Diskussion:Rauchverbot

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Export in Drogenpolitik

Hi Jamasi,

find ich net so gut, das macht den Artikel zu groß. greetz klml 17:32, 31. Jan 2007 (UTC)

Ok, hab's gemergt wieder extern gemacht. --Jamasi 00:58, 1. Feb 2007 (UTC)

Rauchverbot komplett aus der Drogendiskussion hierher ziehen

Nikotin ist ein Nervengift und je nach Anwendungsmenge kann es positive oder negative Begleiterscheinungen haben, genauso wie Alkohol. Der Mißbrauch bzw. die Darreichungsform macht beides schädlich. Nikotin macht das Rauchen zu einer Droge. Also müßte unter der Diskussion das Thema Rauchen gegen Nikotin ausgetauscht werden, denn Nikotin gibt es als Pflaster, Kaugummi etc. Und Zigaretten gibt es (angeblich) auch ohne Nikotin. Das Rauchverbot betrifft aber auch nikotinlose Zigaretten, so es sie gibt oder jemals erfunden werden. (ich habe noch keine geraucht, daher weiß ich es nicht genau. Könnte natürlich ein Hoax sein.) Schließlich gehören Haschkekse ja auch zu den illegalen Drogen und nicht nur Haschzigaretten. :) Es ist der Stoff, der interessant ist, nicht die Darreichungsform. :) Elcon 20:28, 31. Jan 2007 (UTC)

Hallo Elcon, nicht nur Nikotin setzt bei Verbrennung giftige Dämpfe frei, sondern auch die im Tabak enthaltenen organischen Stoffe (Öle, etc.) sowie die hinzugefügten Additive. Es ist ja insbesondere der Rauch, der unbeteiligte Dritte schädigt. Beim Nikotinpflaster/-kaugummi gibt es so gesehen immer nur ein Opfer, nämlich den Konsumenten. Deswegen liegt das Augenmerk eben gerade auf der Darreichungsform. Passiv Crack oder Hanf zu rauchen ist sicherlich auch nicht gesund. --Jamasi 23:54, 31. Jan 2007 (UTC)
Moin Jamasi, die Frage ist, wo das Thema Rauchverbot hingehört. Meiner Ansicht nach unabhängig von Drogen, denn, wie du schon richtigt sagtest, der Rauch stört, nicht das Nikotin. Raucher sind aber wegen dem Nikotin abhängig, wenn sie denn abhängig sind (Zigarrenraucher sind normal nicht abhängig), soweit ich weiß. Also das Thema hier lassen und unter dem Thema Drogen den Aspekt Nikotin und Rauch diskutieren. Der Rauch hat nichts mit Drogen zu tun, denn sonst würden alle Passivraucher abhängig werden. ;) Additive gibt es bei normalen Tabak selten, da er normalerweise billiger Abfall der Zigarettenindustrie ist. Additive sind bei Filterzigaretten dabei. Deswegen riechen/ stinken die so merkwürdig. Wobei Mentholzigaretten wiederum sehr gut riechen und interessant schmecken ... Man sollte wirklich genau überlegen, was einen am Rauch stört und wo dieser Punkt überall auftritt. Es könnte auch einfach sein, daß einen "nur" die rücksichtslosen Raucher stören. :) Elcon 09:18, 1. Feb 2007 (UTC)
Habe die Diskussion zum Rauchverbot wieder ausgelagert. Mit den verschiedenen Schweren der Belästigung hast du recht, so sind Zigarren- und Zigarillo-Rauch meiner Meinung nach mit das widerlichste, dicht gefolgt von Filterzigaretten. Loser Tabak kann gelegentlich etwas weniger schlimm sein und Pfeifentabak zumindest im Ansatz (in sehr geringen Mengen) akzeptabel riechen. Unabhängig davon stelle ich auch bei nur geringer Rauchexposition allergische Symptome bei mir fest. P.S.: Einige Sorten Weihrauch riechen tatsächlich gut, jedoch ist da kein Tabak drin und so häufig bekommt man die ja auch nicht ab. --Jamasi 12:34, 1. Feb 2007 (UTC)

@Einauge + Jamasi

Moin,

ich habe den Eindruck, daß ich in einem Punkt nicht verstanden werde. Diesen möchte hier mit euch klären.

Stellt euch vor, keiner würde mehr rauchen _wollen_. Stellt euch vor, das Geld würden potentielle Raucher für anderes ausgeben. Stellt euch vor, die entfallenen Jobs in der Tabakwirtschaft und der Sekundärwirtschaft (richtiges Wort?) werden durch neue ersetzt.

Was bleibt nach?

1. Kosten:

1.1. mehr Menschen, die alt werden -> höhere Kosten bei der Arbeitslosenversicherung (einige Raucher sterben vor 67), Rente und Pflegeversicherung.

1.2. Entfall der Tabaksteuereinnahmen.

2. Gewinn

2.1 eingesparte Kosten beim Gesundheitswesen.

