MV:Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern

Präambel – Selbstverständnis des Landesvorstandes

Die Intention des Vorstandes des Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Piratenpartei Deutschland besteht in der Organisation desLandesverbandes und wird über sein Selbstverständnis definiert: Der Vorstand soll Ideen zur politischen Arbeit anregen, Schaden abwenden, Krisen bewältigen und Probleme lösen. Er soll die Mitglieder des Landesverbands zum Mitwirken motivieren und alle Piraten in ihren Aufgaben und ihrem Handeln unterstützen. Der Vorstand ist dabei allein den Zielen, Idealen und den daraus folgenden Statuten der Piratenpartei verpflichtet.

§ 1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben bestmöglich nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

(3) Jedes Vorstandsmitglied fertigt fortlaufend über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht an und trägt damit unter anderem der innerparteilichen Transparenz Rechnung.

§ 2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

(1) Alle Vorstandsmitglieder sind gleichermaßen mit folgenden Aufgaben befasst:

  • die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen sowie die zugehörige Dokumentation,
  • zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Landesverband nach Innen und Außen,
  • interne Kommunikation: Ansprechpartner für Piraten anderer Gebietsverbände,
  • Aktualisieren des Wikis,
  • Aktualisieren der Homepage.


(2) Dennis Klüver, Vorsitzender

  • Pflege der Beziehungen zum Bundesverband und den anderen Landesverbänden,
  • Einberufung von Mitgliederversammlungen,
  • Vorbereitung von innerparteilichen Wahlen, Landesmitgliederversammlungen und Aufstellungsversammlungen,
  • Verantwortung für die Pressearbeit,
  • Koordination der Entwicklung des Programmes des Landesverbandes,
  • Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse,
  • Kontaktperson LDSB.


(3) Jan-Peter Rühmann, Stellvertretender Vorsitzender

  • Regionaler Ansprechpartner HRO, LRO,
  • Zuständig für Mitgliederverwaltung,
  • Verantwortung für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Social Media und Homepage,
  • Koordination der IT,
  • Gestaltung der Printprodukte.


(4) Theodor Luttmer, Schatzmeister:

  • Regionaler Ansprechpartner MSE, VG, VR,
  • Materialbestand,
  • Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung,
  • Buchen der Mitgliedsbeiträge,
  • Erstellung des Haushaltsplanes,
  • Organisation des Spendenwesens,
  • Vorbereitung des Rechenschaftsberichts,
  • Einzelverfügungsberechtigung für die Konten der Landesverbandes.


(5) Karsten Jagau, Beisitzer

  • Leitung der Wahlkampfzentrale.

§ 3 Beschlussfassung

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

(2) Für die Umsetzung jedes Beschlusses müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(4) Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Ist nach Ablauf der Frist das Quorum nicht erreicht worden, so wird die Beschlussvorlage als Tagesordnungspunkt auf der nächstfolgenden Vorstandssitzung behandelt und dort darüber abgestimmt.

(5) Anträge, die auf finanzwirksame Beschlüsse gerichtet sind, sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung bzw. vor der Beschlussfassung im Umlaufverfahren zu veröffentlichen. Die 24 Stunden verlängern die Dauer eines Umlaufs um diese Zeit. Ausnahmen sollten nur in Eilfällen gelten.

(6) Die Vorstandsmitglieder können Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 300,00 Euro selbstständig vornehmen. Über derartige Rechtsgeschäfte ist in der nächsten Vorstandssitzung Rechenschaft abzulegen.

(7) Über Rechtsgeschäfte ab einem Wert von über 300,00 Euro ist ein Beschluss des Landesvorstands erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand mit einem groben Verwendungszweck und einer Ausgabefrist beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder selbstständig verfügen. Über die Verwendung eines Budgets muss regelmäßig, jedoch mindestens bei den Vorstandssitzungen, Rechenschaft abgelegt werden.

(8) Beschlüsse des Vorstands sind öffentlich zu dokumentieren.

(9) Der Stand der Konten, Kasse und das Kassenbuch mit allen Einnahmen und Ausgaben sind regelmäßig und aktuell zu veröffentlichen.

(10) Anträge an den Vorstand können gestellt werden von

  • jedem Bürger oder Bewohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • jedem Mitglied des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern,
  • dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland
  • den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
  • den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland,
  • den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden.

§ 4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich unter Beachtung von § 9a der Satzung statt.

(2) Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.

(3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nicht-öffentlich abgehalten werden.

(4) Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Vorstandssitzungen finden regelmäßig, nach Möglichkeit einmal im Monat statt.

(5) Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit wiedergegeben.

§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister und dem Beauftragten für Mitgliederverwaltung obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.

(2) Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

§ 6 Beitragsminderung

(1) Der Vorstand prüft nicht, ob bei einem Mitglied, das in dieser Gliederung organisiert ist, eine finanzielle Härte vorliegt, die eine Mitgliedsbeitragsminderung erlaubt. Der Vorstand überlässt die Prüfung der Zulässigkeit einer Mitgliedsbeitragsminderung dem jeweiligen Mitglied, das seine Beitragsminderung gegenüber dem Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung schriftlich, wobei die Form E-Mail an mitglieder@piraten-mv.de ausreichend ist, mitteilt.

(2) Der Landesvorstand überträgt dem Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung die Vollmacht, Anträgen auf Beitragsminderungen die formal erforderliche Zustimmung der Gliederung zu erteilen.

§ 7 Beauftragungen

Beauftragungen erfolgen durch einen Beschluss des Vorstands.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit Verabschiedung durch den Landesvorstand am 09. Dezember 2017 in Kraft.

Beschlossen am 09. Dezember 2017.