Landesverbände/1Vor-Treffen/2014-03-24 - Protokoll 1Vor-Treffen

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Sitzung 24.3.2014

Anwesend (xx):

Gäste (falls sie sich eintragen möchten): >62

Tagesordnung / Protokoll:

-aBPT http://redmine.piratenpartei.de/issues/4091

  • Es sollte geklärt werden ob ein BPT dazu kommen könnte.
  • 21.6 Geburtstag E.Snowden

Viele Mitglieder suchen mom). nach einer Location. kBuVo Kommunitiert zu wenig. um genau diese Problematik. Es würde viel ruhe bringen wenn das passieren würde. NDS, BB, HE, und viele andere LV´s suchen mom. Der BuVo hat angewiesen Ende Juni und im Osten einen Parteitag zu Stellen. Die SG hällt sich an Anweisungen. wenn es Falsch sein sollte, müssen wir uns an den BuVo halten. Es gibt im Juni schon Hallen. @anke: Wahlkampf ist wichtiger als ob wir im Mai oder früher machen. BPTORGA: es wurde getwittert das wir innerhalb 4-6 wochen möglich. allerdings ist es Sinnvoller das wir das im Juni machen. @Thüringen: Erfurt ist es möglich? @BPTORga: Erfurt ist möglich aber etwas teuer. Neumarkt: ist mom nicht möglich, da sie keine Parteien nicht mehr nehmen. Sven: Der kBUVo möge prüfen ob neben dem aBPT noch ein BPT durchgeführt werden kann.

  • Battlecards wurden ohne Themenbeauftragte bearbeitet.

-Sonstiges

  • TH hatte LPT und AV

- GO auf der Marina wollten wir uns eine GO geben, auch war dies der Wunsch von Thorsten.

  • Treffen in NRW bei LPT?
    • 5./6.4 Bielefeld
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sonstiges

GO für die 1V der Länder

Die 1.Vorsitzenden, die sich die folgende Geschäftsordnung (GO) geben, verstehen sich als eine Arbeitsgemeinschaft gleichberechtigter Mitglieder. Die Versammlung 1V versteht sich insbesondere als beratendes Gremium für den Bundesvorstand, sowie zur Koordination der gemeinsamen Arbeit der Landesverbände insbesondere auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeit der 1.Vorsitzenden soll weitestgehend offen und transparent stattfinden. Auch von außen soll sie nachvollziehbar und die Mitarbeit möglich sein.

§1 Zusammensetzung (1) Jeder Landesverband entsendet [einen|zwei] Vertreter in die 1V (2) Sofern ein Landesverband keine abweichende Regelung beschliesst, ist der Vorsitzender [sowie der stellvertretender Vorsitzende] [der|die] Vertreter des Landesverbandes in der 1V [(3) Der Bundesverband entsendet ebenfalls [einen|zwei] Vertreter in die 1V] [(4) Bei Verhinderung eines Vertreters kann der jeweilige Vorstand eine Ersatzperson entsenden]

§ 2 Koordinator der 1Vs (1) Die 1V hat einen Koordinator und einen Vertreter. (2) Die Wahl findet aus der Mitte der Mitglieder des 1V einmal im Jahr statt. Tritt einer der Koordinator bzw. Vertreter zurück oder scheidet er/sie aus der 1V aus, erfolgt eine Nachwahl zum nächst möglichen Termin. (3) Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, findet diese auf der nächsten Realsitzung statt. (4) Eine Abwahl des Koordinators bzw. der Vertreter ist auf einer hierzu einberufenen Sitzung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich. (5) Verfügt die 1V weder über einen Koordinator noch einen Vertreter ist das das dienstälteste Mitglied der 1V bis zur nächsten Sitzung der Sprecher. Entsprechendes gilt für den Stellvertreter. (6) Die Koordinatoren kommunizieren die Beschlüsse der 1V und dienen insbesondere als Ansprechpartner für den Bundesvorstand (7) Die Koordinatoren laden die Mitglieder der 1V zu den Sitzungen ein

§ 3 Beschlussfähigkeit (1) Die 1V ist beschlussfähig, wenn mindestens [9|12|16|24] Mitglieder anwesend [und mindestens [9|12|16] Landesverbände vertreten sind] (Überlegung ob zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fernbleiben differenziert werden sollte…) (2) Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. (3) Jeder hat das Recht, seine Meinung angemessen zu äußern. (4) Alle Mitglieder haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit [einfacher|2/3-] Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt (5) Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes Mitglied [drei|sieben] Tage Zeit hat, seine Stimme in Textform abzugeben. (6) Bei Umlaufbeschlüssen müssen mindestens 67% der Mitglieder teilnehmen. [(7) Vertreter, die gegen einen erfolgreichen Beschluss gestimmt haben, können auf Wunsch ihre Gründe in einem kurzen Statement darlegen, das im Anhang zum Beschluss veröffentlicht wird]

§ 4 Kommunikation innerhalb der 1V / Sitzungen (1) Die 1V hat, wenn möglich, einmal [wöchentlich|in zwei Wochen|monatlich] eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. (2) Die Sitzung wird von einem Versammlungsleiter geleitet, es sei denn, dass die Anwesenden aufgrund des Charakters der Sitzung darauf verzichten. (3) Über die Sitzungen wird ein Protokoll (einschließlich der Anwesenheitsliste) geführt.

§ 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen (1) Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. (2) Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der 1V. (3) Alle Beschlüsse müssen in einem Protokoll festgehalten werden. (4) Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen.


Änderung der GO

Diese GO kann mit 2/3 Mehrheit bei einer Anwesenheit von mindestens 50% der stimmberechtigten Landesverbände geändert werden.

ToDos

05./06.04 treffen in Bielefeld der 1Vs beim LTW-NRW

Termine/Infos

Nächste Sitzung:

  • 21:00 Uhr, 31.3.2014

Ende: --:-- Uhr


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