NRW:2010-06-18 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Eckdaten

Was: PG Satzung NRW
Wann: 18.06.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung

Teilnehmer

Gäste

letztes Protokoll

  • keine Anmerkungen zum letzten Protokoll

neue Punkte

  • Rückzug des Satzungsänderungsantrags A22 Untergeordnete Verbände zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten
    • Kommentar auf der Mailingliste:
      • "Auf der Sprecherliste ist nach CO §5 Abs. 4 nur für die Crewsprecher und die Mitglieder des Landesvorstandes schreibberechtigt."
    • Lösung:
      • Dieser Paragraph wird in die Organisationsordnung des Landesverbandes NRW überführt und abgewandelt, so dass nun auch Mitglieder der Vorstände von Gliederungen des Landesverbandes auch Schreibrechte auf der Crewsprecherliste haben.
  • Überlegung bei der Umstrukturierung der Crewparagraphen: Hier soll die Philosophie der Crew eingearbeitet werden.
    • Dafür wird ein alternativer Satzungsänderungsantrag angelegt.

Ausarbeitung einer Organisationsordnung des Landesverbandes NRW

Weiter ausgearbeitet 2010-06-11
Weiter ausgearbeitet 2010-06-18

Einleitung:

Diese Organisationsordnung des Landesverbandes NRW wird laut § 16 Abs. 2 mit Beschluss des Vorstandes wirksam. Sie soll Details zu Verfahrensfragen aus der Satzung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen enthalten.

Teil 1: Veröffentlichung von Protokollen

(1) Sofern die Satzung die Veröffentlichung von Protokollen vorsieht, soll es im Wiki der Piratenpartei erfolgen. Dies hat nach folgendem Leitfaden auf der Wikiseite der Gruppierung zu erfolgen: http://wiki.piratenpartei.de/Piratenwiki:Namenskonvention
(2) Die Protokolle sind auf der Crewsprecherliste zu veröffentlichen. Diese ist unter folgendem Link zu abonnieren: https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/crewsprecher
Die Veröffentlichung auf der Crewsprecherliste hat im Betreff die Gruppierung sowie das Datum und in der Mail das Inhaltsverzeichnis aufzuführen.
(3) Die Protokolle sind innerhalb von 3 Werktagen zu veröffentlichen. Ausnahmen sind Protokolle der Parteitage und Hauptversammlungen. Diese sind mit einer Frist von 1-2 Wochen zu veröffentlichen.
(4) Die Protokolle haben mindestens folgendes zu enthalten: Teilnehmer; abwesende Mitglieder mit Vermerk auf entschuldigt oder unentschuldigt; Datum, Uhrzeit und Ort; Beschlüsse. Ausnahmen sind Protokolle der Parteitage und Hauptversammlungen. Bei diesen sind anstatt den Teilnehmern und abwesenden Mitgliedern nur die Anzahl der akkreditierten Piraten festgehalten.

/* Anmerkungen zum Unterpunkt (3): Wir sind uns uneinig welche Frist für Protokolle der Parteitage und Hauptversammlungen angemessen ist. Wir bitten dies im Vorstand zu diskutieren und dementsprechend anzupassen. */

Teil 2: Landesparteitag

(1) Die Einladung zum Landesparteitag erfolgt laut § 8 Abs. 3 vier Wochen vor einem einberufenen LPT. Die Einladung erfolgt per eMail. Ist die eMail unzustellbar, wird das Mitglied per Post benachrichtigt.
(2) Mit der Einladung muss dem Mitglied ein Link auf die vorläufige Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge zugehen.
(3) Anträge an einen Landesparteitag müssen an die Mailadresse lpt@piratenpartei-nrw.de oder per Post über das Postfach des Landesverbandes NRW (Piratenpartei Deutschland; Landesverband Nordrhein-Westfalen; Postfach 103041; 44030 Dortmund) geschickt werden.
(4) Die Protokolle der Landesparteitage müssen von den Versammlungsleitern, dem Wahlleiter, zwei Vorstandsmitgliedern sowie den Protokollanten unterschrieben werden.

Teil 3: Crews

(1) Die Crewsprecher sind für die Protokollführung und die Veröffentlichung der Protokolle verantwortlich.
(2) Eine Gründung, eine Aufteilung sowie die Details einer Aufteilung einer Crew sind dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.