Nun zu meinen Fragen:

3.1 Seid ihr definitiv der Ansicht, das die Krankenkassenbeiträge sinken werden und sich dafür im gleichen Bereich die Kosten für Arbeitslosigkeit, Rente und Pflegeversicherung erhöhen werden. Also im Endeffekt ein anhezu 0 Spiel für die Steuerzahler ergibt?

3.2 Ich habe einige Annahmen von Einauge als Vorrausetzung gewählt. Er geht davon aus, daß nur eine Umverteilung stattfindet. Ich habe das ergänzt durch die Annahme, daß keiner mehr rauchen _will_. Laut Destatis haben derzeit direkt in der Tabakindustrie 11.000 Menschen einen Job. Wieviel Jobs indirekt davon abhängen, weiß ich nicht. Seid ihr wirklich sicher, daß all diese Menschen einen anderen Job in Deutschland finden werden? http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2005/p3510181.htm

Schlußsatz: Für mich ist die Diskussion nur wichtig, weil ich immer noch nicht weiß, wer bei dem Ganzen den Reibach machen wird und ich hoffe, daß mir beim Diskutieren ein Licht aufgeht. Ich befürchte, daß es mehr Arbeitslose geben wird (vermutlich um die 50.0000). Die Anzahl wird aber bei ca. 4 Mio Arbeitslosen später vermutlich nicht nachweisbar sein. Persönlich (außer der Gewissheit, daß es mehr Arbeitslose geben wird) wird mich ein Rauchverbot nicht betreffen, denn ich werde einfach dort essen gehen, wo man rauchen darf. Falls man nirgendwo beim Essen rauchen darf, werde ich einfach noch mehr selber kochen, beim Pizzaservice bestellen und bei McDoof, WürgerKing und Dönerbude häufiger vorbei fahren, weil Essen für mich nebensächlich ist (BMI von 22,5). Ich werde also sowohl beim Tabak als auch beim Essengehen zukünftig mehr sparen als bislang. Mit Sparen meine ich sparen. Und nein, ich werde hier nicht meine Finanzen offenlegen. ;) Elcon 19:06, 2. Feb 2007 (UTC)

Gehst du davon aus das Rauchen als illegal erklärt wird? Mir geht es mehr darum die Passivraucherzahl zu senken in dem rauchern in öffentlichen Gebäuden verboten wird. (Restaurants sind öffentliche Gebäude laut deutschem Gesetz.) Ich glaube es ist davon auszugehen das aktiv genau in den gleichen Mengen weiter geraucht wird. Wenn es aber der Anteil, der Raucher trotzdem sinkt wird das langsam gehen und nicht in dem umfand das Arbeitsplätze im großen Masse bedroht sind. Deutscher Tabak wir auch anderst wo als in Deutschland geraucht. --Einauge 19:30, 2. Feb 2007 (UTC)
In dieser Finanzanalyse dürften letztlich die (Ex-)Raucher und deren Angehörige diejenigen sein, die davon am Meisten profitieren, da ihnen ja die längere Lebenszeit und die entsprechend längeren Rentenbezüge mehr Geld zukommt und sie nebenbei noch gesünder alt werden und dadurch z.B. eher als Empfänger einer Organspende in Frage kommen. Ein Teil des Geldes wird sich auch in Richtung "Alterskrankheiten" verschieben. Jobtechnisch sollte das ganze relativ neutral ablaufen. Die Produktion findet größtteils in den USA statt und der Vertrieb (von den Automaten abgesehen) im Einzelhandel, der massenhaft andere Produkte anbietet. Die Jobs, die wegfallen können dann z.B. in der Altenpflege wieder dazukommen. Insgesamt also ein Nullsummenspiel, wo im Falle eines Profites insbesondere die (Ex-)Raucher ein Plus verbuchen können. --Jamasi 02:17, 3. Feb 2007 (UTC)
öffentliche Räume: das ist mir klar und die Restaurants sind auch der Hauptpunkt. Wenn ich 2h im Restaurant/ Behörden/ sonstwo nicht rauchen kann, entfallen 2 bis 3 Zigaretten. Diese werde ich genauso wie andere Raucher anschließend nicht nachholen. Auch klar ist, daß es eine Übergangsphase geben wird, bis solche Raucher wie ich ausgestorben sind. Die heutigen 12jährigen werden ganz anders aufwachsen und vermutlich werden von denen viel weniger mit rauchen anfangen (was ich natürlich begrüße). Es werden immer welche rauchen, allerdings: je schwieriger die Bedingungen desto weniger. Ich kann nicht abschätzen, wieviele, so wie ich bewußt, damit anfangen werden. Jedenfalls sind wir uns schon mal einig, daß durch viele Faktoren (Organspende) es zu einer höheren Lebenserwartung kommen wird. Das birgt natürlich Kosten. ;) Elcon 08:09, 3. Feb 2007 (UTC)
Konsequent weitergedacht, führt dein Argument dazu, dass man den Idealzustand erreicht, wen man alle Menschen tötet, da dann keine Kosten mehr entstehen. Wie kann man nur so geldfixiert sein? Was ist mit den dafür gewonnen (nicht in Euro zu beziffernden) Werten, z.B. im Familienumfeld? --Jamasi 16:36, 3. Feb 2007 (UTC)
sorry, das ich jetzt erst antworte: vieles, was ich mache, mache ich bewußt und begrüße es, das es zu einer Lebenszeitverkürzung führt. Das mag sich leicht morbid/ suizid anhören, ist es nicht. Ich habe nur keine Lust älter als max. 80 zu werden. Dafür kenne ich zu viele, die älter wurden und auch die Begleiterscheinungen. Abgesehen davon bin ich nur rational und nicht geldfixiert und mein Hinweis auf Kosten im Alter waren lediglich stichelnd gemeint. :) Wir können gerne irgendwo im Forum darüber diskutieren, was beim Übergang vom Leben zum Tode passiert und auch darüber, wie Menschen über 80 noch rege am Umfeld teilhaben. Und nein, ich möchte nicht alle über 80 killen. Ich möchte nur selber nicht so alt werden. that's all. - ok, ich lege mal im Off Topic einen neuen Thread diesbezüglich an. Elcon 17:34, 7. Feb 2007 (UTC)

