Finanztransaktionssteuer

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Vorlage:RedundanzEine Finanztransaktionssteuer (englisch financial transaction tax, FTT) ist eine Steuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den Kapitalverkehrsteuern[1]. Eine Ausprägung der Finanztransaktionssteuer ist die Tobin-Steuer, bei der internationale Devisengeschäfte besteuert werden.

Begriff Finanztransaktion

"Der Begriff der Finanztransaktion ist weit auszulegen und umfaßt nach der Definition in § 1 Abs. 6 GwG jede Handlung, die eine Geldbewegung oder sonstige Vermögensverschiebungen bezweckt oder bewirkt, d.h. sowohl bare als auch unbare Transaktionen. Auch bereits bloße Vertragsabschlüsse erfüllen den Begriff der Finanztransaktion, wenn diese bereits unmittelbar eine Geldbewegung bezwecken." (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht[2])


Geschichte

Siehe Tobin-Steuer#Geschichte.

Aktueller Gesetzesentwurf der EU-Kommission

Der Entwurf der EU-Kommission wird hier diskutiert: Finanztransaktionssteuer/Entwurf der EU-Kommission

Argumente

Der Staat wird für den Mehrwert kompensiert, die er für die Märkte

Vorlage:Zitat

Fußnoten


Literatur

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Weblinks