LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Strategie/Projektgruppen/Organisationsstruktur/PG-Regeln

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Dies ist ein Entwurf der PG Organisationsstruktur (LSA) und nicht mehr!

§ 1 Definition und Aufgaben von Projektgruppen (PG)

1. Projektgruppen (PG), im Sinne dieser Regelung sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern der Piratenpartei um gemeinsam eine bestimmte Aufgabe für die Partei zu erfüllen. Sie dienen der gemeinschaftlichen Entwicklung der Partei. Sie sind zeitlich und thematisch beschränkt.
2. Projektgruppen stehen grundsätzlich jedem stimmberechtigtem Parteimitglied zur Mitarbeit offen.
3. Nichtmitglieder der Partei können von den PG als Mitarbeiter zugelassen werden.

§ 2 Gründung einer Projektgruppen

1. Eine PG besteht aus mindestens zwei Parteimitgliedern, die über die Gründung der PG ein gemeinsames Protokoll verfassen.
Dieses Protokoll muss mindestens die folgenden Angaben umfassen:

  • Bezeichnung der PG
  • Gründungsdatum
  • Gründungsmitglieder (Glaubhaftmachung der Parteimitgliedschaft)
  • Koordinator(en)
  • Ziele der PG
  • Zeitrahmen
  • verwendete Kommunikationsinfrastruktur

2. Zieldefinition

  • Die Zieldefinition legt die Ziele der PG fest.
  • Überschneidungen mit den Zielen bestehender aktiver PG sind zu vermeiden. Bei politischen PG sind thematische Überschneidungen mit dem Ziel eines konkurrierenden Entwurfs ausdrücklich zuzulassen.

3. Das Gründungsprotokoll ist dem Vorstand zuzusenden, der die PG in die Liste der bestehenden PG aufnimmt, die damit den Status "Aktiv" erhält.
4. Der Vorstand kann die Statusvergabe an eine PG nur versagen, wenn der verfolgte Zweck offensichtlich nicht parteidienlich ist oder nicht der Satzung oder geltendem Recht entspricht.
5. Die Entscheidung, und bei Ablehnung die Entscheidungsgründe, sind vom Vorstand öffentlich zu machen.
6. Die in Gründung befindliche PG hat das Recht, gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands das Landesschiedsgericht anzurufen.

§ 3 Rechte der Projektgruppen

1. Jede PG hat das Recht auf eine eigene Kommunikationsinfrastruktur, z.B.

  • eigener Forenbereich
  • Mailingliste
  • eigener Bereich im Wiki

Sofern dies im Gründungsprotokoll angegeben ist, soll der Vorstand, der die PG registriert hat, für die Einrichtung dieser Infrastruktur sorgen.
2. Jede PG hat Rede- und Antragsrecht auf Parteitagen.
Dazu ist fristgerecht ein Antrag bei der Parteitagsorganisation einzureichen und im Wiki einzustellen.
Diesem Antrag muss im Regelfall stattgegeben werden. Eine Untersagung ist nur aus wichtigem Grunde und durch einen Mehrheitsbeschluss des Parteitages nach öffentlicher Diskussion möglich.
3. Jede aktive, registrierte PG kann, ungeachtet von Grenzen, Anträge an den Vorstand stellen.

§ 4 Pflichten der Arbeitsgemeinschaften

1. Grundsätzlich regelt eine PG ihre Arbeit und deren Form selbst.
2. Alle Entscheidungen der PG sind nach demokratischen Grundsätzen zu fällen. Ein Minderheitenvotum ist gegebenenfalls zu dokumentieren.
4. Eine PG muss regelmäßig Protokolle über ihren Fortschritt veröffentlichen.
5. Jede PG hat eine Wiki-Seite, die von der PG aktualisiert werden muss die alles Wichtige enthält.

§ 5 Aktivität, Beendigung, Stilllegung einer Projektgruppen

1. Nur aktive PG haben die in § 3 genannten Rechte.
2. Wenn die Ergebnisdokumente nicht oder nicht fristgerecht eingereicht werden, erteilt der Vorstand eine angemessene Frist zur Einreichung.
3. Verstreicht auch diese Frist ohne Einreichung der Dokumente, kann der Vorstand die PG bis zur Einreichung der Dokumente stilllegen oder nach angemessener Frist vollständig auflösen.
4. Eine PG kann die vorübergehende, zeitlich definierte Stilllegung beantragen, wenn sie für eine bestimme Periode nicht arbeitsfähig ist, oder in absehbarer Zeit keine Ergebnisse zu erwarten sind.
5. Durch Anzeige beim Vorstand kann diese PG wieder aktiviert werden, wenn plausibel gemacht wird, dass die Arbeit wieder aufgenommen wird.