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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschriften/(2)

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(2) Die Niederschrift muss enthalten: Wann und wo die Sitzung stattgefunden und wer an ihr teilgenommen hat. Ferner soll sie zu jedem Verhandlungsgegenstand enthalten:

a) eine kurze Sachdarstellung

b) den Beschluss oder den Beschlussvorschlag für den Rat bzw. den Bericht oder die Stellungnahme des Verwaltungsausschusses. Jedes Ausschussmitglied kann verlangen, dass seine Ausführungen in der Niederschrift kurzgefasst - wie von ihm formuliert - festgehalten werden.