NRW:2010-03-31 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
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Eckdaten
Was: PG Satzung Wo: UPH, Essen Wann: 31.03.2010 17:00 Uhr
Teilnehmer
Abschlussbericht
Genaue Aufgabendefinition
Für die 1. LMV in NRW 2010 Sätzungsänderungen vorbereiten, um die Satzung zukunftsfest zu machen und Fallstricke auszuräumen. Laufzeit: 31.03.2010
Ergebnis
Satzungsänderungen wurden vorbereitet und der LMV 2010.1 und .2 zur Abstimmung vorgelegt. Wir sehen die Satzung noch nicht als zukunftssicher an. Daher haben wir die PG neu initiert. Wir dabei auf die Unterstützung durch die PG Struktur und den Schatzmeister des LV.
Budget
Wir haben kein Budget beantragt und daher auch keines ausgegeben.
Probleme / Schiedsgericht
Bisher haben wir keine Reaktion vom Schiedsgericht bekommen. Wir berichten daher dem Vorstand folgendes.
Mail an den Vorstand
Hallo Vorstand,
beim Einpflegen der Satzungsänderungen in die Satzung ist uns ein gravierender Fehler in den angenommenen Satzungsänderungen aufgefallen. Und zwar enthält der Antrag K08 einen Tippfehler:
Änderungsantrag K08:
Fasse den Absatz (1) des § 8 wie folgt neu: "(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen." Ergänze einen weiteren Absatz (2): "(2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen." Begründung Wir müssen in unsere Satzung nicht reinschreiben, unter welchen Bedingungen der Bundesparteitag Landesverbände auflöst. Überschreiben können wir die Bundessatzung damit auch nicht. Außerdem verlangt die Bundessatzung, dass die LVs in ihre Satzungen eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der BPT einer Auflösung zustimmen muss."'
Es hätte heißen müssen: "Fasse den Absatz (1) des § 13 wie folgt neu: ...", bei § 8 handelt es sich um den Paragraphen, der den LPT regelt.
Es dreht sich hier jedoch um die Bedingungen zur Auflösung des Landesverbandes. Diese sind in §13 definiert. Unsere Satzung befand sich hier im Widerspruch zur Bundessatzung. Auf der einen Seite dürfen Rechtschreibfehler aus der Satzung bereinigt werden. Auf der anderen Seite ist das schon eine gravierende Änderung.
Unserer Ansicht nach haben wir hier 2 Möglichkeiten: 1. Wir sehen das als Tippfehler an und ändern den §13 2. Wir erklären den Änderungsantrag K08 für ungültig, weil: Ein neuer Abs (2) angefügt werden soll. Abs (2) gibt es aber schon im §8.
Wir ziehen die 2. Option vor und betrachten den Änderungsantrag K08 für ungültig. Den Antrag K08 werden wir korrigiert zur nächten LMV neu zur Abstimmung stellen
Wir bitten den Vorstand das zur Kenntnis zu nehmen und mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn die Vorstandsmitglieder mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind.
Anhang: http://dl.dropbox.com/u/3213417/satzung.pdf http://dl.dropbox.com/u/3213417/satzung.tex
Glückauf
PG Satzung
Arbeitsversion der Satzung
Die Arbeitsversion wurde entsprechend unserem Vorschlag von oben abgepasst.
offene Punkte
- §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews, Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand, Finanzmittel für den Vorstand definieren, §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verirren Zurückgestellt bis Hal's Anträge abgestimmt wurden
- §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
- Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
- Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
- Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
- Piratenbüro-Konzept (Nico) detaillierter ausarbeiten verschoben
- Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
- Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
- Dann können wir damitanfangen sie aus der Satzung zu tilgen
- Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail)
- Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
- Crewordnung: Abgleich der §10, 11, 12 // schöner machen
- Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
- Sachgüter des Landesverbands
- Verwaltungsgremium definieren
- Verhaltenskodex für Mandatsträger in die Crewordnung aufnehmen
Ausformulierung neuer Punkte
Neufassung §13
- Beantragte Änderung: Fasse den Absatz (1) des §13 wie folgt neu: "(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landesparteitages, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen."
Ergänze einen weiteren Absatz (2): "(2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen."
- Ist: Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landespartei- tags, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zu dem Landespar- teitag Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.
- Soll:
- (1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landesparteitages, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen.
Ergänze einen weiteren Absatz (2):
- (2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen.
- Begründung:
- Wir müssen in unsere Satzung nicht reinschreiben, unter welchen Bedingungen der Bundesparteitag Landesverbände auflöst. Überschreiben können wir die Bundessatzung damit auch nicht.
- Außerdem verlangt die Bundessatzung, dass die LVs in ihre Satzungen eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der BPT einer Auflösung zustimmen muss.
Crewordnung: §10 (2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein
- Beantragte Änderung: Entfernen der Crewrepräsentanten und öffnen der AK für jedermann.
- Ersetzen des Satzes: Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat. durch Jedermann hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.
- Streichen des Satzteils: per Mehrheitsentscheid der anwesenden Crew-Repräsentanten
- Ist: Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung per Mehrheitsentscheid der anwesenden Crew-Repräsentanten festgelegt.
- Soll: Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Jedermann hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung festgelegt.
Untergeordnete Verbände (KVs) zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten
- Betrifft: §6(1)
- beantragte Änderung: Ergänzung des Satzes: "Die untergeordneten Gliederungen haben sämtliche Protokolle der Vorstandssitzungen, Parteitage und Hauptversammlungen auf der Crewsprecherliste zu veröffentlichen."
- Begründung: Zur Wahrung der Transparenz sollen auch Untergliederungen zur Veröffentlichung Ihrer Protokolle angehalten werden.
- Ist: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.
- Soll: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden. Die untergeordneten Gliederungen haben sämtliche Protokolle der Vorstandssitzungen, Parteitage und Hauptversammlungen auf der Crewsprecherliste zu veröffentlichen.
Aufgabendefinition von AG/PG nicht änderbar
- Betrifft: §11(7) CO
- Begründung: Geld/Sachmittel müssen im Sinne der Aufgabendefinition eingesetzt werden.
- Beantragte Änderung: Ergänzen der Sätze Diese sind im Sinne der gegebenen Aufgabendefinition einzusetzen. Wird die Aufgabendefinition nach der Gründung abgeändert, fallen alle der AG zugewiesenen Finanzmittel in die Freien Finanzmittel zurück und müssen neu beantragt werden. Damit gilt der Punkt analog für PG.
- Ist: Eine Arbeitsgruppe kann auf einem Parteitag Sach- und Finanzmittel beantragen.
- Soll: Eine Arbeitsgruppe kann auf einem Parteitag Sach- und Finanzmittel beantragen. Diese sind im Sinne der gegebenen Aufgabendefinition einzusetzen. Wird die Aufgabendefinition nach der Gründung abgeändert, fallen alle der AG zugewiesenen Finanzmittel in die Freien Finanzmittel zurück und müssen neu beantragt werden.
§4, Abs.(3): Ämterkommulation: Was ist ein "Amt"?
- Beantragte Änderung: Eränzung um einen Satz Ämter in diesem Sinne sind Vorstandsposten in Gebietsverbänden, Richter beziehungsweise Ersatzrichter eines Schiedsgerichts und politische Mandate.
- Begründung: Ämterkumulation ist untersagt, aber es ist nicht definiert, was ein Amt ist.
- Ist: Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumu- lation ist unzulässig.
- Soll: Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumu- lation ist unzulässig. Ämter in diesem Sinne sind Vorstandsposten in Gebietsverbänden, Richter beziehungsweise Ersatzrichter eines Schiedsgerichts und politische Mandate.
Nächste Treffen
Was: Neugründung PG Satzung Wo: NRW Mumble, Raum Besenkammer Wann: 07.04.2010 18:00 Uhr