Diskussion:Wahlzulassung
Moin. Hausaufgaben machen: Laut Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung vom 07. April 2006 (GVB1.I S110, ber. S. 439) steht zu lesen unter:
§ 19(3) Kreiwahlvorschlag: Zitat: "... müssen außerdem von wenigstens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises ..." und unter § 20(3) Landesliste: Zitat: "... müssen außerdem von wenigstens tausend zum Landtag Wahlberechtigten ..."
Da diese Änderungen wohl auch auf andere Länder zutreffen (da gab es mal eine Änderung in 2006, weiß aber nicht wo, ich habe hier nur Hessen vorliegen), ist damit zu rechnen, dass die Zahlen für die erforderlichen Unterschriften sowohl für die Kreis- als auch Landeslisten korrigiert werden müssen. Wenn ich nicht irre (gute Nachricht!!!) treffen diese Änderungen auf ganz D zu, was bedeutet, dass wir wesentlich weniger Unterschriften brauchen. ;-)
Bitte entsprechend recherchieren und im Artikel ändern. Merci blatze 08:07, 22. Feb 2007 (UTC)
- Der Artikel bezieht sich auf die Bundestagswahl, nicht die Landtagswahl. Bei ersterer gelten die Zahlen wie dort angegeben. --Alu 16:06, 16. Nov. 2008 (CET)
Ich schlage vor, diesen Artikel komplett zu löschen und für jede Wahl/Abstimmung, sobald sie ansteht eine eigene Zulassungsseite zu machen. In der aktuellen Fassung ist die Seite jedenfalls verwirrend und kontraproduktiv. SIB 14:21, 9. Aug. 2007 (CEST)