LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Strategie/Projektgruppen/Organisationsstruktur
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PG Organisationsstruktur
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Der Landesverband Sachsen-Anhalt ist am wachsen. Um die so größer werdenden piratigen Möglichkeiten auch nutzen zu können, wird eine Projektgruppe: "Organisationsstruktur" ins Leben gerufen. Diese Projektgruppe soll eine Struktur der Mitgliederorganisation unterhalb des Landesverbandes bis hin zur Basis erstellen. (oder auch andersrum Basis bis Landesverband)
Mitglieder
Ansprechpartner:
- Talpa
- omnicron
- LennStar
- karbo
- Bernardo
- alexkid
- TheEarl
- bitte selbst eintragen und oder ändern, danke!
- ...
Fahrplan
- Deadline für Gründung der Projektgruppe/Mitgliedbekundung: 23.10.2009
- Am 22.10.09 findet dann gleich das Erste Treffen der Projektgruppe statt. (Kick-off im Mumble, 20.30 Uhr)vllt. können wir auch IRC oder ICQ oder oder oder benutzen. Je nachdem, wie die Verbreitung und Effektivität aussieht.
- 1.Woche der PG bis 29.10: Einarbeiten in die Basics (gesetzliche Vorgaben, Modelle, Sondierung der Möglichkeiten)
- 2.Woche der PG bis 5.11: Inhaltliche Arbeit, Ausarbeitung von einem oder mehreren Konzepten
- 3.Woche der PG bis 12.11: Fertigstellung der Konzept(e) und Übergabe an Basis, d.h. Einschalten des Tools Meinungsbild
- 4.Woche der PG bis 19.11: Übergabe der Konzepte und Meinungsbilder an die AG Satzung
- Auflösen der PG bei Bestätigung der Satzungsänderungen beim Landesparteitag
Rechtliche Einordnung der Gebietsverbände und anderer Organe von Parteien
- Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Das heißt, sollen Gebietsverbände anders aussehen, gestaltet sein, als der übergeordnete Verband, dann brauchen sie eine Satzung!
- Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. ... Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig. Interessant ist hier der Passus: Organisatorische Zusammenschlüsse! Müssten wir mal drüber reden...
- Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände. der Vorstand hat eine Mindestbesetzung (mind. 3 Personen)
- Die Satzung kann weitere der Willensbildung des jeweiligen Gebietsverbandes dienende Einrichtungen (Organe) vorsehen. Sie sind in der Satzung ausdrücklich als solche zu bezeichnen. D.h.: es können weitere offizielle Parteiorgane geschaffen werden, die den Zweck der Beteiligung und Förderung der politischen Arbeit haben
- Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über: Gebietsverbände und Organe, die zur Einreichung (Unterzeichnung) von Wahlvorschlägen für Wahlen zu Volksvertretungen befugt sind, soweit hierüber keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, d.h.: letztlich werden die hier ausgearbeiteten Strukturen auf einem LPT legitimiert.
- aus der Bundessatzung: 2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. können wir nach 2.Punkt 3.Satz umsetzen (zusammenfassen)
Fragen/Antworten / Ziele / Ressourcen
- Wissenspool
- Organigramm
- Aufgabenplanung
- Crewordnung
- AG-Regeln
- PG-Regeln
- Crewfinanzen und Ortszugehörigkeit