NRW:2010-05-23 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
50px | Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Eckdaten
Was: PG Satzung NRW Wann: 23.05.2010 19:00 Uhr Wo: Mumble im Raum NRW/Arbeitsgruppen/Satzung
Teilnehmer
Gäste
vorgehen
- neue Anträge von heute in Arbeitsversion bringen und ausformulieren.
- bis Freitag müssen die Anträge eingereicht sein.
- wir stellen alle schon vorhandenen Anträge an den LPT
Unterjährige Verbandsgründungen
Hauptantrag
- Begründung
- Beantragte Änderung
- Ergänze folgen Absatz §6(4a) in die NRW Satzung:
- Ist
- - nicht vorhanden -
- Soll
- §6(4a) Eine unterjährig gegründete Gliederung bekommt erst zum folgenden Geschäftsjahr regulär Finanzmittel zugewiesen.
Unterjährige Gründungen Variante A
- Begründung
- Beantragte Änderung
- Ergänze folgenden Absatz §6(4b) in die NRW Satzung
- Ist
- - nicht vorhanden -
- Soll
- §6(4b) NRW Satzung: Eine Gliederung wird in ihrem Gründungsjahr bezüglich ihrer ihr zustehenden Finanzmittel wie eine Crew nach §6 Abs. (4) der Finanzordnung behandelt.
Unterjährige Gründungen Variante B
- Begründung
- Beantragte Änderung
- Ergänze folgenden Absatz §6(4b) in die NRW Satzung
- Ist
- - nicht vorhanden -
- Soll
- §6(4b) NRW Satzung: Die Finanzmittel für eine unterjährig gegründete Gliederung werden nach folgendem Schlüssel monatlich berechnet und monatlich der Gliederung zugewiesen: Die verfügbaren Freien Finanzmittel werden mit der Anzahl der Mitglieder der Gliederung multipliziert und durch die Anzahl der NRW-Piraten und durch die verbleibenden Monate geteilt. Dieser Betrag darf den regulären Anteil der Gliederung nach dem Verteilerschlüssel aus §4 Abs. (4) nicht übersteigen. Erst nach dem die unterjährig gegründeten Gliederungen ihre Zuschüsse erhalten haben, werden die freien Finanzmittel nach §6(4) FO verteilt.
Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung
- Beantragte Änderung:
- Ergänze folgenden Absatz in §5 FO, der die Verwendung von Zweckgebunden Spenden regelt, die zwar dem LV aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind.
- Begründung:
- Zweckgebundene Spenden müssen so ausgegeben werden, wie es der Spender bestimmt hat. Im Moment gehen die im Antrag betroffenen Spenden in die Freien Finanzmittel, das ist so rechtlich nicht in Ordnung.
- Ist: - nicht vorhanden -
- Soll:
Variante A:
Neuer Abs. (2): "Zweckgebundenen Spenden, welche dem Landesverband aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes. Dieser entscheidet, welchem AK, AG, PG, Crew oder ob dem Vorstand diese Mittel zugewiesen werden."
Variante B:
Neuer Abs. (2): "Zweckgebundenen Spenden, welche dem Landesverband aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes.
Veto Recht des Vorstandes bei Crewausgaben
- Beantragte Änderung
- Fasse §4 FO wie folgt neu:
(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit dem maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach kann die Crew, AG oder PG die Ausgabe tätigen. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Vorstand nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
- Begründung:
- Der Vorstand muss im vorhinein eine Ausgabe anprangern können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden, da Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten geführt hat.
- Ist:
- §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
- §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
- §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen
- Soll:
- §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit dem maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach kann die Crew, AG oder PG die Ausgabe tätigen. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Vorstand nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
- §4(2): - nicht mehr vorhanden -
- §4(3): - nicht mehr vorhanden -
Auffälligkeiten aus der Arbeitsversion
quwr
- A16: Im TeX steht: Ist geändert, deswegen aktualisieren. ??? Was haben wir uns denn dabei gedacht?
- Kommentar aus TeX rausnehmen! Zuständig dafür: quwr
- A20 (2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen.
- Klingt so, als ob der BPT das nicht ablehnen kann. Gemeint ist doch dass der BPT darüber entscheidet, ob der lv aufgelöst wird oder nicht.
- Ändere den Abs. (2) im Antrag in "Für die Auflösung ist die Zustimmung des Bundesparteitages notwendig."
- Klingt so, als ob der BPT das nicht ablehnen kann. Gemeint ist doch dass der BPT darüber entscheidet, ob der lv aufgelöst wird oder nicht.
thorres
- A04: bei der Aufzählung wird b) gestrichen. die Aufzählungspunkte c) und d) rücken eins auf.
- das Wort Begründung wird in "ausreichende Begründung geändert.
- die Aufzählung PG, AG und Crews in den Aufzählungspunkten oder die Gruppierung wird in "sie" geändert.
- Änderung in TeX Version. Zuständig dafür: quwr
- A15: Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten.
- daraus wird das mindestens gestrichen, so dass nur noch 5 Piraten im Vorstand sind.
- Änderung in TeX Version. Zuständig dafür: quwr
- daraus wird das mindestens gestrichen, so dass nur noch 5 Piraten im Vorstand sind.
noch offene Punkte
- §6 (5) "Vertreterversammlung": wird auf das nächste UPH Treffen verschoben. *Vorschlag: Umbenennen in "Hauptversammlung" und "Parteitag".
- Ordnungsmaßnahmen überarbeiten
- Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
- Warum dürfen AK/AG/PG nur von Crews initiiert werden? Ich meine: 5 gleichinteressierte Piraten sollten reichen.
- Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
- A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
- Beurkundung von Beschlüssen:
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt.
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
- Diskussion:
- quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
- thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
- Diskussion:
- Corax: Ombudsmann/frau
- die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll _bevor_ es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
- http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
- Aufgaben:
- Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
- Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen
- Aufgaben:
einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
- Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon
unberührt.
- Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeits-
ordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
- Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Begründung
- Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
- es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
- Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
- Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
- nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
verschobene Punkte
- Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
- Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
- Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
- Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
- §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
- Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
- Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
- Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
- Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
- Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
- §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
- Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
- Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)
Punkte, die den Bund betreffen
- Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
- Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
- Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
- Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände
nächstes Treffen
Was: PG Satzung NRW Wann: 28.05.2010 18:00 Uhr Wo: UPH in Essen mit Mumble-Anbindung, Raum AG Satzung