HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA007b
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SÄA007b - Reduzierung der Amtsdauer auf ein Jahr
Betrifft
§23
Antragstext
Der Kreisparteitag möge beschließen §23(1) wie folgt neu zu fassen: "Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im folgenden Kalenderjahr."
Bisherige Fassung
(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im zweiten Kalenderjahr.
Neue Fassung
(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von zwei Jahreneines Jahres. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im zweitenfolgenden Kalenderjahr.
Begründung
Falls Dirks Variante mangels Antragstext formal wackelig wäre, stelle ich sie ebenfalls, damit sie auf jeden Fall als Alternative zur Verfügung steht.
Antragsteller