HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA007b

SÄA007b - Reduzierung der Amtsdauer auf ein Jahr

Betrifft

§23

Antragstext

Der Kreisparteitag möge beschließen §23(1) wie folgt neu zu fassen: "Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im folgenden Kalenderjahr."

Bisherige Fassung

(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im zweiten Kalenderjahr.

Neue Fassung

(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von zwei Jahreneines Jahres. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im zweitenfolgenden Kalenderjahr.

Begründung

Falls Dirks Variante mangels Antragstext formal wackelig wäre, stelle ich sie ebenfalls, damit sie auf jeden Fall als Alternative zur Verfügung steht.

Antragsteller