NDS:Osterholz/Kreismitgliederversammlung 2013.3/SÄA
Antrag 1
- Änderungsantrag Nr.
- S001
- Beantragt von
- Jan-Henner Wurmbach
- Betrifft
- Satzung / $2 (2)
- Beantragte Änderungen
Absatz $2 (2) möge geändert werden in "Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand binnen 2 Wochen. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der Antragsteller/in gegenüber schriftlich begründet werden." Zur Begründung: die LMV hat am 26. Oktober folgender Formulierung des §3 der Landessatzung zur Mitgliederaufnahme zugestimmt:
"Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Sollte der Vorstand der Gliederung handlungsunfähig sein oder den Antrag aus anderen Gründen nicht innerhalb von zwei Wochen bearbeiten, entscheidet die nächst höhere Gliederung. Für die Wiederaufnahme ehemaliger Mitglieder ist die Zustimmung des Landesvorstandes erforderlich. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden."
Der Antrag wird für die KMV verspätet gestellt, aber unverzüglich nach der Änderung der Landessatzung.
- Ergebnis:
Antrag 2
- Änderungsantrag Nr.
- S002
- Beantragt von
- Betrifft
- Satzung /
- Beantragte Änderungen
- Ergebnis:
Antrag 3
- Änderungsantrag Nr.
- S003
- Beantragt von
- Betrifft
- Satzung /
- Beantragte Änderungen
- Ergebnis: