Medikamentenpreise

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Zu unterscheiden sind nicht-verschreibungspflichtige (OTC = "over the counter") und verschreibungspflichtige Medikamente (Rx).

Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (OTCs)

Bei den OTC-Arzneimitteln gibt es seit 2004 frei kalkulierbare Preise. Wird ein OTC-Medikament zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben greift die alte Arzneimittelpreisverordnung. Bei den OTC-Arzneimitteln herrscht durch die Preisfreigabe ein reger Wettbewerb zwischen den Apotheken. Dies ist ein Versuch

Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx)

Hier sind die Arzneimittelpreise staatlich festgelegt. Der Einzige, der frei kalkulieren kann ist der pharmazeutische Unternehme (i.e. die Pharmaindustrie). Dieser legt den "Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmer" (ApU) fest, anschließend greift die Arzneimittelpreisverordnung, die folgende Aufschläge festlegt:

  • der pharmazeutische Großhandel erhält als Honorar auf den ApU 3,15% Aufschlag sowie ein Fixum von 70 Cent
  • die Apotheke erhält als Honorar einen Aufschlag i.H.v. 3% auf den Apothekeneinkaufsprei (AEK) sowie 8,10 Euro. Auf diesen Preis muss noch die Umsatzsteuer entrichtet werden.

Beispiele (Stand 30.01.12): Ein Schmerzmittel wird vom Hersteller mit dem ApU von 0,23 Euro auf den Markt gebracht. Die Apotheke kauft dieses Medikament für 0,94 Euro ein, der Verkaufspreis inkl. Umsatzsteuer beträgt 10,79 Euro.

  • Ertrag für den GH: 0,71 Cent
  • Ertrag für die Apotheke: 8,12 Euro
 (bei Leistung zu Lasten der GKV abzüglich z.Z. 1,72)
  • Ertrag für den Staat: 1,72 Euro

Ein Krebsmittel wird vom Hersteller mit dem ApU von 8.200,95 Euro auf den Markt gebracht. Die Apotheke kauft dieses Medikament für 8239,45 Euro ein, der Verkaufspreis inkl. Umsatzsteuer beträgt 10.108,74 Euro.

  • Ertrag für den GH: 38,50 Euro (da der Aufschlag bei 38,50 gedeckelt ist)
  • Ertrag für die Apotheke: 255,28 Euro
 (bei Leistung zu Lasten der GKV abzüglich z.Z. 1,72)
  • Ertrag für den Staat: 1.614,00 Euro