HE:Neue Politische Themen/Waffengesetz Änderungsvorschlag

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Lothar

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Dieser Artikel entstand aufgrund einer Diskussion in der Public Piratenliste Hessen. Auslöser war die Tötung von 16 Menschen (incl. ihm selbst) durch einen 17-Jährigen am 11.03.2009 in einer Schule in Winnenden. Es soll diskutiert werden, ob eine Änderung im Waffengesetz sinnvoll wäre.

Aktueller Zustand

Deutschland hat bereits ein sehr restriktives Waffengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf welches im Jahr 2002 nach einem ähnlichen Ereignis an einer Schule in Erfurt bereits verschärft wurde. Su wurde z.B. der Zugang von unter 21-Jährigen zu eigenen Waffen erschwert. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, daß Kinder und Jugendliche an die legal von den Eltern erworbenen Waffen gelangen.

Auch wenn ein erschwerter Zugang zu Waffen und Munition nicht die sozialen und psychischen Probleme der Jugendlichen löst, die eine solche Bluttat begehen würden, so können aber zumindestens die schlimmsten Auswirkungen verhindert werden.

Neben einer Übersicht der aktuellen Gesetzeslage würde ich mir wünschen, dass hier auch sämtliche relevanten Statistiken (mit links) gepostet werden: wieviel prozent der tötungsdelikte pro jahr werden mit schusswaffen begangen? wie viele davon mit "legalen" waffen? gibt es besondere "vorlieben" der täter für bestimmte waffensorten? Wie viele waffen welcher art sind in D überhaupt im umlauf? etc. Fachkundige, bitte vortreten!

Ansatzpunkte zur Änderung des Waffengesetzes

Sportschützen sollten Munition nicht selbst lagern

Sportschützen dürfen nur Schießstätten schießen. Deshalb ist es für die Ausübung des Sportes nicht notwendig, daß Sportschützen die Munition in ihrer Privatwohnung lagern, sondern die Munition kann zentral im schießsportlichen Verein deponiert und bei Bedarf ausgegeben werden.


Pro:

  • Wenn Kinder den Schlüssel zum Waffenschrank der Eltern in die Finger bekommen,erhalten sie nur Zugang zu den Waffen, nicht zur Munition.
es ist bereits jetzt so, dass Munition getrennt von den Waffen gelagert werden MUSS. SoWeMeetAgain 21:40, 20. Jul. 2011 (CEST)
  • Da jemand, der Waffen und Munition lagert, dies entweder getrennt jeweils einzeln gegen Zugriff gesichert erfolgen oder gemeinmsam in einem Behältnis mit extrem hohen Sicherheitsanforderungen geschehen muß (§36 Absatz 1 Waffengesetz), könnten bei einzelnen Sportschützen Einsparungen in den Kosten der Aufbewahrung möglich sein.
die Kosten für die überproportional größeren Sicherheitsvorkehrungen für eine riesige Waffensammlung, wie sie vorgeschlagen wird, sind wesentlich höher SoWeMeetAgain 21:40, 20. Jul. 2011 (CEST)
  • Unter den Mitgliedern von schießsportlichen Vereinen kann es auch einzelne "schwarze Schafe" geben, die nachlässig mit den Sicherheitsvorschriften umgehen. Die für ein zentrales Munitionslager zuständigen Personen des Vereins werden dagegen i.d.R. eine bessere Kenntnis über die Sicherheitsvorschriften haben und mehr darauf achten, diese auch einzuhalten.
die mögliche Existenz von "schwarzen Schafen" ist höchstens ein Argument für strengere Kontrollen der bereits bestehenden Regelungen, nicht für Neuregelung SoWeMeetAgain 21:40, 20. Jul. 2011 (CEST)
  • Die Sicherheitsvorkehrungen von Munitionslagern in schießsportlichen Vereinen könnte durch unabhängige Gutachter überprüft werden, was bei Privatwohnungen nur schwer möglich und (aufgrund der Notwendigkeit die Wohnung zu betreten) nicht wünschenswert ist.
im neuen WaffG sind Kontrollen in der Wohnung der einzelnen Waffenbesitzer bereits jetzt geregelt SoWeMeetAgain 21:40, 20. Jul. 2011 (CEST)

