HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA010a
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SÄA010a - Zusammensetzung des Vorstands (1. Variante)
Betrifft
§14(3)
Antragstext
Der Kreisparteitag möge beschließen §14(3) folgendermaßen zu ändern:
- Die Wörter "Zusammensetzung des Vorstandes und die" werden gestrichen
- Die Wörter "des Vorstands" werden durch die Wörter "der Beigeordneten" ersetzt.
Bisherige Fassung
(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen.
Neue Fassung
(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandesder Beigeordneten für die folgende Amtsperiode beschlossen.
Begründung
- Die Zusammensetzung des Kreisvorstands wird automatisch a) durch die Anzahl der Beigeordneten und b) durch die Wahl der einzelnen Personen bestimmt und bedarf keiner verwirrenden zusätzlichen Erwähnung.
- Die Zahl der Beigeordneten hängt durchaus auch von der Vorstellungsrunde der jeweiligen Kandidaten ab und die Kandidatenliste könnte auch durch die Wahl anderer Positionen beeinflusst werden. Daher die Konkretisierung, dass die Zahl nicht vor der allerersten Vorstandswahl (üblicherweise der des Vorsitzenden) durchzuführen ist
Antragsteller