LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Strategie/Projektgruppen/Organisationsstruktur/Crewordnung
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§0 - Verbindlichkeit
(1) Diese Crewordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Piratenpartei Deutschland.
§1 - Piraten-Crew (Crew)
(1) Jede Piraten-Crew besteht aus 3-9 ordentlichen Mitgliedern der PIRATEN.
(2) Jede Piraten-Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.
(3) Jede Piraten-Crew gibt sich selber einen eindeutigen Namen. Um spätere Verwechslungen zu vermeiden wird jeder Crew eine Crewnummer zugeteilt.
(4) Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder getroffen. Bei Crew-Ausschlüssen wird das Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, nicht stimmberechtigt.
(5) Jede Crew hat einen Crew-Specher.
(6) Jede Piraten-Crew kann bei dem Verband, dem sie verantwortlich ist, Gelder und Material zur Durchführung ihrer Aufgaben beantragen, in besonderen Fällen auch beim Landesverband.
(7) Die Crew entscheidet frei über die Verbandszugehörigkeit, möglich ist jeder Verband, dem mindestens ein Crew-Mitglied angehört. Ein Wechsel ist bei Zustimmung des Verbandes möglich, dem sie sich anschließen möchte.
§2 - Crew-Treffen
(1) In jedem Monat gibt es mindestens ein öffentliches Treffen. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
(2) Die Crew ist ab drei Mitgliedern und mindestens 50% der Crew-Mitgliedern beschlussfähig.
(3) Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt.
(4) Die Crew-Treffen dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb einer Crew und mit anwesenden Gästen.
(5) Crew-Treffen, die nicht ausschließlich der Koordination dienen, sollten möglichst in persona erfolgen; das heißt, daß real-life-Treffen vor Videokonferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist.
(6) Bei jedem offiziellem Crew-Treffen sowie bei allen Beschlüssen ist ein Protokoll zu führen.
(7) Bei jedem Crew-Treffen ist das vorherige Protokoll auf Korrektheit zu prüfen.
§3 - Protokolle der Crew-Treffen
(1) Das Protokoll muß - falls zutreffend - folgendes enthalten:
a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
b) Namen der anwesenden und fehlenden Crew-Mitglieder,
c) Genehmigung des letzten Protokolls,
d) Geldausgaben,
e) Aufnahme neuer Crewmitglieder,
f) Austritt von Crewmitgliedern,
g) Ort und Termin des nächsten Treffens,
(2) Das Protokoll oder der Protokollentwurf muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Treffen veröffentlicht werden.
(3) Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben des Landesverbandes zu erfolgen.
§4 - Crew-Sprecher
(1) Der Crew-Sprecher werden per Mehrheitsbeschluss gewählt.
(2) Es muss mindestens eine Wahl pro Kalenderjahr erfolgen.
(3) Mindestens zwei Crew-Mitglieder können bei jedem öffentlichen Treffen, oder wenn mehr als die Hälfte der Crew-Mitglieder anwesend sind, eine Neuwahl beantragen.
(4) Crew-Sprecher können jederzeit mit einer einfachen Begründung von ihrem Posten zurücktreten. Innerhalb von 14 Tagen muss eine Neuwahl stattfinden.
(5) Der Crew-Sprecher ist für das Funktionieren der Crew verantwortlich.
§5 - Mitgliedschaft in einer Crew
(1) Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.
(2) Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crew-Treffen per Konsens über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.
(3) Der Eintritt in eine Crew erfolgt mit dem Bestätigen der positiven Beitrittsentscheidung durch das Neumitglied.
(4) Mit Eintritt in eine neue Crew erlischt automatisch die Mitgliedschaft in der bisherigen Crew. Dies ist der alten Crew anzuzeigen.
(5) Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem Crew-Treffen aus seiner Crew austreten.
(6) Mindestens zwei Crew-Mitglieder können bei jedem öffentlichen Treffen, oder wenn mehr als die Hälfte der Crewmitglieder anwesend sind, die Entlassung eines Crew-Mitgliedes beantragen. Der Ausschluss geschieht durch Konsens der Anwesenden.
(7) Der Austritt aus einer Crew ist mit der protokollierten Willensbekundung bzw. der Entlassung gültig.
§6 - Gründung einer Crew
(1) 5-9 Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen.
(2) Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
(3) Die neue Crew gilt ab Bestätigung durch das Gremium als gegründet.
§7 - Aufteilung einer Crew
(1) Steigt durch Aufnahme eines weiteren Mitgliedes in eine Crew deren Mitgliederzahl über das Maximum der erlaubten Mitglieder, so muss sich diese Crew in 2 Crews aufteilen.
(2) Die Mittel der alten Crew werden dabei gemäß einer Entscheidung der alten Crew auf die beiden neuen Crews aufgeteilt.
(3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
(4) Die neuen Crews gelten ab Bestätigung durch das Verwaltungsgremium als existent, die alte Crew damit gleichzeitig als aufgelöst.
§8 - Auflösung einer Crew
(1) Fällt die Mitgliederzahl unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst.
(2) Eine Crew gilt ferner als aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.
(3) Eine Crew kann sich nach Konsens selbst auflösen. Dies ist dem Verwaltungsgremium anzuzeigen. Die Crew gilt nach Bestätigung durch das Gremium als aufgelöst.
(4) In begründeten Fällen kann der Vorstand des Verbandes, dem die Crew angegliedert ist, die Crew auflösen. Hiergegen kann jedes Crewmitglied beim zuständigen Schiedsgericht Widerspruch erheben.
- "begründete fälle" sollten sachlich und nachvollziehbar formuliert/aufgeführt werden. danke.
(zora)
(5) Die Landesmitgliederversammlung und die Mitgliederversammlung des zuständigen Verbandes kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.
(6) Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Bezirks- oder Landesverband.
--Maximus 17:49, 12. Nov. 2009 (CET)
- noch einfügen - Wechsel der Crews von verschiedenen Verbänden