NDS:Hannover/AG BiniasMauscheleien

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Kai Orak hatte am 25.3. einen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über die Meinung von Polizeipräsident Binias zur Vorratsdatenspeicherung entdeckt und enttarnt, wie perfide und verlogen hier vorgegangen wird. Die Vorratsdatenspeicherung trat am 1.8.2008 in Kraft. Jetzt sollen Mordfälle aus den Jahren 2003, 2006 und 2007 belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung nötig ist. Das soll hier bearbeitet werden.

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Jürgen Junghänel
Kai Orak
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du

BiniasMauscheleien - gezielte Desinformation - Argumente für die Vorratsdatenspeicherung aus einer Zeit, als es die Speicherung der Daten noch nicht gab

wichtigste Textpassagen des Artikels von Tobias Morchner vom 25.3.10

"Binias fordert Gesetzesänderung" Polizeipräsident für Vorratsdatenspeicherung

" Der Mord an dem sizilianischen Pizzabäcker Calogero Asaro im Jahr 2003, die Tötung von Karen und Clara Gaucke drei Jahre später und das Verbrechen an der Straßenprostituierten Simone Müller vor drei Jahren - bei all diesen Vergehen hätten die Täter wahrscheinlich nicht überführt werden können, wenn die Polizei nicht Zugang zu den Verbindungsdaten der Handys der Täter gehabt hätte. Darauf wies Polizeipräsident Uwe Binias am Rande der Bekanntgabe der polizeilichen Kriminalstatistik hin."

Deshalb fordert der PolizeipräsidentBinias im weiteren, die Vorratsdatenspeicherung so schnell wie möglich wieder einzuführen:

"Ich habe keinerlei Verständnis für den einen oder anderen verantwortlichen Politiker in Berlin, der meint, das Thema auf die lange Bank schieben zu müssen", sagte Binias.

Recherchen über die Morde

Calagero Asaro

Karen und Clara Gaucke

Simone Müller

bisherige Aktivitäten

Brief an den Redakteur vom 26.3.10

Tel und email des zuständigen Redakteurs sind:

(0511) 518-1891 tobias.morchner @ haz.de

Brief von Kai Orak:

Sehr geehrter Herr Morchers,

heute schrieben Sie in Ihrem Artikel:"Binias fordert Gesetzesänderung" folgendes:

" Der Mord an dem sizilianischen Pizzabäcker Calogero Asaro im Jahr 2003, die Tötung von Karen und Clara Gaucke drei Jahre später und das Verbrechen an der Straßenprostituierten Simone Müller vor drei Jahren - bei all diesen Vergehen hätten die Täter wahrscheinlich nicht überführt werden können, wenn die Polizei nicht Zugang zu den Verbindungsdaten der Handys der Täter gehabt hätte. Darauf wies Polizeipräsident Uwe Binias am Rande der Bekanntgabe der polizeilichen Kriminalstatistik hin."

Das sog. Vorratsdatenspeicherungsgesetz ist am 1.8.08 in Kraft getreten.

Wie wurden diese Morde aufgeklärt?

Wir können kaum glauben, dass diese Morde mithilfe solcher Daten aufgeklärt werden konnten, die erst seit dem 1.8.08 gespeichert werden durften.

Nach dieser Information wurde Calogero Asaro schon im Jahre 2004 verurteilt: http://209.85.129.132/search?q=cache:uCBWE63l62IJ:www.neueliedertafel.de/html/jahresbericht_04.html+Calogero+asoro+mord&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

Es scheint uns so, als wenn hier das Vorratsdatenspeicherungsgesetz mit unfairen Mittel glorifiziert wird.

Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.

Ihr Kai Orak Beisitzer im Vorstand des Regionsverbande Hannover der Piratenpartei