Mein Senf dazu (Jasocul)

Ich bin ein Genussraucher. Das bedeutet, dass ich etwa 3-6 Zigarren oder Pfeife pro Jahr rauche. Mir ist es egal, ob Menschen rauchen oder nicht. Das muss jeder für sich entscheiden. Aber es kann doch nicht sein, dass sie damit andere Menschen gefährden. Passiv Rauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im Grunde müsste es sogar möglich sein, jemanden wegen Körperverletzung zu verklagen, wenn ich keine Möglichkeit habe, dem Rauch auszuweichen. Beispiel: Wenn ich zu irgendeinem Amt muss und dort im vorgeschriebenen Wartebereich das Rauchen zugelassen ist, dann kann ich nicht ausweichen. Draußen kann ich nicht warten, da ich dann meinen Aufruf nicht mitbekomme. Also entweder Rauchverbot oder Klage. Im Grunde kann man es auf Artikel 2 des GG reduzieren. Ein Raucher schränkt einen Nicht-Raucher in seiner freien Entfaltung ein und gefährdet dessen körperliche Unversehrtheit. Ein Nicht-Raucher kann nicht eine Kneipe gehen, ohne durch die dicke Luft gesundheitlich gefährdet zu werden. Also keine freie Entfaltung. Geht er doch rein, ist seine Unversehrtheit gefährdet. Die logische Folge ist, dass Raucher nur noch in Bereichen ihrer Neigung nachgehen dürfen, wo sie Artikel 2 GG nicht verletzen. Das dürften im wesentlichen der Privat-Bereich sein und besonders für Raucher ausgewiesene Orte. Beim Privat-Bereich ist es aber schon problematisch, wenn Kinder vorhanden sind. Denn für die gilt das GG ebenfalls. 2004 wurde das Rauchverbot in Irland eingeführt. Auch in Kneipen. Ich war zu der Zeit gerade dort. Der Protest der Raucher hielt sich in Grenzen. Die Kneipen-Wirte haben sehr darauf geachtet, dass die Raucher zum Rauchen nach draußen gingen. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass deswegen weniger Gäste da waren. --Jasocul 10:24, 2. Mär 2007 (UTC)

Sinnlos

Kann man die ganzen Sinnlosen einträge auch mal wieder löschen? Bei Gesundheit kann man was über die Gefährdung durch Feinstaub, Biogase, Chemie, Alkohol, Wasser und selbst von Waschmaschine lesen. Das hat alles nicht mit dem Thema Rauchverbot zu tun. --Einauge 17:16, 2. Mär 2007 (UTC)

Jo, aber genau das alles wird von Rauchern in fast jeder dieser Diskussionen als "Argumente" angeführt. Deswegen stehen die da und werden komplett entkräftet. --Jamasi 17:44, 3. Mär 2007 (UTC)

Rauchverbot & Gastronomie-Angestellte

Weil die körperliche Unversehrtheit der Angestellten in der Gastronomie sichergestellt werden muss, gibt es imho eigentlich gar keinen anderen Weg als ein rigoroses Rauchverbot in der Gastronomie festzulegen. Von einem Handwerker kann man auch nicht erwartet, dass er ohne Hörschutz täglich an der Säge arbeitet oder beim Lakieren die giftigen Dämpfe einatmet. Umgekehrt wär' es aus verständlichen Gründen jedoch undenkbar, einen Kellner mit einer Schutzmaske rumrennen zu lassen. Einzige Lösung der Misere: Konsequentes, lückenloses Rauchverbot. --Slash 15:29, 12. Aug. 2008 (CEST)

Arbeitsschutz wird normalerweise über Grenzwerte gemacht. Der Arbeitgeber muss dann entweder via Atem- oder Hörschutz oder Belüftung/Luftreinigung für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen. Das halte ich für den gesamten öffentlichen Raum für sinnvoll. Die Überprüfung ist aufgrund der vorübergehenden Natur des Tabakrauchs zwar nicht trivial, aber sicherlich möglich. --Alu 15:57, 12. Aug. 2008 (CEST)
Eine technische Lösung ist aber mit erheblichen Kosten verbunden und für kleinere Gaststätten nicht zu bezahlen. Das würde dann wie die Regelungen mit den Raucherräumen, wieder zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Damit würde eine solche Regelung zu einem Hebel um das gesamte Gesetz auszuhebeln.