Kontra:

  • die schießsportlichen Vereine müßten erhebliche Investitionen tätigen, um größere Mengen an Munition sicher lagern zu können.
  • da die Schießstätten i.d.R. etwas Außerhalb bewohnter Bereiche liegen, könnte eine größere Menge gelagerter Munition eine Gelegenheit für Diebe darstellen. Dies muß bei den Sicherheitseinrichtungen bedacht werden (z.B. eine Alarmleitung zur nächsten Polizeidienststelle und Lagerung der Munition in Behältnissen, die einem Dieb lange genug Wiederstand leisten, bis die Polizei vor Ort sein kann).
  • Es gibt viele unterschiedliche Munitionsarten (nicht nur das Kaliber, sondern wie bei jedem Sport gibt es Qualitätsunterschiede zwischen den Herstellern und auch Vorlieben für einzelne Marken), so daß eine zentrale Beschaffung durchaus eine logistische herausforderung ist. Jedoch könnte ein schießsportlicher Verein für den größten Teil seiner Mitglieder eine kleine Auswahl an Munition bereitstellen, und nur für die sehr fortgeschrittenen Wettkämpfer auf Sonderwünsche eingehen.

Anmerkungen: 1.) Hier wird wieder jeder Legalwaffenbesitzer als potentieller Amokläufer betrachtet, die Realität sieht aber anders aus. 2.) Die meisten aktiven GK Schützen sind Wiederlader und stellen Ihre Munition selbst her - das geht nur mit umfangreicher Ausrüstung und die ist ZU HAUSE. 3.) Kein Verein kann ausreichend Munition und alle Kaliber vorrätig halten, das ist albern! 4.) Was ist mit Wettkämpfen, wer transportiert die Munition dann bitte? 10.000 Patronen im Kofferraum durch halb Deutschland? 5.) Auf dem Schwarzmarkt bekomme ich alles, das noch einfacher und BILLIGER! ERGO: die übliche Augenwischerei der Gutmenschen, Wirkung gleich Null, aber wieder ein Schritt weiter Richtung DDR 2.0

sodahl

Anmerkungen: 1.) Das berühmte Schützenhaus gibt es nur für Mitglieder eines einzigen Verbandes, des Deutschen Schützenbundes (DSB). Ich bin z. B. Mitglied beim Bund Deutscher Sportschützen (BDS) und deshalb auf kommerzielle Schießstätten angewiesen. Bei diesen Plätzen sind oft Hunderte von Schützen eingemietet. Nehmen wir nur einmal an, dass jeder dieser Schießsportler 3.000 Patronen bevorratet, so würde man schon so etwas, wie eine Fabrikhalle benötigen, um all die MUnition zu lagern. Von wirksamer Bewachung ganz zu schweigen! 2.) Vielen Wettkampfschützen fällt Samstagabend oder Sonntagmorgen ein, dass ja irgendwo ein Match stattfindet und man teilnehmen will. Wie soll der dann an seine dringend benötigte Munition kommen? Am betreffenden Schießstand kaufen? Fehlanzeige! Unser Schütze hat seine Visierung auf ein bestimmtes Los seines Kalibers eingeschossen und bevorratet deshalb sagen wir mal 5.000 Schuss. Er/sie würde also klar in Nachteil gesetzt werden. Zu dem Thema sei die ganz klare Feststellung zu treffen: die absolute Majorität unserer Sportschützen nimmt ihren Sport sehr ernst und ist sehr erfolgsorientiert! 3.) Die Teilnehmer an dynamischen Disziplinen haben gerade beim Training vor Meisterschaften einen sehr großen Munitionsverbrauch. Zumeisten stellen diese Sportler ihre Munition selbst her, denn nur so sind die immensen Kosten zu schultern. Sollen diese Leute dann Tausende Patronen zu ihrem Schießstand wuchten, dessen Betreiber dann eventuell sagt, er könne das nicht unterbringen. Als Westernschütze benötige ich beispielsweise ganz spezielle Bleimunition für meine Revolver, weitere Bleimunition in etwas anderer Laborierung für mein Unterhebelrepetiergewehr und spezielle Schrotpatronen für die Doppelflinte.

