HowTo Kommunalpolitik

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
HINWEIS: Das HowTo ist auf den Verhältnissen in Niedersachen basierend. Bitte entsprechend auf euren Landesverband anpassen!

Wie kann ich in der Kommunalpolitik mitarbeiten

Gehen wir davon aus, daß es wenig bis keine Kenntnisse der Kommunalarbeit gibt. Das bedeutet, daß man sich zunächst über die vorhandenen politischen Verhältnisse orientieren muß, also feststellen muß: "Was ist im eigenen Wahlkreis vorhanden?": Was wird über den eigenen Wahlkreis (Stadt, Kreis, Gemeinde)im Internet angeboten. In der Regel findet man bereits dort eine Fülle von Informationen, wie z.B. Infos über den Aufbau des Stadtrates, Kreistages, Gemeinderates.

- Als erstes sollte festgestellt werden welche Parteien sind vorhanden - mit wem hat man es in der zukünftigen Kommunalarbeit zu tun?

- Der nächste Punkt wäre herauszufinden (s.o. Internet) welche Ausschüsse sind z.B. im Stadtrat vorhanden? Gemäß diesen Ausschüssen können dann die eigenen Interessenschwerpunkte gebildet werden. Konkret welcher Pirat übernimmt welches Thema?

- Nachdem einiger Maßen geklärt ist, wer was machen möchte, kann man beginnen an den jeweiligen Ausschusssitzungen teilzunehmen. In der Regel gibt es einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Zu Sitzungen des Stadtrates (Rat der Stadt), Kreistages, Gemeinderates (wie auch immer die Gremien genannt werden)sollten Piraten auf jeden Fall hingehen. Dort findet man weitere Orientierung, Piraten zeigen Präsenz und das allein hat bereits Wirkung auf die Ratsmitglieder der verschiedenen Parteien.

- Während der Ratssitzungen gibt es die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde (Bürgerfragestunde). Dieses Instrument bietet den Piraten eine gute Möglichkeit sich bereits in einer Frühphase der aktiven Kommunalpolitik einzubringen. Während der Fragestunde kann man zu aktuellen Kommunalthemen Fragen an den Rat bzw. der Verwaltung stellen und sich gleichzeitig als Pirat outen. Und damit zeigen, daß Piraten nicht nur Zuschauer sind sondern sich bereits aktiv einbringen.

Frage: Das bezieht sich auf die öffentlichen Sitzungen? Also, ohne dass die Piraten bereits im Parlament vertreten sind?
Antwort: Ja, das geht in jeder Ratssitzung und auch in den Ausschusssitzungen.


- Eine weitere Möglichkeit bietet sich, in Arbeisgruppen mitzuarbeiten. Findet Themen, die in Arbeit sind und versucht die Initiatoren (Fraktionen)zu unterstützen. Bietet an, das auch öffentlich zu tun. Meist gibt es eine Arbeitsgruppe, die die Umsetzung konkret vorbereitet und ausarbeitet. In diesen Arbeitsgruppen kann man versuchen mitzarbeiten. Das hat zwei Effekte: 1. Wir lernen die anderen (spätere Konkurrenten) kennen und ihre Arbeitsweise. Aber auch ... 2. wo Gemeinsame Forderungen / Anliegen sind die eine Kooperation ermöglichen.


---wird weiter aktualisiert und fortgesetzt---

Welche Regelungen sind für die Kommunen von Land vorgegeben und zu beachten

Die folgenden Angaben bzw. Termine sind gemäß der letzten Kommunalwahl 2006 gesetzt und sind damit als vorläufig zu betrachten. Sie bieten zunächst eine Richtschnur zur vorläufigen Planung der Kommunalwahl 2011. Sobald die neuen Termine bekannt gegeben werden, werden diese auch hier angegeben.


bis 14. Mai 2011

Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleitung spätestens am 120. Tag vor der Wahl (§ 16 NKWG)


bis 13. Juni 2011

Der landesverband Niedersachsen zeigt Beteiligung an der Wahl bis spätestens 90. Tag vor der Wahl an beim:

Niedersächsischer Landeswahlleiter

Lavesallee 6

30169 Hannover

Der Anzeige ist ein Abdruck der Satzung, des Programms und ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. (§ 22,1 NKWG)


bis 01. Juli 2011

Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 72. Tag vor der Wahl die Parteieneigenschaft fest. (§ 22,3 NKWG)


bis 25. Juli 2011

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl bei der Gemeindewahlleitung, die Frist endet am 48. Tag 18:00 Uhr vor der Wahl. (§ 21,2 NKWG)


11. September 2011

Kommunalwahl 2011


Wahlgebiet

Wahlgebiet ist das Gebiet der betreffenden Körperschaft, für das das zu wählende Gremium zuständig ist. (§ 2,5 NKWG)


Wahlbereich

Das Wahlgebiet ist in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Die Mindest- und Höchstzahl der in einem Wahlgebiet zu bildenden Wahlbereiche bemessen sich dabei nach der Zahl der zu wählenden VertreterInnen. (§ 7,4 NKWG)

Die Zahl der Wahlbereiche bzw. VertreterInnen werden bestimmt, wenn der Wahltag feststeht. (§ 7,5 NKWG)


Wahlbezirk

Für die Stimmabgabe wird das Wahlgebiet in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. (§ 8,1 NKWG)


Wahlvorschlag

Ein Wahlvorschlag gilt für die Wahl in einem Wahlbereich. (§ 21,3 NKWG)

Die Höchstzahl der BewerberInnen eines Wahlvorschlages in einem Wahlbereich wird wie folgt berechnet:

¬¬¬(Zahl der zu wählenden Vertreter)/(Zahl der Wahlbereiche)=x+3

(§ 21,4 NKWG)


Der Wahlvorschlag muß enthalten:

Familienname

Vorname

Beruf

Geburtsdatum

Geburtsort

Wohnanschrift

Parteiname

Kurzbezeichnung der Partei

Wahlgebiet

Wahlbereich

(§ 21,6 NKWG)

In den Wahlvorschlag können Parteimitglieder oder Parteilose aufgenommen werden. (§21,7 NKWG)

In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. (§ 21,8 NKWG)

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan unterzeichnet sein, außerdem von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs. Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal unterzeichnen. Die von der Gemeinde bestätigte Wahlberechtigung muss bei Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. (§ 21,9 NKWG)

Die Wahlbeteiligung wird spätestens bis zum 90. Tag vor der Wahl [vom Landesverband Niedersachsen der Partei] beim Niedersächsischen Landeswahlleiter Lavesallee 6 30169 Hannover angezeigt. Der Anzeige sind ein Abdruck der Satzung und des Programms, sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. (§22,1 NKWG)

Spätestens am 72. Tag vor der Wahl stellt der Landeswahlausschuss fest, welche Vereinigungen als Parteien anzuerkennen sind. (§22,3 NKWG)

Die BewerberInnen auf Wahlvorschlägen werden in geheimer Abstimmung auf einer Mitgliederversammlung bestimmt. (§24,1 NKWG)

Eine Abschrift der Niederschrift über die Bestimmung der BewerberInnen mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der teilnehmenden Personen ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte teilnehmende Personen gegenüber der Wahlleitung eidessattlich zu versichern, dass die Aufstellung der BewerberInnen und die Festlegung ihrer Reihenfolge geheim erfolgt sind. (§ 24,3 NKWG)


---wird weiter aktualisiert und fortgesetzt---

Vorlage:HowTo