Öffentlicher Raum und öffentlich zugänglicher privater Raum

Ein Bundestagsabgeordneter wies mich darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen öffentlichem Raum und öffentlich zugänglichem privaten Raum gäbe. Diese Unterscheidung finde ich tatsächlich wichtig und sachdienlich. --Alu 02:35, 13. Aug. 2008

Gesundheitsschutz

Während das Bundesverfassungsgericht ein ausnahmsloses Rauchverbot als Massnahme zum Gesundheitsschutz für zulässig befunden hat, heisst dies nicht dass das Bundesverfassungsgericht der Meinung wäre, ein Rauchverbot wäre die einzige Möglichkeit, den Gesundheitsschutz zu garantieren. Manche Zeitgenossen ziehen offenbar dieses falschen Schluss. Die abweichende Meinung von Johannes Masing ist da lesenswert.

„Als politische Alternative verweist der Senat auf die Möglichkeit eines radikalen Rauchverbots in Gaststätten ohne jede Ausnahme. Diese Ausführungen sind weder veranlasst noch in der Sache tragfähig. Ein ausnahmsloses Rauchverbot ist zum Schutz der Nichtraucher nicht erforderlich und als Maßnahme der Suchtprävention zum Schutz der Bürger vor sich selbst unverhältnismäßig. Es wäre ein Schritt in Richtung einer staatlichen Inpflichtnahme zu einem „guten Leben”, die mit der Freiheitsordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.“
Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht

--Alu 02:35, 13. Aug. 2008


Die einzige Möglichkeit ist ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten nicht; jedoch, wie sich nach mittlerweile über einem Jahr Erfahrung mit der 75qm- und Nebenraumregelung des Urteils zeigt, die bessere. Wirkungsvoller, gerechter, einfacher praktizierbar und überwachbar, häufiger befolgt, berechenbarer für Nichtraucher und Raucher.

Konkrete Beispiele für die Aufzählung: De facto stehen die Türen zu laut Gesetz "streng abgetrennten Raucherräumen" meist offen; Wirte jammern, wenn eine der vielen Ausnahmen gerade von ihnen im Gegensatz zu Mitbewerbern nicht genutzt werden kann; die wenigsten Wirte beachten die verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Kennzeichnung Raucherraum mit Aufschrift "der Zutritt ist Minderjährigen untersagt"); die Ordnungsbehörden kontrollieren so gut wie gar nicht die Einhaltung des Gesetzes, was zur zunehmenden Ignorierung der Vorschriften führt; Raucher entwickeln aufgrund der vielen Ausnahmen kaum eine "Routine" darin, Rauchverbote zu beachten; Nichtraucher wissen aufgrund diverser Ausnahmen vom generellen Nichtraucherschutz -ohne öffentliche Bekanntmachung z. B. durch die Gemeinde- erst bei Betreten einer Gaststätte, welche Rauchbelastung sie vorfinden. Norra 10.12.2009

Zurück zum Thema

Könnte man die Diskussion hier bitte wieder auf geordnete Bahnen zurück bringen? Es geht hier weder darum, welche anderen Gefahrenquellen es in täglichen Leben gibt, noch darum wie sich Raucher an einer Bushaltestelle verhalten sollen.

Nur die aller-militantesten Nichtraucher (größtenteils frühere Raucher, wie ich vermute!) würden einem Raucher seine Zigarette an der Bushaltestelle (unter freiem Himmel) absprechen wollen.

Und nur die aller-borniertesten Zigaretten-Fetischisten würden nicht von sich aus, die Belästigung der Nachbarn minimieren (in diesem Fall, in dem sie zwei Schritte weiter gehen). Insbesondere, wenn es Kinder sind, die den Rauch abbekommen.

Es geht hier letztlich darum, wie das (vermeintliche oder tatsächliche) recht der Raucher, selber über ihre Gesundheit zu entscheiden mit dem recht der nicht rauchenden Bevölkerung, von diesem Qualm nicht über Gebühr belästigt zu werden, ausbalanciert werden kann.

Dabei geht es vor allem darum, ob in Gaststätten geraucht werden darf, und falls ja, unter welchen Auflagen.

