Um zur vorgezogenen Landtagswahl am 15.10.2017 zugelassen zu werden, müssen wir nachweisen, dass es
a) in Niedersachsen 2000 Wahlberechtigte und
b) dort wo Direktkandidaten aufgestellt sind, 100 Wahlberechtigte aus dem jeweiligen Wahlkreis
gibt, die diese Kandidatur unterstützen. Dies bedeutet nicht, dass diejenigen, die unterschreiben, auch tatsächlich Piraten wählen. Es bedeutet lediglich, dass sie nichts dagegen haben, wenn wir für andere wählbar sind. Es ist ein Bekenntnis zur Demokratie. Nicht sammeln müssen im Bundestag bzw. im Landtag Niedersachsen vertretene Parteien. Deren Anhänger können auch für uns unterschreiben. Aktuell trifft dies auf CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke zu.
Wir bitten darum, das jeweilige PDF auszudrucken, auszufüllen, das Wahlrecht vor Ort bescheinigen zu lassen und uns bis 05.09.2017 an
Piratenpartei Niedersachsen
Landesgeschäftsstelle
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover
zu senden.
Unbescheinigte Unterschriften sind bitte bis zum 25.08.2017 an die Landesgeschäftsstelle zu senden. Nur so besteht noch die nahezu sichere Möglichkeit, bis zum Abgabeschluss die Bescheinigung nachzuholen.
Wahlberechtigt ist im Prinzip jeder Deutsche mit Erstwohnsitz in Niedersachsen, der seit mindestens 6 Monaten besteht und am Tag der Unterschrift das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein Umzug innerhalb Niedersachsens innerhalb dieser Zeit hat nicht zur Folge, dass eine Unterschrift zur Landesliste ungültig wäre. Allerdings darf man nur jeweils für eine Partei und einen Direktkandidaten unterschreiben.
Die Formulare sind weiterhin gültig. Sie beziehen sich auf die 18. Legislaturperiode. Das aufgedruckte Datum <14.01.2018> ist für die Gültigkeit irrelevant.
Vielen Dank.