Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Im Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird das neue Kapitel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk um folgenden Unterabschnitt ergänzt:
Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Inhalten
Um die Grundversorgung sicherzustellen, produzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ihren Gebühren eigene Inhalte. Die Piratenpartei Hamburg möchte diese Werke der Gesellschaft zur freien Benutzung, Veränderung und Weitergabe zur Verfügung stellen. Dafür sollen alle Eigenproduktionen und alle überwiegend durch Rundfunkgebühren finanzierten Inhalte unter freie Lizenzen gestellt werden. Eine kommerzielle Weiterverwertung soll dabei ausgeschlossen werden.
Den Urhebern öffentlich finanzierter Werke sollen in Verträgen grundsätzlich die größtmöglichen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Total-Buy-Out-Verträge dürfen generell kein Mittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein.