NRW:2010-02-10 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Protokoll vom 10.02.2010

Teilnehmer

  • Fizz
  • Bastian
  • quwr
  • Dirk
  • thorres

aktuelle Punkte

  1. §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews, Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand, Finanzmittel für den Vorstand definieren, §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verirren --> Behandeln wir nach der LMV und den Abstimmung von HALs Finanzsatzungs-Änderungsantrag.
  2. Bezirksverbände verhindern?
  3. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung?
  4. Die CrewOrdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung
  5. Finanzordnung als Teil der Satzung
  6. Sitz der Partei? (Nach der LTW)
  7. Einstimmigkeitsprinzip in Crews. Generell erhalten: das Wort Konsens durch einstimmig zu ersetzen. Ausnahme: Ausschluss aus ein Crew nach Antrag: Antragsteller und betroffener sind dann nicht stimmberechtigt.
  8. Austritt / Eintritt Schlus aus einer Crew oder der Partei muss sofort gültig werden.
  9. Piratenbüro-Konzept (Nico) detaillierter ausarbeiten
  10. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste, …) --> Geschäftsordnung?
  11. AKs, AGs, PGs: Problem wildwuchernde Gründungen; Inhalts-Schlichtung bei konkurrierenden Inhalten / Themen
  12. Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen, zumindest als Default-Lösung, 2/3 Mehrheit
  13. Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail)
  14. §12(4) Wer darf Satzungänderungen einreichen (mindest Unterstützer, NRW-Piraten, …)?
  15. Antragsfabrik, LGO
  16. §9(9) Wer ist das Verwaltungsgremium? (Generalsekretär und Schatzmeister)
  17. §8(6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung
  18. §4 (7) Bei wem und wie?
  19. §4 (8) Zusendung? Email
  20. §4 (9) Aktensicht in welchen Grenzen?
  21. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  22. Crewordnung: §10(2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein
  23. Crewordnung: Abgleich der §10, 11, 12

Diskutierte Änderungsanträge

Punkt: Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen

Ist:

§8 Landesvorstand

2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.

(9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Crewordnung:

§13 - Aufgaben der Vorstände

4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben:

a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung,
b) Verwaltung der Mitglieder und Crews,
c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.

Soll:

§8 Landesvorstand

2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.

(9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Crewordnung:

§13 - Aufgaben der Vorstände

Abs(5) nach Abs(6) schieben

4) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.

5) Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig.

Vorstand nicht auf ein Jahr begrenzen.

Ist:

§9 Landesvorstand (LVOR)

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.

Soll:

§9 Landesvorstand (LVOR)

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden regulär auf dem ersten LPT jeden Kalenderjahres von den auf dem Landesparteitag anwesenden Mitgliedern in geheimer Wahl bis zum ersten LPT des jeweils nächsten Kalenderjahres gewählt.

PG/AG/Vorstand-Budget so ändern, dass es nicht auf dem nächsten LPT wieder verfällt.

Ist:

§6 - Verteilung der Finanzmittel

(1) Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Die LMV entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zur nächsten LMV gültig.

Soll:

(1) Der LPT kann über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Die LPT entscheidet ebenfalls über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben.

Crew Ordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen)

Ist:

§6 FO

§6 Verteilung der Finanzmittel (5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Jahres auf dem virtuellen

Soll:

(5) Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG, Crews, Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen.

a) Wenn die Mitglieder der Gruppierung über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind.
b) wenn die AG oder PG das Geld nicht entsprechend ihrer Zielsetzung ausgeben
c) wenn der Verband oder die Crew das Geld nicht parteiförderlich einsetzt
d) Wenn die Gruppierung innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlasst und auf Nachfrage keine Begründung liefert.

(6) Die betroffene Gruppierung ist seitens des Vorstandes innerhalb von drei Kalendertagen darüber zu informieren.Gegen die Entscheidung des LVOR nach Abs. (5) kann die betroffene Gruppierung innerhalb eines Monats beim Schiedsgericht Einspruch erheben.

# §2 Abs (2a) Ortsverein

IST

(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen kann unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Einschra ̈nkungen jede in Deutschland lebende Person mit angezeigtem Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen sein. (a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Glie- derung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Ent- scheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

SOLL:

(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen kann unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Einschränkungen jede in Deutschland lebende Person mit angezeigtem Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen sein. (a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der niedrigsten Gliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

NRW-Pirat definieren

§ 2 Mitgliedschaft

IST:

(6) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet.

SOLL:

(6) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet. Die Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen bekommen den Zusatz "NRW-" und heißen entsprechend NRW-Piraten.

§ 6 Abs (1) weitere Gliederungen nach Bundessatzung gar nicht möglich.

IST:

1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.

SOLL:

1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände.

Punkte für die Bundessatzung

thorres bitte die § ergänzen

  1. Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände

nächstes Treffen

Mittwoch den 17.02.2010 ab 19:00 Uhr im Unperfekthaus in Essen.