| Präambel
Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie tritt für die Wahrung von Bürgerrechten ebenso ein, wie auch für den Schutz des Individuums vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. In diesem Sinne setzt sie sich daher sowohl für einen wirksamen Nichtraucherschutz als auch für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Rauchern ein. PIRATEN streben ein gesellschaftliches Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern an, das niemanden von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt oder unverhältnismäßig in der persönlichen Entfaltung beschneidet.
Zur Realisierung eines wirksamen Nichtraucherschutzes fordern wir:
1. In allen geschlossenen Räumen öffentlicher Gebäude mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten im Interesse des Schutzes von Nichtrauchern grundsätzlich Rauchverbote.
2. Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten können Raucherräume einrichten, wenn diese wirksam abgetrennt und belüftet sind.
3. a) Die Betreiber von Gaststätten können separate, von den Nichtraucherbereichen wirksam abgetrennte und belüftete Raucherräume einrichten. Die Nichtraucherbereiche und das WC müssen ohne das Durchqueren von Raucherbereichen vom Haupteingang aus einfach erreichbar sein.
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
c) Raucherbereiche und Rauchergaststätten müssen von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.
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