • überprüfen, ob alle Satzungsänderungsanträge auch in der Arbeitsversion eingepflegt sind
      • Kenntlich machen, welche Satzungsänderungsanträge wir wieder zurückgezogen haben und welche wir aktualisiert haben
    • Dokumente in die Dropbox einfügen
  • glassesaregood:
    • Protokoll schreiben und verschicken

noch offene Punkte

  1. Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
  2. Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
    1. Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
      1. Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
    2. Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
  3. Beurkundung von Beschlüssen:
    1. Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
      1. Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
      2. Diskussion:
        1. quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
        2. thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
        3. DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
      3. A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdgericht
  4. Corax: Ombudsmann
    1. die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
    2. http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
      1. Aufgaben:
        1. Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
        2. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
        3. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
        4. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
        5. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
      2. Begründung
        1. Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
        2. es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
        3. Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
  5. Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
    1. nach Satzung können diese kein Geld beantragen.

verschobene Punkte

  1. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  2. Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  3. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  5. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
  6. Ordnungsmaßnahmen (?) zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  7. Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)

Punkte, die den Bund betreffen

  1. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  2. Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
  3. Wohnsitz-zu-Gliederung-Zuordnung.Sinnvoll wäre hier der Erstwohnsitz wegen der Wahlrechtlichen Vorraussetzungen und der Problematik die Berechtigten einzuladen. Zusätzlich wäre es zu begrüßen, wenn die Mitglieder die Gliederung aussuchen können, in der sie aktiv sind. --> § zu Aufnahme und Mitgliederrechte überarbeiten
  4. PartG $9: (3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.
  5. Bundessatzung: Ordnungsmaßnahmen
    1. Ordnungsmaßnahmen überarbeiten, da nur Bundesvorstand dazu berechtigt ist, Ordnungsmaßnahmen auszusprechen
    2. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
    3. Bundessatzung: Rechte und Pflichten der Mitglieder sagt: 3 Monate Beitragsverzug führt zum Verlust des aktiven Wahlrechts. Finanzordnung sagt: Mitgliedschaft ruht unverzüglich bei Überfälligkeit des Beitrages.
  6. Landesverbänden erlauben, ihre Untergliederung selber zu regeln.

nächstes Treffen

Was: PG Satzung NRW
Wann: 06.08.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung