Allgemeine Informationen

Die Petition - StGB §108e wendet sich aktiv gegen mögliche Abgeordnetenbestechung.

Es gibt zwei große Lücken im gegenwärtigen Strafrecht bezüglich Abgeordnetenbestechung. Es ist NICHT strafbar:

einen Abgeordneten zu Gunsten dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc)

einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen (z.B. in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden)

Zitat von http://108e.de/

Leider verweigert der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eine öffentliche Behandlung der Petition gegen Abgeordnetenbestechung, weshalb auch eine Veröffentlichung auf dem Petitionsserver des Bundestages unmöglich ist. Deshalb können Sie die Petition nur unterstützen, indem Sie dem Bundestag ein handschriftlich unterzeichnetes Formular zukommen lassen. Um hier den maximal möglichen Effekt zu erreichen, möchte die Initiative 108e diese ganzen Unterschriften sammeln und auf einmal übergeben.

Zitat von http://108e.de/

Piraten aus Halle und Magdeburg sammeln Unterschriften und machen auf diesen Umstand aufmerksam!

Links und Weiterführendes

Abgeordnetenbestechung http://dejure.org/gesetze/StGB/108e.html