Man kann also auch als Laie leicht erkennen, dass eine zentrale Lagerung von Munition und, wie auch schon zu lesen war von Waffen kompletter Unsiin ist und bleibt! Zudem hat der Gesetzgeber genaue Anweisungen erteilt, wie was zu Hause aufzubewahren ist. Nachdem dieser fehlgeleitete Bube in Winnenden mal einfach so Papa's Beretta abgegriffen hat, ist wohl auch dem Letzten klargeworden, dass er seinen Kram WIRKLICH SICHER verwahren muss!

SantaKlaus

Befristung der Erlaubnis zum Besitz von Waffen

Nach dem derzeitigen Waffengesetz wird die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen nur für ein Jahr befristet ausgestellt, die Erlaubnis zum Besitz von Waffen jedoch i.d.R. unbefristet (§10 Waffengesetz). Meiner Ansicht nach sollte auch der die Besitzerlaubnis für Waffen zeitlich befristet sein und immer wieder erneuert werden müssen, da die Persönlichkeiten von Waffenbesitzern auch Änderungen unterworfen ist. Sollte die Erlaubnis nicht verlängert werden, könnte ein Waffenbesitzer, der seine Waffen behalten möchte, genauso wie jetzt schon ein Erbe von Waffen, der keine Erlaubnis zum Waffenbesitz erhält (§20 Waffengesetz), dazu verpflichtet werden, diese durch Blockiersysteme sichern zu lassen und Munition unbrauchbar machen zu lassen.

Anmerkung: Von der Realität eingeholt! Bedürfnis wird jetzt nach verfassungswidriger Gesetzesänderung regelmäßig überprüft, zudem ist entschädigungslose Enteignung möglich. Halt DDR 2.0. Erbwaffen haben in der Kriminalitätsstatistik NIE eine Rolle gespielt, die Blockiersysteme sind sinnloser Mist, der lediglich einer Firma Geld einspielt, die von Geldgebern finanziert wird in deren Vorständen wiederum Politiker sitzen...noch Fragen? Abgesehen davon sind solche Sperrsysteme in Sekunden zu umgehen, müssten laut Anforderung ja auch nur max. 30 Minuten Schutz bieten...ein Witz.

Kontra

Von verschiedenen Seiten (auch von Seiten der Politik) wird häufig der Gedanke geäussert, dass Waffen und Munition ausschliesslich in den Schützenvereinen verwahrt werden sollen. Das scheitert aus folgenden Gründen:

- Schützenvereine liegen i.d.R. ausserhalb bewohnter Ortschaften. Damit wären Einbrüche mit Entwendung der Waffen und Munition die wahrscheinliche Folge.

- Schützenvereine sind i.d.R. unbewohnt. Nach geltender Rechtslage dürfen Waffen und Munition in grösseren Mengen nicht in unbewohnten (unbeaufsichtigten) Gebäuden gelagert werden.

Häufig wird auch die Ansicht vertreten, dass Sportschützen Waffen und Munition bei Polizeidienststellen einlagern könnten. Dieser Vorschlag ist nichts Neues und wurde so schon z.B. in der DDR umgesetzt. Damit würde m.E. nach bewährten Verhaltensmustern autokratischer Systeme gehandelt. Das kann kein Vorbild für ein freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen sein.

Volker t.

KONTRA

Eine regelmässige Erneuerung der Erlaubnis der Waffenbesitzkarte ist nicht zielführend.

