LiquidFeedback/Themendiskussion/998

Ein Zumutbarkeitskriterium gibt es bereits. Nennt sich Sittenwidrigkeit. --Cain 21:06, 1. Nov. 2011 (CET)

Wie auch immer dieses Zumutbarkeitskriterium in Hartz4 eingebaut werden soll, es wird die Lohngrenze zur Sittenwidrigkeit bestimmen. Damit sind Lohnvereinbarungen unterhalb dieser Grenze nichtig und der Differenzbetrag einklagbar. Somit ist es nicht rechtssicher möglich, Löhne unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze zu vereinbaren. Auf die Zementierung von Hartz4 und fehlende Perspektive eines Grundeinkommens will ich erst gar nicht eingehen. --Aspirat 03:54, 26. Nov. 2011 (CET)