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HE:Landesparteitage/2016.1/SÄA
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Eingereichte Satzungsänderungsanträge
SÄAxxx - Bezeichnung
- Paragraph
- §x - Bezeichnung
- bisherige Regelung
- Auszug aus der Satzung
- neue Regelung
- geänderte Textfassung
- Begründung
- Beispieltext
- Antragsteller
- Dein Name
SÄA001 - Anpassung des Mindestalters zur Parteimitgliedschaft
- Paragraph
- §2 - Mitgliedschaft
- bisherige Regelung
- (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
- neue Regelung
- (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
- Begründung
- Das Mindestalter für die Parteitmitgliedschaft wurde auf dem Bundesparteitag 2016.1 in Lampertheim auf 14 Jahre gesenkt. Dieser Antrag stellt eine nachträgliche Anpassung an die Bundessatzung dar.
- Antragsteller
- protter 23:41, 13. Okt. 2016 (CEST)