Lasst uns also irgendwelche Pseudo-Diskussionen darüber, ob und wie gesundheitsschädlich Zigarettenrauch im Vergleich zu einer herabfallenden Waschmaschine ist beenden, und auf das eigentliche Thema zurück kommen. --Agtrier 17:15, 5. Jul. 2009

Nur zur Klarstellung:
"Militant" sind nicht Passivraucher, die ihre Mitmenschen durch Worte/Argumente "angreifen", um ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen, sondern Raucher, die ihre Mitmenschen mittels giftiger Kampfgase vorsätzlich schädigen. Norra

Warum das Rauchverbot in der Gastronomie nicht geeignet ist, um Nichtraucher zu schützen

Die Argumente, die in dem Artikel für ein Rauchverbot vorgebracht werden, ähneln, finde ich, ein bißchen den typischen Argumenten der Internetzensoren. Jetzt bitte aber nicht gleich losschimpfen, sondern erst lesen! ;-)

Es geht in beiden Fällen darum, daß mehr Sicherheit geschaffen werden soll, und jeder Einwand, der sich auf die Freiheitsrechte (ob nun von Rauchern oder von Wirten, von Surfern oder Gamern) derjenigen bezieht, deren Rechte damit eingeschränkt werden, kann mühelos niedergebügelt werden mit dem Verweis auf das Schutzbedürfnis der zu schützenden Zielgruppe.

Was aber, wenn ein Rauchverbot in der Gastronomie überhaupt kein geeignetes Mittel ist, um Nichtraucher zu schützen, genauso, wie die Internetsperren kein geeignetes Mittel gegen Kinderschänder sind?

Wir reden hier, wohlgemerkt, von einem Schutz vor Krankheiten und schlimmstenfalls vor einem vorzeitigen Tod. Nicht etwa um einen Schutz vor bloßer Belästigung! Denn ginge es um nichts weiter als eine reine Belästigung, wäre ein Rauchverbot von vornherein eine unzumutbare Einschränkung des Hausrechts der Wirte. Mit demselben Recht könnten dann Muttis mit Schulkindern in einen Stripteaseschuppen einmarschieren und dort ein Ende der nicht jugendfreien Darbietungen verlangen. Striptease ist grundsätzlich erlaubt, wenn auch nicht unbedingt bei einer Grundschul-Abschlußfeier. Rauchen ist ebenfalls grundsätzlich erlaubt, und so lange das der Fall ist, sind etwaige ehrenwerte Ziele wie: „Es soll weniger geraucht werden“ keine akzeptablen Gründe, um den Zigarettenkonsum an irgendeiner Stelle einzuschränken, wo unbeteiligte Dritte davon wirtschaftlich mitbetroffen sind und in ihren Rechten eingeschränkt werden. Im Fall der Gastronomie wären das zum Beispiel die Wirte. Es kann deshalb einzig und alleine um eine Gesundheitsgefährdung der Nichtraucher und deren Schutz gehen.

Ich hoffe, bis hierher sind meine Ausführungen noch konsensfähig. Aber das war auch nur die Präambel. Jetzt kommt meine Begründung, warum das Rauchverbot in der Gastronomie bezüglich des Gesundheitsschutzes wirkungslos ist:

Die Gefahren, die durch den Passivrauch drohen, sind hier näher beschrieben: http://www.tabakkontrolle.de/pdf/Passivrauchen_Band_5_2Auflage.pdf

Ich kann den statistisch Beschlagenen und am Thema Interessierten in diesem Kreis empfehlen, die Berechnungen in der Studie einmal selbst nachzuvollziehen, denn da paßt manches nicht so recht zusammen. Aber das auch noch zu erörtern, würde hier zu weit führen. Setzen wir zur Vereinfachung der Angelegenheit erst einmal ohne weiteres Hinterfragen voraus, daß die Ergebnisse in jener Publikation korrekt sind.

Nach diesen Ergebnissen sind pro Jahr 3301 Tote durch Passivrauch zu beklagen (S. 33). Eine eindrucksvolle Zahl? Na ja. Im Vergleich zu den 140.000 Rauchern, die angeblich vom Rauchen, den 160.000, die von Übergewicht und Bewegungsmangel, den 75.000, die vom Alkohl dahingerafft werden, wirkt sie so klein, daß man sie fast schon für harmlos halten könnte. Sie ist auch ein gutes Stück geringer als die Zahl der Unfallopfer (18.550) und der Selbstmorde (9400). 10.000 Todesfälle sollen in deutschen Krankenhäusern alleine durch Krankheitskeime sterben, die sie sich dort erst eingefangen haben. 17.000 sollen dort außerdem auf das Konto von Behandlungsfehlern gehen. (Muß ich diese Zahlen eigentlich belegen? Wenn ja, werde ich das nachreichen.)

Die Zahl 3301 ist, wohlgemerkt, ein rein statistischer Wert, der sich aus erhöhten Krankheitsrisiken errechnet. Daß jemals irgendein konkreter Todesfall in Deutschland explizit auf Passivrauch zurückzuführen gewesen wäre, ist nicht nachweisbar. Insgesamt geht es um vier Krankheiten: Lungenkrebs, koronare Herzkrankheit, Schlaganfall und COPD. Dazu kommt noch der plötzliche Kindstod.

Selbstverständlich ist jeder vermeidbare Todesfall einer zuviel. Die eigentliche Frage ist, welchen Schutz diesen 3301 Menschen eigentlich ein Rauchverbot in der Gastronomie bietet. Ich behaupte: so gut wie keinen. Auf S. 24, 26, 29 und 31 kann man nämlich die Altersverteilung dieser Erkrankungen nachlesen. Und dabei macht man zwei Entdeckungen:

  1. Fast 90 % der errechneten Todesfälle, nämlich 2922 Fälle, beziehen sich auf zwei der vier angegebenen Krankheiten, nämlich koronare Herzkrankheit (2148 Fälle) und Schlaganfall (774 Fälle). Die beiden Krankheiten habe ich nicht nur deshalb ausgewählt, weil sie den größten Teil der Fälle repräsentieren, sondern noch aus einem weiteren Grund: In beiden Fällen sinkt ausweislich der Angaben in der Studie (S. 26 und S. 29) das Erkrankungsrisiko auch von aktiven Rauchern, die bekanntlich noch sehr viel stärker als Passivraucher gefährdet sind, innerhalb von fünf Jahren nach einem Rauchstopp auf dieselbe Höhe, wie es auch Nichtraucher haben. Es darf also vermutet werden, daß diese Risikoreduktion innerhalb recht kurzer Zeit auch für ehemalige Passivraucher gilt.
  2. Mehr als zwei Drittel der Todesfälle aus diesen beiden Todesarten betreffen die Altersgruppe im Alter von über 75 Jahren (koronare Herzkrankheit: 1412 von 2148, Schlaganfall 563 von 774 Fällen) Nimmt man zusätzlich die 65- bis 74-Jährigen mit dazu, hat man wieder um die 90 Prozent der Gesamtzahl aller Erkrankungen.

Bei den statistisch ermittelten Passivrauchtoten kann also bei der überwältigenden Mehrheit die Gastronomie von vornherein entweder gar keine oder höchstens eine ganz unbedeutende Rolle gespielt haben kann. Denn über 75jährige sind schon jahrelang im Rentenalter, also zu vermutlich fast 100 Prozent nicht mehr unter die in der Gastronomie Beschäftigten zu rechnen. Diese Altersgruppen sind aber auch als Gäste unterrepräsentiert, d.h. sie besuchen seltener als andere Altersgruppen Gaststätten und wählen dann in der Regel auch andere Gaststätten aus als ausgerechnet die, in denen viel geraucht wird. Es gibt leider keine Zahlen, mit denen ich das nachweisen kann, das ist nur ein Urteil nach Augenschein, aber sicherlich kennt jeder wenigstens das Ausgehverhalten seiner eigenen Verwandtschaft und weiß, daß das bei älteren Leuten die Regel ist; Ausnahmefälle gibt es natürlich.

Wenn die Gastronomie an diesen Todesfällen der über 75jährigen nicht schuld gewesen sein kann, wer ist es eigentlich dann? Und da kommt dann ja nur noch der private Bereich in Frage. Dasselbe gilt auch für die 60 Fälle von plötzlichem Kindstod, bei denen ein Zusammenhang mit Gaststättenbesuchen ebenfalls höchstens an den Haaren herbeigezogen werden könnte. Will man wirklich Leben retten, müßte man eher das Rauchen in Wohnräumen als ausgerechnet in Gaststätten verbieten. Die überwältigende Mehrheit der Todesfälle kann eigentlich nur durch Passivrauch in Wohnräumen zurückzuführen sein.

Ein Rauchverbot in der eigenen Wohnung wird aber derzeit von niemandem angestrebt, nicht einmal vom Deutschen Krebsforschungszentrum, von dem die Passivrauchstudie stammt. Das ist auch kein Wunder, denn ein solches Rauchverbot wäre nicht wünschenswert. Hier geht es immerhin um den Kernbereich der Privatsphäre, das Hausrecht in der eigenen Wohnung. Dann aber, finde ich, ist es ein Unding, ausgerechnet das Hausrecht der Wirte, das dem Übel nachweislich nicht oder wenn, dann höchstens in geringem Umfang abhelfen kann, zum Abschuß freizugeben. Es ist reine Symbolpolitik, das zu tun.

Um aber auch dem geringeren Restrisiko (wir erinnern uns: jeder vermeidbare Tote ist einer zuviel) abzuhelfen, stünde daneben eine ganze Reihe anderer Mittel zur Verfügung, die die Autonomie des Wirts und damit nicht nur sein Einkommen, sondern auch seine Würde nicht antasten:

  1. Reine Kennzeichnungspflicht, ob in einem Lokal Rauchen erlaubt oder verboten ist - das ermöglicht jedem, der um seine Gesundheit besorgt ist, Raucherlokale einfach nicht zu aufzusuchen. Diese Regelung wird praktiziert in Tschechien (siehe z.B. http://www.tschechien-online.org/news/15281-rauchverbot-light-tschechien/); es sollte sich also am dortigen Beispiel bei Bedarf untersuchen lassen, ob dies bewirkt hat, daß es überhaupt kein oder nur ein unzureichendes Angebot für Nichtraucher gibt. Wäre letzteres der Fall, käme zusätzlich in Betracht eine ...
  2. ... steuerliche Begünstigung von Nichtraucherlokalen, etwa durch reduzierten Mehrwertsteuersatz, und/oder ...
  3. ... technische Lösungen durch Luftreinigungsanlagen. Solche Lösungen werden in der Passivrauchstudie ausdrücklich verworfen mit der Begründung „Einen ungefährlichen unteren Grenzwert gibt es nicht.“ (S. 14) Die Naturwissenschaftler unter euch werden die Unwissenschaftlichkeit dieser Behauptung auf Anhieb erkennen. Aber auch wenn sie sachlich korrekt wäre, hilft das nicht viel: Dieselben Kanzerogene in der Raumluft, die durch Tabakrauch verursacht werden, haben in jeder Gaststätte auch noch weitere Emissionsquellen, von der Fritteuse in der Küche bis zum Straßenverkehr draußen vor der Tür. (so die zuständige Berufsgenossenschaft: http://www.bgn.de/files/9529/24808/2/wcoicmPCmRD.pdf) Natürlich in viel geringerem Ausmaß als durch das Rauchen, aber wenn tatsächlich jedes Molekül zählen sollte, ist ein Rauchverbot natürlich dann nicht ausreichend, um die Gesundheit zu schützen!

Es ist sowohl in Innenräumen wie auch im Freien freilich von vornherein völlig unmöglich, eine Kanzerogenkonzentration von Null in der Luft zu erreichen. Das bedeutet im Umkehrschluß: Es ist möglich und sinnvoll, untere Grenzwerte für die Kanzerogenkonzentration in der Raumluft festzulegen, ab der keine erhöhte Gesundheitsgefahr mehr besteht. Erhöht, meinetwegen, im Vergleich zur Außenluft. Gibt es Luftreinigungsanlagen, mit deren Hilfe in einem Raum, in dem geraucht wird, diese Grenzwerte unterschritten werden, sind Nichtraucher dort nach menschlichem Ermessen gut vor Gesundheitgefahren geschützt. Ganz ohne Rauchverbot.

Ich bin Raucherin, aber keine Kneipenbesucherin. Selbstverständlich habe ich ein persönliches Interesse daran, daß das Rauchverbot nicht weiterbesteht, aber nicht aus den Gründen, die mir Nichtraucher vermutlich spontan unterstellen. Ich halte nämlich das Rauchverbot in der Gastronomie für einen schwerwiegenden Dammbruch, was den Umgang mit dem Hausrecht des Wirts betrifft, das gilt ganz besonders, weil das wirtschaftliche Risiko, das damit vielen Wirten aufgebürdet wurde, sich als hoch erwiesen hat. Ich fürchte mittelfristig wegen dieses Dammbruchs aber vor allem auch um mein eigenes Hausrecht. Mit genau derselben Begründung aus derselben Publikation und letzten Endes sogar mit mehr sachlicher Berechtigung als in der Gastronomie kann man auch in Privatwohnungen gesetzliche Rauchverbote verhängen. Ist ein Verbot verhängt, ist damit aber automatisch auch das Recht des Staates verbunden, es zu kontrollieren und Verstöße zu bestrafen.

Daß das geschieht, sollte sich auch kein Nichtraucher wünschen. Es wäre der Anfang vom Ende der Privatsphäre auch für ihn. Niemand sollte sich einbilden, daß, wenn der Staat erst einmal einen Fuß in der Tür unserer Wohnungen hat, er sich dann nur auf die der Raucher beschränken würde.

Die Problematik ist gar nicht so verschieden von der der Internetsperren, finde ich. Auf den ersten Blick wirkt in beiden Fällen das Ziel, ob es einem nun in der Kram paßt oder lästig ist, ehrenwert. Der Teufel steckt im Detail.

Ich bitte gerade die Befürworter von Rauchverboten in dieser Diskussion darum, sich diesen Aspekt der Sache gründlich durch den Kopf gehen zu lassen. Ich bin durchaus der Meinung, daß eure Interessen Berücksichtigung finden müssen, und dazu müßt ihr noch nicht einmal daran glauben, daß ihr in der Kneipe tot umfallen werdet, wenn ich neben euch stehe und mir eine Kippe anzünde. ;-) Aber ich meine, es müßten andere, weniger riskante Wege gefunden werden als eine Verbotsgesetzgebung, die einen ganzen Rattenschwanz von wenig wünschenswerten Folgen nach sich ziehen kann. --Seeräuberjenny 20:12, 6. Okt. 2009

„Blut'ge Löcher in den Köpfen zeigte man den Knaben gern, doch von jenem Loch der Löcher hielt man sie mit Hieben fern.“
Franz Josef Degenhardt: In den guten alten Zeiten, LP Väterchen Franz, 1967.

