Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 3 Erwerb der Mitgliedschaft/Dennis Plagge
Änderungsantrag von Dennis Plagge (nach Diskussion in BS)
Begründung: Grundsätzlich sollte natürlich jeder Pirat selber frei entscheiden, wo er vor Ort ggf. aktiv sein möchte. Dies ist auch bei einer Änderung der Satzung völlig problemlos, da natürlich kein Pirat einem anderen eine Mitwirkungsmöglichkeit verweigern würde. Rein formal knüpft die Bundeswahlordnung aber in §16 den Eintragungsort in das Wählerverzeichnis am Meldegesetz und der danach gemeldeten Hauptwohnung. Insofern einfach eine formale Anpassung. Nicht sexy, aber sinnvoll.
Gegenrede: Satz 2 steht immer noch im Widerspruch zur Bundessatzung § 3, Abs. 3, Satz 2; nicht ganz einsichtig ist die Begründung, daß (aktive bzw. passive) Mitgliedschaft in einer Gliederung vor Ort mit dem Wählerverzeichnis harmonieren bzw. korrelieren müssen; zumal auch hier auf Antrag nach § 16 Abs. 2 (b) der Bundeswahlordnung eine Umtragung im Wählerverzeichnis möglich ist. Joachim Losehand
Antrag zurückgezogen.