NDS:Kreisverband Goslar/GO-Änderungsanträge
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Antrag 1
Es ist ein neuer Teil an die GO anzufügen, wie folgt:
Teil 4: Transparenz
Konsolidierung von Vorstandsbeschlüssen
- Vorstandsbeschlüsse, die vor dem 27.02.2011 beschlossen wurden, haben lediglich empfehlenden Charakter. Sie sind nicht mehr bindend.
- Jeder Kreisparteitag ist gehalten, die Beschlüsse des Vorstand seit der letzten Konsolidierung zu diskutieren und ggf. durch Satzungs- und GO-Änderungen dauerhaft umzusetzen. Dies verhindert, dass eine Sichtung aller jemals getroffenen Vorstandsbeschlüsse notwendig ist, um den Status quo zuverlässig zu bestimmen. Anschliessend ist das Datum im vorigen Absatz durch ein späteres Datum zu ersetzen.
Offenlegung von Verträgen
- Der Kreisverband schliesst nur Verträge, die in vollem inhaltlichen Umfang den Mitgliedern des KV offengelegt werden dürfen.
- Dabei werden alle Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email, Telefon, usw.) natürlicher Personen unkenntlich gemacht, sofern diese nicht in Schriftform einer Weitergabe Ihrer Daten im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag zugestimmt haben.
- Schließt ein Vertragspartner den Vertrag im Rahmen seiner Amtstätigkeit oder seiner Funktionen für eine Organisation, so sind diese im Vertrag zu benennen und bei der Offenlegung nicht unkenntlich zu machen.
- Eine Offenlegung erfolgt spätestens mit der nächsten Einladung zu einem Kreisparteitag.