NRW:2010-05-21 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
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Eckdaten
Was: PG Satzung NRW Wann: 21.05.2010 18:00 Uhr Wo: im UPH mit Mumbleanbindung
Teilnehmer
Gäste
Vorgehen
- neue Anträge von heute in Arbeitsversion bringen und ausformulieren.
- bis Freitag müssen die Anträge eingereicht sein.
- wir stellen alle schon vorhandenen Anträge an den LPT
Problem der freien Finanzmittel
- Die monatliche Verteilung der freien Finanzmittel ist faktisch nicht Praktikabel. Diese kann zu keinem Zeitpunkt eindeutig bestimmt werden.
- Die 25% Grenze zum Ende des Jahres kann mit Bunkern auf AGs, PGs etc. umgangen werden.
- schon erledigt, der antrag dazu steht schon
- Gelderverteilung auf KVs etc. ist nicht sauber geregelt. Es gibt Abweichungen zwischen Bundes- und Landessatzung.
- Das ist auch OK so, denn in der Bundessatzung steht:
- §2(6) FO Bundessatzung: Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
- Antrag BV streichen
- Das ist auch OK so, denn in der Bundessatzung steht:
- Die freien Finanzmittel sind im Moment kaum zu berechnen
- Dann sollte der Schatzmeister sich überlegen, wie er das wieder gerade biegen kann.
- Wir haben einige unrunde Ecken in der Satzung zu denen wir bereits eine Änderung vorschlagen.
- Damit du den jetzigen Stand errechnen kannst, sollte der Schatzmeister einen Cut machen. Zum Beispiel alle Finanzmittel einfrieren bis die Bücher wieder nachgezogen sind.
Unterjährige Verbandsgründungen
- Wie werden Mitgliedsbeiträge bei unterjährigen Gründungen von Gliederungen verteilt?
- gehört das nicht in die Bundessatzung?
- Gibt es nichts zu, daher müssen wir nach Interpretation Arbeiten, vor allem da wir den Schlüssel ja ändern, sollte hier auch dementsprechend die Abrechnung Definitiert werden
- Probleme gibt es dort z.b. wenn der KV am 01.02. gegründet wird.
- Bekommt der KV alle Mitgliedsbeiträge vom 01.02-31.12 auch für bereits im Januar gezahlte Beiträge?
- Bekommt der KV seine Prozente nach Eingansdatum auf dem Konto?
- Bekommt der KV die Mittel für alle Neumitglieder ab Gründung und "Altmitglieder" ab 01.01. des Folgejahres
- Idee: Ein unterjährig gegründeter KV bekommt erst zum folgenden Geschäftsjahr reguläre Geld
- Sind freie Finanzmittel vorhanden, bekommt der KV monatlich (pro Mitglied) sein Geld aus den freien Finanzmittel (aktuell 90 Ct / Monat). Reichen die freien Finanzmittel nicht, wird ein reduzierter Betrag pro Mitglied aus den freien FM ermittelt
- 3 € / Monat * 0,6 (den 40% gehen an den BuVo) * 0,5 (den 25% gibts für OV und KV)=0,90€
- Schreiben wir hier einen festen Betrag vor, dann muss der Schatzmeister für alle möglichen Gründungen eine Rückstellung bilden.
- Idee 2: Ein unterjährig gegründeter KV bekommt erst zum folgenden Geschäftsjahr reguläre Geld
- Im ersten Jahr des unterjährig gegründeten KVs wird der KV wie eine Crew behandelt.
Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung
- Es gibt Probleme bei Zweckgebundenen Spenden
- Wenn wir z.B. eine Spende mit dem Zweck Kabelbinder erhalten, wandert diese trotzdem in die Freien Finanzmittel und kann so entsprechend nicht passend ausgegeben werden.
- Das Problem ist nicht, wenn der Zweck AG Events oder so ist. Nur bei Allgemeinen Zwecken und keine Gliederungen.
- Diskussion:
- Howto schreiben?
- bringt nix, wenn wir solche Spenden von Extern kriegen
- meinst es muss der Umgang mit diesen Spenden in der Satzung geregelt werden?
- Ja, es muss geregelt werden, das diese NICHT in die Freien Finanzmittel wandern. Denn dort werden sie nicht entsprechend verwendet, da diese untergehen.
- ok, der Vorstand sollte die Weiterleitung beschließen; Externe sollten aber darauf hingewiesen werden, wenn möglich
- wir kriegen laufend Spenden, wo man erkennen kann, das diese nicht aus dem Wiki etc. kommen. Man kann Spender nicht Groß belehren bevor Sie spenden. Wir sollten das per Satzung etc. vorab klären um damit die Spender nicht zu belästigen. Bei Piraten selber sollten die das Wiki Lesen etc.
- Lösungsskizze:
- zweckgebundenen Spenden, welche keiner Gliederung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes. DIeser entscheidet, welcher Gruppierung diese Mittel zugewiesen werden.
§12: 6 Wochenfrist
- IST (3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder der Landesprogramme auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 6 Wochen vor Beginn des Landesparteitags beim Landesvorstand eingegangen ist.
- Diskussion:
- Das ist nicht Praktikabel, den die Anträge müssen da sein, bevor überhaupt eingeladen wurde. Die Frist der Einladung müsste dann auch hoch gesetzt werden, den wenn wir nun gemäß Satzung in 4 Wochen Einladen, darf nicht ein einziger Antrag behandelt werden.
- LMV / LPT sollen nicht aus heiterem Himmel über uns hereinbrechen, sondern dementsprechend vorbereitet sein. Deswegen sind 6 Wochen völig in Ordnung.
Rücklagen
- Wir sind gesetzlich verpflichtet Rücklagen zu bilden. Dies sollte schriftlich per Satzung passieren und nicht per Beschluss der LMV, denn das ist ein Muss-Kriterium
- Siehe Parteiengesetz § 24
- Lösungsskizze: Vorstand beantragt Geld für Rückstellung auf lmv. Antrag, dass Geld auf lmv nicht verfällt ist wichtig.
Lösungsskizze Crews/AG/PG/AK können eigentlich nicht entscheiden
- Problem: Gelder müssen über den Vorstand laufen, Beschlüsse in Crews sind nicht erlaubt. Jeder Finanzbeschluss muss über den Vorstand abgenickt werden.
- die Gruppen legen fest, wie viel Geld sie für eine bestimmte Ausgabe tätigen wollen. Dieser Beschluss ist innerhalb von drei Tagen an den Vorstand zu melden. Der Vorstand hat eine gewisse Zeitspanne (Eine Woche/zwei Wochen) in der er ein Veto einlegen kann. Wenn der Vorstand die Ausgabe nicht ablehnt, kann die Gruppe die Ausgabe tätigen.
- die Quittung/Rechnung ist spätestens bis zu einer bestimmten Frist an den Vorstand zu übermitteln (2 Wochen) (oder bis Monatsende?)
- der Schatzmeister ist berechtigt alleine dieses Veto zu fassen, es ist zu begründen
thorres: A04 überarbeiten
- A04 wurde überarbeitet
A04 Crew Ordnung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen)
Anmerkung: Eventuell noch einmal überarbeiten, da wir an anderer Stelle verbieten wollen, dass AG,PG ihre Def. ändern können. Ist: §6 FO §6 Verteilung der Finanzmittel (5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Jahres auf dem virtuellen
Soll: (5) Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG, AK oder Crews durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen.
- a) Wenn die Mitglieder der Gruppierung über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind,
- b) wenn die AG oder PG das Geld nicht entsprechend ihrer Zielsetzung ausgeben,
- c) wenn die Crew das Geld nicht parteiförderlich einsetzt oder
- d) wenn die Gruppierung innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlasst und auf Nachfrage keine Begründung liefert.
(6) Die betroffene Gruppierung ist seitens des Vorstandes innerhalb von drei Kalendertagen darüber zu informieren.Gegen die Entscheidung des LVOR nach Abs. (5) kann die betroffene Gruppierung innerhalb eines Monats beim Schiedsgericht Einspruch erheben.
noch offene Punkte
- §6 (5) "Vertreterversammlung": wird auf das nächste UPH Treffen verschoben. *Vorschlag: Umbenennen in "Hauptversammlung" und "Parteitag".
- Ordnungsmaßnahmen überarbeiten
- Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
- Warum dürfen AK/AG/PG nur von Crews initiiert werden? Ich meine: 5 gleichinteressierte Piraten sollten reichen.
- Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
- A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
- Beurkundung von Beschlüssen:
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
- Diskussion:
- quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
- thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Corax: Ombudsmann/frau
- die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll _bevor_ es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
- http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
- Aufgaben:
- Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
- Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
- Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
- Der Weg zu einer schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Begründung
- Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
- es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
- Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
- Aufgaben:
verschobene Punkte
- Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
- Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
- Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
- Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
- §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
- Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
- Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
- Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
- Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
- Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
- §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
- Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
- Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)
Punkte, die den Bund betreffen
- Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
- Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
- Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
- Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände
nächstes Treffen
Was: PG Satzung NRW Wann: 23.05.2010 19:00 Uhr // Arbeitstreffen Wo: Mumble / Raum AG Satzung