Begründung: Schon heute ist jeder legale Waffenbesitz behördlich registriert. Sollten sich im Laufe der Jahre Zweifel an der Zuverlässigkeit und charakterlichen Eignung ergeben kann die Waffenbehörde jederzeit eine Überprüfung veranlassen und bei Bedarf die Waffen einziehen. Dies wäre der Fall wenn ein Waffenbesitzer z.B. auffällig / straffällig wird. Auch die Schützenvereine sind angehalten Zweifel bezüglich Zuverlässigkeit und Eignung den Behörden Meldung zu machen.

Volker t.

KONTRA

Von vielen Zeitgenossen wird gefordert den Munitionserwerb auf geringe Mengen zu begrenzen, bzw. Munition nur im Schützenverein für den jeweiligen Wettkampf zu erwerben. Das ist nicht praktikabel: Ernsthafte Sportschützen verschiessen im Training insbesondere vor wichtigen Wettkämpfen pro Woche viele hundert Schuss Munition. Dabei hat jeder Schütze seine spezielle Munition (Mündungsgeschwindigkeit, Gleichmässigkeit der Ladung, harte Ladung, weiche Ladung, Geschosseigenschaften...). Zudem kommt hinzu, dass aus Kostengründen im Training meist billigere Munition verwendet wird als im Wettkampf. Manche Grosskaliberschützen laden auch ihre eigene Munition selbst.

Ein weiterer Vorschlag betrifft Vereinswaffen. Häufig wird die Meinung vertreten, dass auch Sportschützen keine eigenen Waffen benötigen, schliesslich würden Vereinswaffen ausreichen. Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei der Munition. Jeder Schütze benötigt seine eigene auf ihn abgestimmte Waffe. Wer jemals an Meisterschaften im Sportschiessen teilgenommen hat wird nicht umhin gekommen sein zu bemerken, dass viele Sportwaffen erheblich modifiziert wurden um den jeweiligen anatomischen Gegebenheiten der Sportschützen zu entsprechen.

Volker t.

Bewußtseinsschaffung statt Gesetzesänderung

In den Fällen, wo Jugendliche mit den Waffen der Eltern einen Amoklauf begangen haben, haben eindeutig die Eltern versagt. Es kann nicht im Interesse der Eltern sein, dass ihre Kinder mit Waffen durch die Gegend laufen und sich selbst und andere töten.

Könnte es helfen, die Eltern verstärkt auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen? Wie genau das geschehen könnte weiß ich leider auch nicht; möglicherweise durch Kurse für Waffenbesitzer oder sonstwas.


Wenn Eltern versagen, helfen auch Gesetze nicht mehr

Das Waffenrecht forderte schon lange Winnenden von Waffenbesitzern ihre Waffen vor unberechtigtem Zugriff und Benutzung sicher (in Waffentresoren) aufzubewahren. Wenn nun ein Kind oder Jugendlicher Zugriff auf die Waffen der Eltern haben haben ganz offensichtlich die Eltern (die Waffenbesitzer) fahrlässig gehandelt. Damit haben die waffenbesitzenden Elternteile Schuld auf sich geladen.

Von der Fahrlässigkeit abgesehen müssen die Eltern auch in anderer Hinsicht versagt haben, wenn die Kinder zu solchen Taten fähig sind. Offenbar wurden es in der Erziehung versäumt den Kindern auch Werte wie Respekt und Achtung für ihre Mitmenschen zu vermitteln. Mit dieser Einsicht kommt man imho dem Problem schon näher. Nicht der Waffenbesitz oder die Waffe an sich ist das Problem. Probleme sind vielmehr mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Waffen, mangelnde Sorgfalt in der Erziehung und vor allem mangelnde Aufmerksamkeit für den Nachwuchs. Wie sonst kann es den Eltern verborgen bleiben, dass der Nachwuchs zu solchen Taten fähig ist?

Volker t.


Weblinks

Waffenrecht ist Freiheitsrecht

Verschobener Beitrag: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht#These_2