LiquidFeedback/Themendiskussion/Gewaltenteilung 1a

Trennung von Legislative und Exekutive

Der Bundesparteitag möge als Bestandteil des Programms folgende Passage als Ersatz für den gegenwärtigen Passus Gewaltenteilung und Freiheit stärken (insgesamt nunmehr 8 Module) beschließen:

Gewaltenteilung und demokratische Legitimation (Modul 1a Trennung von Legislative und Exekutive)

  • Um eine saubere Trennung von Legislative und Exekutive zu erreichen, ist die Zugehörigkeit zur Exekutive als Minister, Staatsminister oder Staatssekretär mit dem Mandat als Parlamentarier nicht vereinbar. Diese Position ergänzt die bereits existierenden Bestimmungen zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Beamter mit dem Mandat als Abgeordneter des kontrollierenden Parlaments.

Dieses Modul ist als neuer zweiter Gliederungspunkt in den Gesamteintrag einzufügen.

Begründung (nicht Bestandteil des Antrags)

Der Begründungstext gehört zur Gesamtheit der hier modular eingestellten Initiativen.

Das Thema der Gewaltenteilung ist die Grundlage eines demokratischen Staates. Zugleich haben sich im Laufe der Zeit unklare Verhältnisse eingeschlichen, die abzubauen im Interesse von demokratischer Klarheit und Legitimation geboten ist. Die in diesem Zusammenhang relevanten Bereiche werden mit dem Antrag benannt.

Der Antrag war bereits auf dem Chemnitzer BPT als Antrag GP018 und beim BPT 2011.1 als Antrag PA031 eingebracht worden. Er geht zurück auf eine Initiative in LiquidFeedback. Die jetzt beantragte Fassung nimmt konkreten Bezug auf einen bereits im Grundsatzprogramm enthaltenen Absatz, den sie ergänzen (und ersetzen) will. Sie greift insbesondere die Positionen zur unabhängigen Judikative und zur Rolle der Publikative im gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess auf.

Der Antrag legt aber weiterhin Wert darauf, dass demokratische Legitimation allein über Wahlen und Abstimmungen erlangt werden kann, wie es z.B. im Artikel 20 GG kodifiziert ist. (Dazu sei als Hintergrundlektüre auf das kleine Bändchen »Demokratie – Zumutungen und Versprechen« des Autors Christoph Möllers verwiesen). Insofern ist der Hinweis auf die fehlende demokratische Legitimation von NGOs und Publikative notwendig, auch wenn ihre Rolle im Meinungsbildungsprozess gar nicht unterschätzt werden kann und mit aller Deutlichkeit zu würdigen ist.

Der Antrag legt im übrigen Wert darauf, auch die Institutionen des gemeinschaftlichen Europas besser demokratisch zu fundieren. Hier bestehen aber weiterhin deutliche Defizite. Der Antrag legt daher Wert darauf, dass die demokratischen Entscheidungsprozesse der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht über den Umweg internationaler Institutionen ausgehebelt werden dürfen. Beispiele dafür lassen sich gerade im Bereich der piratigen Kernthemen in großer Zahl finden: SWIFT, ACTA, INDECT, Zensur-Infrastruktur, Vorratsdatenspeicherung, aber auch durch eine restriktive Sexualgesetzgebung (aufgrund international abgeleiteter Kindheitsdefinition mit einer Altersgrenze von 18 Jahren im Gegensatz zum deutschen Recht, das zu Recht eine besondere Alterskategorie der Jugendlichen kennt).

Anregungen (siehe auch Diskussionsseite)

Diskussion

In Bundestag und Landtagen ist es wohl üblich, dass Regierungsmitglieder auch im Parlament sitzen (dürfen). Beaufsichtiger und Beaufsichtigte in einer Person.
Sollte für eine saubere Gewaltenteilung nicht auch gefordert werden, dass Regierungsmitglieder ihr Mandat niederlegen müssen?

    • Die Idee ist mit diesem neuen Modul in die Diskussion eingebracht.