Asymmetrisches Strafrecht
Unter Asymmetrisches Strafrecht verstehe ich, daß dem schwächeren der beiden Geschäftspartner keine Strafe angedroht wird, wenn er sich freiwillig der Polizei stellt. In Kombination dessen ist auch StGB § 253 [Erpressung] nicht anzuwenden. Konsequenz, wenn man diese Vorgehensweise z.B. auf Lohnsteuerhinterziehung anwendet: Da der Arbeitnehmer keine Strafe mehr fürchten muß, weiterhin den Arbeitgeber beliebig erpressen kann (da er selber in diesem Falle nicht wegen Erpressung verfolgt werden kann, andererseits der Arbeitgeber sich durch die Lohnsteuerhinterziehunug strafbar gemacht hat), geht jeder Arbeitgeber durch die Lohnsteuerhinterziehunug ein unkalkulierbares Risiko ein. Auf diese Weise kann man derartige Straftaten im Prinzip weitestgehend eindämmen. Derzeitige Lage ist, daß sich der Arbeitnehmer geauso strafbar macht, wie der Arbeitgeber und somit beide es sich nicht leisten können, den jeweils anderen anzuzeigen, da sie sich selbst damit ebenfalls der Strafverfolgung aussetzen würden.
Die hier vorgeschlagene Vorgehensweise bietet sich in allen Fällen an, in denen bei der derzeitigen rechtlichen Regelungen beiden Partnern eines illegalen Geschäftes eine Strafe angedroht wird. Beispiele sind hier z.B: Lohnsteuerhinterziehunug (aka Schwarzarbeit), bordellartige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insbesondere gegen Kinder und Jugendliche, ...