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HE:Programm/2013.3/Inklusion und Barrierefreiheit

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  • Wir hessischen Piraten setzen uns für eine Gesellschaft ein, die weder Barrieren noch Hürden errichtet oder zulässt. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität sowie körperlichen, psychischen, geistigen und sonstigen Unterschieden, frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen entfalten können.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

  • Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.
  • Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.
  • Wir wollen allen Menschen – unabhängig von seiner sexueller Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seines Alters oder seiner Behinderung – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.
  • Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
  • Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung aber auch die Wahlfreiheit ob Sie in eine Regelschule oder Förderschule gehen möchten. Einen Ressourcenvorbehalt lehnen wir ab.
  • Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den finanziellen Rahmen deutlich verbessern und klar regeln.
  • Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.

Barrierefreies Notrufsystem

  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystems per Mobilfunk ein.

Anmerkung

Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache

  • Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die Piratenpartei Hessen setzt sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen. Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Gesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.“

Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

  • Die PIRATEN setzen sich für ein uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ein. Dazu sollen in allen Parlamenten in Bund und Ländern die §§ 13 Nrn. 2 und 3 BWG (Bundeswahlgesetz) sowie 6a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 EuWG (Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften ersatzlos gestrichen werden. Wir unterstützen damit vollumfänglich die Forderungen des Deutschen Behindertenrates, des Instituts für Menschenrechte und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts.
  • Davon betroffen sind Menschen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt worden ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Es widerspricht den demokratischen Grundregeln, eine Menschen ein Recht deshalb zu versagen, weil dieser das Recht aus bestimmten tatsächlichen Gründen aller Voraussicht nach nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann. Beide Ausschlussvorschriften basieren auf historisch tradierten Vorurteilen, die überholt und mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar sind. Sie führen stattdessen zu einer Ungleichbehandlung, für deren Rechtfertigung es keine plausiblen Argumente gibt.

Gesetz zur Sozialen Teilhabe unterstützen und umsetzen

  • Die Piratenpartei Hessen unterstützt den Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zum „Gesetz zur Sozialen Teilhabe und zur Änderung des SGB IX und anderer Gesetze“ zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
  • Dies beinhaltet z. B.
  • einen anderen Behinderungsbegriff als Aktivitätseinschränkung im Kontext der Umgebung
  • Wunsch- und Wahlrecht für Teilhabeleistungen ermöglichen, das heute strukturell erheblich eingeschränkt ist
  • Recht auf Leichte Sprache
  • Leistungen für behinderte Kinder ausschließlich über das Jugendamt
  • Integrationsamt wird Rehabilitationsträger für alle erwachsene behinderte Menschen (Finanzierung über den Bund)
  • Trägerübergreifende Begutachtung aller Leistungen
  • Leistungen zum Trägerübergreifenden Budget bleiben weitgehend bestehen
  • neue Leistungsform: Persönliche Assistenz sowohl im Arbeitgebermodell als auch genossenschaftlich oder selbst organisiert.

Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

  • Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barriefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir bundesweite Fördermaßnahmen als finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.

Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz

  • Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und der von Deutschland unterschriebenen, UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von "Authentizität" (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.
  • Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl der Denkmalschutzbeauftrage als auch der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts "originaler" Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.