Finanztransaktionssteuer
Vorlage:RedundanzEine Finanztransaktionssteuer (englisch financial transaction tax, FTT) ist eine Steuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den Kapitalverkehrsteuern[1]. Eine Ausprägung der Finanztransaktionssteuer ist die Tobin-Steuer, bei der internationale Devisengeschäfte besteuert werden.
Begriff Finanztransaktion
"Der Begriff der Finanztransaktion ist weit auszulegen und umfaßt nach der Definition in § 1 Abs. 6 GwG jede Handlung, die eine Geldbewegung oder sonstige Vermögensverschiebungen bezweckt oder bewirkt, d.h. sowohl bare als auch unbare Transaktionen. Auch bereits bloße Vertragsabschlüsse erfüllen den Begriff der Finanztransaktion, wenn diese bereits unmittelbar eine Geldbewegung bezwecken." (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht[2])
Geschichte
Siehe Tobin-Steuer#Geschichte.
Aktueller Gesetzesentwurf der EU-Kommission
Der Entwurf der EU-Kommission wird hier diskutiert: Finanztransaktionssteuer/Entwurf der EU-Kommission
Argumente
Der Staat wird für den Mehrwert kompensiert, die er für die Märkte
Fußnoten
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Finanztransaktionssteuer
- ↑ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) http://www.bafin.de/nn_724464/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Sonstige/Verlautbarungen/BA__bis2006/ver__971230__gw.html
Literatur
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