LiquidFeedback/Themendiskussion/18

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STATUS:
IN VORSCHLAG
[13.08.10] - Datum der Erstellung
[13.08.10] - Bearbeitungsbeginn
[?] - Bearbeitungsende entspricht der eingestellten LQFB-Zeit

Antrag

Der Staat gewährt allen Eltern die Möglichkeit der kostenfreien Betreuung ihrer Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Diese Betreuung ist durch die Gemeinden frei für alle Familien zur Verfügung zu stellen und nach den demografischen Gegebenheiten für mindestens 3 Jahre vorauszuplanen. So wird Eltern die Planung von Beruf und Familie und den Gemeinden die Planung der Finanzierung erleichtert.
Ein entsprechender Bedarf kann bereits durch "werdende Eltern" in der Zeit vor der Geburt kundgetan werden um die Bedarfs-Planung in der Gemeinde zu erleichtern.

  • Im Kleinkinderbereich ist ein Krippenangebot ab dem 1. Lebensjahr,
  • im Frühförderbereich ein Kindergartenangebot ab dem 3. Lebensjahr,

und

  • ab dem Schulalter der Kinder sind Ganztagsbetreuungsangebote in den Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Die Ganztags-Angebote werden in Kooperation der Kinderhorte,Schulen, Vereine, Krankenkassen, der regionalen Gegebenheiten und der zusätzlichen Möglichkeit der Mitwirkung von Eltern geplant.

Beschreibung

Durch das freie Angebot und die staatliche Verpflichtung, entfällt die Notwendigkeit einer Elterngeldzahlung ab dem ersten Lebensjahr des Kindes. An dem Angebot kann jedes Kind teilnehmen, unabhängig von Einkommen, Herkunft und Status der Eltern. Auch für behinderte Kinder sind, ebenso wie für die Nichtbehinderten im nahen Wohnumfeld entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen. Eine Inklusionsbetreuung gemeinsam mit allen Kindern wird dabei angestrebt.

Jedes Elternpaar hat für seine Kinder einen Anspruch auf einen zeitnahen wohnfeldnahen Betreuungsplatz. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung an dem Angebot teilzuhaben. Die Gemeinden hingegen werden dazu angehalten, die Vorzüge einer frühzeitigen sozialen und individuellen Förderung für die Entwicklung und Bildungschancen der kinder durch Informationsveranstaltungen kundzutun. Eltern mit Neugeborenen werden zu diesen Veranstaltungen eingeladen, auch eine Hilfe bei der Betreuung der Kinder im ersten Lebensjahr durch Zusatzangebote der Gemeinden sind dabei inbegriffen. So wird sichergestellt, dass alle Eltern informiert werden und ihren Kindern alle Chancen offen stehen.

Fragen

1)Elterngeld ist eine Unterstützung vom Staat für Eltern. Warum soll ihnen diese genommen werden? Der Text gibt dazu nichts her.

2)Ist dieser Antrag so gemeint: kostenlose Kinderbetreuung ab Geburt statt Elterngeld? Wenn ja, bitte deutlicher herausstreichen.

3) Wenn hier von Lebensjahr geschrieben wird: meint dies das jeweils vollendete oder begonnene? ("vollendetes erstes Lebensjahr" oder "im ersten Lebensjahr").

Antworten

zu1) Sie wird ihnen nicht "genommen", denn sie ist in diesem System nicht mehr als Finanzleistung über das erste Jahr hinweg nötig, sobald das Betreuungsangebot flächendeckend und kostenfrei angeboten wird.
Durch die bisherigen Finanzleistungen an die Eltern ist eben nicht gewährleistet, dass diese Unterstützung auch wirklich der Betreuung der Kinder und der Erhöhung der Bildungschancen zugute kommt, schon gar nicht, wenn sie, so wie im Erstantrag -in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern- bezahlt werden soll!

Anregungen


Ergänzung aus Anregung1:
Elterngeldzahlungen sind in diesem System nicht mehr als Finanzleistung über das erste Lebensjahr hinweg nötig, sobald das Betreuungsangebot flächendeckend und kostenfrei angeboten wird.
Durch die bisherigen Finanzleistungen durch Zahlungen des Elterngeldes an die Eltern ist eben nicht gewährleistet, dass diese Unterstützung auch wirklich der Betreuung der Kinder und der Erhöhung der Bildungschancen zugute kommt, schon gar nicht, wenn sie, so wie im Erstantrag -in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern- bezahlt werden soll!



Quellen und Diskussion zum Thema auf der
Diskussionsseite zum Themenvorschlag:
"http://wiki.piratenpartei.de/LiquidFeedback/Themendiskussion/18"



Anregungen 1-7 berücksichtigt:

1: wohnfeldnah erweitert s.o.
2. Antwort: die Gesellschaft - da Investition in kostenfreies Angebot für ALLE gerechter umzusetzen
3. Der Betreuungszeitraum -Angebot umfasst die Gesamtzeit ab Geburt bis zum ersten Bildungsabschluss da kann nichts mehr erweitert werden.
4. Da der Arbeitgeber und die KV das Elterngeld im ersten LJ mitfinanzieren, ist eine Unabhängigkeit vom 1- LJ unsinnig, da sonst bei Berufstätigen dieses Geld verloren ginge.
5. Ab dem vollendeten 1. LJ ja!
6. ist umgesetzt, umformuliert auf volledndetes LJ.
7. Ist im Länderfinanzausgleich bereits jetzt über die Bildungsfinanzierung gegeben.

Pro&Contra -Diskussion

Vorlage:Contra

Vorlage:Pro
Vorlage:Contra
Vorlage:Contra


Vorlage:Contra

: Vorlage:Pro

Quellen

Bisherige Beschlüsse auf Landesebenen

KITA-KIGA-Angebot ab dem 1. Lebensjahr Ganztagsbetreuung