Teil 4: Mailinglisten

(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen unterhält folgende Mailinglisten zur internen Kommunikation:
a) die Nordrhein-Westfalen-Mailingliste
b) die NRW-Info-Mailingliste
c) die NRW-Protokolle-Mailingliste
(2) Die Nordrhein-Westfalen-Mailingliste dient der allgemeinen Kommunikation von Piraten und interessierten Bürgern.
(3) Die NRW-Info-Mailingliste dient der Verbreitung von wichtigen überregionalen Ankündigungen und ist keine Diskussionsliste.
(4) Die NRW-Protokolle-Mailingliste ist zum Veröffentlichen von Protokollen, sie wird archiviert.
(5) Alle Mailinglisten sind öffentlich lesbar.

/* Crewsprecher-Liste ist hier in NRW-Protokolle-Mailingliste umbenannt. Darüber sollte man nachdenken. */

Aufgabenliste vom Treffen des 18.06.10

  • rgloerfeld:
    • Formulierung des alternativen Satzungsänderungsantrags in dem die Philosophie der Crew mit eingearbeitet werden sollte
  • quwr:
    • Erstellen einer LaTeX Version der Organisationsordnung des Landesverbandes
  • glassesaregood:
    • Protokoll schreiben und verschicken
    • Verschieben des A22 von Arbeitsraum in Arbeitsraum2
  • thorres:
    • Aktualisierung der Organisationsordnung des Landesverbandes im Arbeitsraum2
    • A22 wird zurückgezogen; Vorstand wird informiert.

Arbeiten an Bundessatzung

  • Diskussion auf "Protokollebene", das heißt es gibt verschiedene Treffen in verschiedenen Ländern, diese Diskutieren und protokollieren ihre Ergebnisse. Eine andere Teilgruppe zieht dann dieses Protokoll heran und kommentiert dann die Arbeitsergebnisse der anderen Gruppen.
  • thorres fragt bei den Hessen, auf der Aktiven und eventuell einer Spezialliste nach
    • noch keine Rückmeldung aus den anderen Bundesländern bekommen.

noch offene Punkte

  1. Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
  2. Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
    1. Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
      1. Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
    2. Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
      1. A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
  3. Beurkundung von Beschlüssen:
    1. Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
      1. Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
      2. Diskussion:
        1. quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
        2. thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
        3. DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
  4. Corax: Ombudsmann
    1. die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
    2. http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
      1. Aufgaben:
        1. Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
        2. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
        3. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
        4. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
        5. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
      2. Begründung
        1. Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
        2. es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
        3. Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
  5. Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
    1. nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
  6. A15 Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen (verbesserung)==
    1. Ersetze in §9 "mindestens 5 Piraten" durch "5 Piraten".
    2. Ersetze in §9 Abs. (2) "mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird," durch "Schatzmeister, Generalsekretär"
    3. Ersetze in §9 Abs. (9) "einer der beiden des Verwaltungsgremiums" durch "des Schatzmeisters"
    4. Ändere in CO §7 Abs. (2) und CO §8 Abs. (3) jeweils "Verwaltungsgremium" durch "Vorstand".
    5. In § 13 Fasse den ABs. (5) als Abs. (6) neu. Ändere Abs. (4) in "Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.". Ändere Abs. (5) in "Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig."
    6. Begründung: Der Schatzmeister und General sind bekannte Begriffe. Das Verwaltungsgremium wird durch "Vorstand" ersetzt, da es nicht definiert sind.
    7. Ist
      1. §9 Landesvorstand
        1. (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.
        2. (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
      2. Crewordnung:
        1. §7(2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
        2. §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
        3. §13 - Aufgaben der Vorstände (4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben: a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung, :b) Verwaltung der Mitglieder und Crews, c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.
    8. Soll
      1. §9 (2) Der Vorstand besteht aus 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.
      2. §9 (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
      3. Crewordnung:
        1. §7 (2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Vorstand anzuzeigen.
        2. §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Vorstand aufzuzeigen.
        3. §13 - Aufgaben der Vorstände
        4. Abs(5) nach Abs(6) schieben
        5. (4) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.
        6. (5) Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig.

verschobene Punkte

  1. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
    1. Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
    2. Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
    3. Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  6. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
  7. Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  8. §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
  9. Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
  10. Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)

Punkte, die den Bund betreffen

  1. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  2. Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
  3. Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
  4. Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände
  5. Ordnungsmaßnahmen überarbeiten
    1. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
      1. thorres: Warum sollten die Mitglieder ihrer eigenen Bestrafung zustimmen?

nächstes Treffen

Was: PG Satzung NRW
Wann: 29.06.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung