NRW:2009-12-03 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Protokoll PG Satzung

Allgemein

03.12.2009 18:00 - 22:00 Uhr UPH Essen

Eckdaten

Was:      Treffen der PG Satzung NRW
Ort:      Unperfekthaus Essen
Datum:    03.12.2009
Uhrzeit:  18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Teilnehmer

  • anwesend
    • Jörg Schmidt
    • Klaus Quinten
    • Daniel Cipa
    • Kai Blöcker
    • Dirk Schatz
  • abwesend
    • Andreas Rohrmann
    • Nico Kern
    • Till Neuhaus
    • Stefan Sarzio
    • Uli Schumacher

Eintritte / Austritte

-keine-

Annahme des letzten Protokolls

Das letzte Protokoll wird akzeptiert.

aktueller Stand Maßnahmenbündel "Kleinigkeiten"

Legende zum Status:

  • In Arbeit: Ein Verantwortlicher kümmert sich darum
  • Bedarf Antrag: Im nächsten Schritt muss ein Satzungsänderungsantrag formuliert werden.
  • offen: Dieser Punkt ist noch nicht geklärt.
  • abgeschlossen: keine weitere Arbeit nötig
Nr Beschreibung Änderungsvorschlag / Aufgabe Status
1 Definition von Piraten: Landespiraten / Kreispiraten, etc. Till sucht betreffende Stellen aus der Satzung heraus und schlägt Änderungen vor, die wir auf dem nächsten Treffen besprechen Vorschläge erarbeitet
2 § 8: Der Landesparteitag, im folgenden LMV genannt. Umbenennen: § 8 Landesparteitag (LPT); Einfügen: (0) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Umbennen:Vorschläge erarbeitet, Einfügen: Bedarf Antrag
3 §8(1), Warum 6 Monate, Warum ist der Verweis auf einen anderen § in xx eingerahmt? Neue Fassung: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt ein LPT im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt. Bedarf Antrag
4 §12: Zwei-Drittel von was? Anwesende, Mitglieder von NRW, ... Fällt in Punkt 1 in Arbeit
5 §12 (1): Welches Programm? Landesgrundsatzprogramm, Landeswahlprogramm Umbenennen §12 Satzung und Programme; Ändern: (1) Änderungen der Satzung und der Programme können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Bedarf Antrag
6 §5(1) vs §2(4): Mitgliedschaft in einer anderen Partei erlaubt und doch verboten. Neue Fassung: Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts. Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei Bedarf Antrag
7 Zeiten mehr präzisieren (Arbeitstage,…) §9 (4):Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Die- se Versammlung wird mit einer Frist von 10 Kalendertagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anla ̈ssen kann die Einbe- rufung auch kurzfristiger erfolgen. ; §3 Crewordnung (3): Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen. ; §6 (5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Geschäftsjahres auf dem virtuellen Konto, der Rest geht in die freien Finanzmittel über. bedarf Antrag
8 §13: Welche 2/3 Mehrheit Änderung: (1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen. ; Einfügen: (2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen. bedarf Antrag
9 Klarstellung: Listenkandidat darf nur in einer Partei sein, nach LandeswahlGesetz einstimmiger Beschluss, das gehört nicht in die Satzung abgeschlossen
10 Wo lagert / befindet sich die jetzt gültige Satzung NRW. einstimmiger Beschluss, das gehört nicht in die Satzung abgeschlossen
11 Logos in der Satzung einstimmiger Beschluss, Logos gehören nicht in die Satzung abgeschlossen
12 § 3: Ab wann man Mitglied ist, sollte besser definiert werden. Vielleicht eher eine Punkt für die Geschäftsordnung des Vorstandes. einstimmiger Beschluss, das gehört nicht in die Satzung abgeschlossen
13 §4(1) Pflicht zur Aktivität? hierzu besteht kein Konsens offen
14 Jugendverband aus der Satzung entfernen und Bezirksgruppe umbenennen in Bezirksverband § $8 (4c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände oder ; § 7 (5) entfällt! Bedarf Antrag
15 Satzungsänderungsanträge müssen laut BGB mit der Einladung rausgehen §12(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landes- programms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 5 Wochen vor Beginn der Landesmitgliederver- sammlung beim Landesvorstand eingegangen ist. ; §8(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden ko ̈nnen und mindestens 5 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Antägen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung. ACHTUNG! DIESE ÄNDERUNGEN DÜRFEN ERST MIT DER NÄCHSTEN LMV GELTEN! Bedarf Antrag
16 §3 (1) - Widerspruch zur Bundessatzung (Bundessatzung: Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederungsebene)(Landessatzung: Auch in der Bundessatzung) Änderung §3 (1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird

1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst. 2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung. || abgeschlossen

17 §4 (6) - Schiedsgerichtsordnung der Bundespartei, Es wird auf die Schiedsgerichtordnung Bezug genommen, obwohl wir keine eigene haben. sondern die vom Bund nutzen. Namensänderung §11: Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht. ; Zusatz. §11(1): Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein. Status

Einteilung der noch offenen Punkte in Arbeitspakete

Nr Beschreibung Arbeitspaket
e. Wahlmodalitäten von Direktkandidaten in die Satzung (Möglichkeiten §18(4) LWG NRW) unabhängig
g. §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews Crew
j. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? unabhängig
k §10 Komplette Überarbeitung Verband
o. Die CrewOrdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnugn als Teil der Satzung. unabhängig
p. Finanzordnung als Teil der Satzung unabhängig
r. Sitz der Partei unabhängig
t. Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand Crew
u. Crew Ordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen) Crew
z. Einstimmigkeitsprinzip in Crews. Generell erhalten: das Wort Konsens durch einstimmig zu ersetzen. Ausnahme: Ausschluss aus ein Crew nach Antrag: Antragsteller und betroffener sind dann nicht stimmberechtigt. Crew
Aa. Austritt / Eintritt aus einer Crew oder der Partei muss sofort gültig werden. Crew
Ab. Nico präsentiert das Piratenbüro-Konzept => mit dem Ziel jegliche Untergliederungen zu vermeiden! Crew
Ac. Wie verhindern wir, dass wir bei der nächsten LMV über 100 Listenbewerber haben =>innerparteiliche Unterschrifen sammeln unabhängig
Ad. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste, …) Crew
Ae. AKs, AGs, PGs: Problem wildwuchernde Gründungen; Inhalts-Schlichtung bei konkurrierenden Inhalten / Themen unabhängig
Af. Finanzmittel für den Vorstand definieren unabhängig
Ag Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen, zumindest als Default lösung Crew
Ah Beisitzer für den Vorstand unabhängig
Ai Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail) unabhängig
Aj §12(4) Wer darf Satzungsänderungen einreichen (minntest Unterstützer, NRW, …)? unabhängig
Ak §5(1) Verlust von Wahlrecht und Wählbarkeit. unabhängig
Al §9(9) Wer ist das Verwaltungsgremium? unabhängig
Am §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verlieren. Crew
Ao §8(6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung unabhängig
Ap aus der ML von Till die Vorschläge einsammeln.
As Kenntnisse von Einladungen und Akten §4 (7) Bei wem und wie? unabhängig
At §4 (8) Zusendung? Erlaubt das den Versand von E-Mails? unabhängig
Au §4 (9) Aktensicht in welchen Grenzen? unabhängig
Av Fördermitgliedschaft schaffen. unabhängig
Aw Definition: Verwaltungsgremium §9(9), §13(4) Crewordnung, §7(2) Crewordnung unabhängig
Ax Transparenzgebot für AGs und Co unabhängig
Ay Satzungsänderungen auf der LMV sollen erst nach der LMV in Kraft Treten. Vorschlag: Sofern im Antrag nicht anders bestimmt, treten Satzungsänderungen erst unmittelbar nach Beendigung des Parteitag in Kraft. unabhängig
Az Schiedsgerichtsordnung vom Bund in unsere Satzung übernehmen unabhängig

Diskussion der nicht Crew- oder verbandsbezogenen Punkte

Nr Beschreibung Änderung / Aufgabe Status
u01 Wahlmodalitäten von Direktkandidaten in die Satzung (Möglichkeiten §18(4) LWG NRW) NEU: § 6 (5) In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber um Direktkandidaturen für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden. bedarf Antrag
u02 §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? Die CrewOrdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung. Finazordnung als Teil der Satzung Um Unklarheiten zu beseitigen, sollte die Crew- / Finanzordnung Teil der Satzung werden. Nachher wird bei Unklarheiten, welche Mehrheit was entscheiden darf gestritten. diskutiert
u03 Sitz der Partei? Im Prinzip ist es egal, wo der Sitz der Satzung ist. Aus technischer Sicht wäre Düsseldorf als Landtagssitz sinnvoll. Weil etwaige Landtagsabgeordnete eh ein Büro dort vorhalten würden. Diskutiert
u04 AKs, AGs, PGs: Problem wildwuchernde Gründungen; Inhalts-Schlichtung bei konkurrierenden Inhalten / Themen folgender Ablauf scheint konsensfähig: 1. Gründungen sind durch Crewbeschluss generell erlaubt. 2. Vorstand / politischer Geschäftsführer hat ein zeitlich begrenztes Veto-Recht, um die Gründung zu verweigern. 3. Die Verweigerung einer Gründung bedarf eine der folgenden Begründungen: (A) Identische Inhalte mit einer bestehenden Gruppe, (B) Flasche Form (AK, AG, PG), ( C ) Formale Fehler bei der Gründung, (D) Zielkonflikt mit der politischen Grundausrichtung (als Mülleimer), (E) Die Gründe sind abschließend. Diskutiert
u05 Beisitzer für den Vorstand Pro: Mehr Leute im Vorstand, heißt, dass geheime Absprachen schwerer werden. CONTRA: Diskussionen dauern länger, Arbeit kann auch jetzt schon vom Vorstand delegiert werden. Allgemein: Warum nicht Verwaltung und Politik von einander trennen? diskutiert
u06 §4 (8) Zusendung? Erlaubt das den Versand von E-Mails? Generell ja. Gesetzlich definiert sind Zugang, … Thorres bittet beim Vorstand darum, die Aufnahmeanträge zu ergänzen um den Passus: "Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle Kommunikation nur über Mail stattfindet." abgeschlossen

Aufgaben zum nächsten Arbeitstreffen

  • Jörg: TeX Datei ohne Keinigeleiten erstellen als Arbeitsgrundlage
  • Die Orga-Seite im Wiki anpassen, damit wir einen Überblick über die Formulierten Satzungsänderungen bekommen.
  • Daniel Zeh: Suchen nach LMV und ersetzen durch LPT
  • Daniel Zeh: Zugang und absenden sind definierte Begriffe im Gesetz Suche und klären
  • Thorres: Mitgliedanträge ändern lassen: Zustimmung zu Korrespondenz per eMail

Nächster Termin

Was:      Treffen der PG Satzung NRW
Ort:      Mumble
Datum:    Sonntag, 06.12.2009
Uhrzeit:  18:00 Uhr
Ziel:     Festlegen eines neuen Termins für Arbeitstreffen.

Protokoll erstellt von: quwr
Protokoll abgezeichnet von: Thorres 21:28, 4. Dez. 2009 (CET)