MV:OPS

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Text der Petition

Wir fordern ein Online-Petitionssystem für das Land Mecklenburg-Vorpommern, um Petitionen nach Art. 10 der Verfassung Mecklenburg-Vorpommern im Internet einreichen zu können. Die eingesetzte Software muss frei – im Sinne der Open-Source-Initiative (http://opensource.org) – und quelloffen sein. Es darf für Petenten und Mitzeichner keinen Zwang zur Nutzerkontoerstellung geben. Die Datenerhebung muss dem Prinzip der Datensparsamkeit folgen, weshalb nur die Daten abgefragt werden dürfen, die für eine herkömmliche Petition abgefragt werden. Es muss zu jeder Online-Petition ein Forum zur Diskussion der Petition bereitstehen. Die technische Infrastruktur muss den Betrieb des Online-Petitionssystems gewährleisten können und das Hosting des Online-Petitionssystems inklusive der zugrunde liegenden Datenbank hat in Mecklenburg-Vorpommern zu geschehen.

Begründung

Online-Petitionen sind notwendig, weil sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken.

Petitionen tragen zur Meinungsbildung bei und steigern das Interesse an Politik. Denn der Souverän, von dem die gesamte Staatsgewalt ausgeht, kann damit Einfluss auf die Entscheidungsträger in der Politik ausüben, indem beispielsweise bisher nicht gesehene oder diskutierte Probleme benannt und Lösungsansätze geäußert werden. Ein Online-Petitionssystem senkt die Hemmschwelle, Petitionen zu verfassen und mitzuzeichnen, denn der Petent kann dank des technischen Fortschritts mehr Bürger bei geringerem Aufwand innerhalb kürzerer Zeit erreichen. Deshalb ist ein solches System der Zeit angemessen.

Allerdings müssen Mängel vermieden werden, wie sie etwa beim Online-Petitionssystem des Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de) auftreten, z.B. zu geringe Leistungsreserven. Wenn das System schnell ausgelastet wird, verhindert es unter Umständen die Mitzeichnung mehrerer Mitzeichnungswilliger. Dadurch entsteht dann ein falsches Abbild der tatsächlichen Gegebenheiten. Ein weiterer Mangel ist ein nicht freies und quelloffenes System. Ist das System weder frei noch quelloffen, kann das System nicht von unabhängiger Stelle verifiziert werden und ist für Petenten und Mitzeichner nicht vertrauenswürdig.

Auch die Erhebung von für die Petition unnötigen Angaben wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, wie sie beim System des Bundestages stattfindet, ist ein Mangel. Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird damit nicht verfolgt. Datensparsamkeit dient dem Schutz des Petenten und der Mitzeichner und beugt Vorbehalten potentieller Mitzeichner und Missbrauch der gesammelten Daten vor. Eine Kontrolle anhand des Namens und der Anschrift auf doppelte Einträge genügt. Deshalb besteht auch keine Notwendigkeit für die Registrierung von Nutzerkonten für das Online-Petitionssystem und für das Forum. Die notwendigen Angaben dürfen zwar für die Öffentlichkeit einsehbar, jedoch nicht extrahierbar (z.B. als CSV [„comma separated values“]) sein. Letzteres führt ebenfalls zu Vorbehalten, da dadurch automatisiert Profile erstellt werden könnten, was eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zur Folge hätte und wozu die Legislative dann beigetragen hätte.

Als Diskussionsplattform für Petenten, Mitzeichner und Kritiker sollen beim Online-Petitionssystem Foren dienen. Sie tragen damit direkt zur Meinungsbildung bei. Aus diesem Grund muss die Moderation des Forums auch zurückhaltend erfolgen, d.h. es dürfen keine Inhalte vorsorglich verboten werden, um den Moderationsaufwand zu minimieren. Des Weiteren muss das Erwähnen von Hyperlinks in Beiträgen ausdrücklich erlaubt sein, da ein Verbot wider die Natur des Internets ist. Hyperlinks dienen der Meinungsbildung, indem etwa auf aktuelle Entwicklungen hingewiesen oder Nachweise für eine Position erbracht werden können.

Um Konflikten mit dem Datenschutz vorzubeugen, dürfen sensible – d.h. personenbezogene – Daten, die bei einer Petition erhoben werden, nicht außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns transferiert und gespeichert werden. Damit unterliegen sie jeglicher Gewalt und Kontrolle des Volkes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, womit dem Verfassungsauftrag aus Art. 6 der Verfassung Mecklenburg-Vorpommern Rechnung getragen wird.