Ich bin für ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit, weil ich von Rauchern belästigt werde – auch ästhetisch. Rauchen sollte wieder gesellschaftlich geächtet werden. Konsumräume für Abhängige zähle ich nicht zur Öffentlichkeit. --Mms 20:49, 6. Okt. 2009 (CEST)


Moin Seeräuberjenny, einige Aspekte Deiner Ausführungen sehe ich anders:

-Das Veranstalten eines Striptease in Gegenwart von Minderjährigen untersagt der Staat dem Wirt bereits heute (§ 7 Jugendschutzgesetz). Nicht weil eine Mutti es als Belästigung für Schulkinder sehen könnte, sondern weil es sich aus Sicht des Staates um eine potentielle Jugendgefährdung handelt. Als Argument gegen das grundsätzliche Recht des Staates, das Hausrecht des Wirtes gesetzlich einzuschränken und bestimmte Verhaltensweisen zum Schutze der Gesundheit der Besucher seiner Gaststätte zu untersagen (z. B. Einlass- oder Alkoholabgabeverbot an Minderjährige) oder vorzuschreiben (z. B. Lebensmittelhygiene), ist das Beispiel also völlig ungeeignet.

-Die Nichtraucherschutzgesetzgebung verfolgt nicht wie von Dir behauptet vorrangig das "ehrenwerte Ziel", das "weniger geraucht werden soll". Es geht um das Rauchen in Gegenwart von Passivrauchern (und den Schutz dieser). Lediglich ein positiver N e b e n effekt wäre, dass ein konsequenter Nichtraucherschutz, der sich auf viele Örtlichkeiten erstreckt, das Rauchen an sich (gerade für minderjährige Raucheinsteiger, die noch nicht süchtig sind) weniger attraktiv und weniger "selbstverständlich" erscheinen ließe.

-Deine Zahlenspielereien zur angeblichen Nichtexistenz einer Gesundheitsschädigung durch Passivrauchen betreibt die Tabakindustrie seit Jahrzehnten; jedoch entbehren sie jeder wissenschaftlichen und logischen! (bei krebserregenden Stoffen gibt es keinen "Grenzwert"; bereits ein Molekül der Substanz schädigt) Grundlage. Sogar die Tabakindustrie und deren gekaufte "Wissenschaftler" bestreiten seit den 90er Jahren nach jahrzehntelanger Leugnung kaum noch die prinzipielle Schädlichkeit des Passivrauchens. Da weder ich noch Du auseichende medizinische und statistikbewertende Kenntnisse haben, die Schädlichkeit des Passivrauchens zu bewerten, halten wir uns besser an die Erkenntnisse unabhängig von der Tabakindustrie forschender (staatlicher) Stellen wie WHO, Europäisches Zentrum für die Beobachtung und Kontrolle von Krankheiten, Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Statistisches Bundesamt, die übereinstimmend von einer bewiesenen Gesundheitsgefahr (bishin zum Tod durch "typische Raucherkrankheiten") durch Passivrauchen ausgehen. Deine eigenwillige Aufrechnung statistischer Zahlen und die Ableitung des Ergebnisses, dass das Passivrauchen "möglicherweise" nicht Ursache für Krankheit und Tod sei, ist nicht nachvollziehbar.

-Ein Rauchverbot in der eigenen Wohnung wird nicht angestrebt (da es nicht durchsetzbar und kontrollierbar ist), wäre jedoch aus Gründen des Kinderschutzes bei im Haushalt lebenden Kindern sinnvoll. Pseudo-Krupp, plötzlicher Kindstot, Asthma, Allergien und andere Krankheiten (sogar die Mittelohrentzündung!) unter denen Kinder oft leiden, sind überwiegend durch das Rauchen der im Haushalt lebenden Eltern begründet - oder werden zumindest deutlich durch dieses rücksichtslose Verhalten gefördert.

Deine vermeintlichen "Lösungen" des Problems der Gesundheitsschädigung durch Passivrauchen, "die die Autonomie, die Würde und das Einkommen der Wirte nicht antasten", sind keine wirklichen Lösungen!

Zu Reine Kennzeichnungspflicht und "Autonomie" des Wirtes: Die von Dir und der Tabakindustrie/DeHoGa favorisierte sogenannte "spanische Lösung", nach der jeder sein Lokal entweder als Nichtraucher- oder als Rauchergaststätte führen kann, ist gescheitert. Es gibt in vielen Orten (oder Ortsteilen größerer Städte) nicht eine rauchfreie Gaststätte. Die spanienweite Quote liegt bei unter 10%. So können viele Spanier in der kälteren Jahreszeit nicht rauchfrei am Dorf- oder Stadtteilleben teilnehmen. Der DeHoGa (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) hat übrigens, nachdem die BRD trotz EU-Vorgabe von 1988 für neun Jahre im Nichtraucherschutz völlig untätig geblieben war, 1997 eine "freiwillige Selbstvereinbarung" unterzeichnet: 40% Nichtraucherplätze im Gaststättendurchschnitt. 2005 wurde Bilanz gezogen: es wurde sogar mit manipulierten Daten (Diskotheken und Bars wurden rausgerechnet) gerade einmal 10% erreicht. Wenn also auch die Bevölkerungsmehrheit der Nichtraucher ein Recht auf gesundheitszuträgliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erhalten sollen, geht es also offensichtlich nicht ohne Eingriffe des Gesetzgebers. Der Staat hat also nicht nur das Recht auf freie Berufsausübung der Gastwirte zu achten, sondern die Bevölkerung vor vermeidbaren Gefährdungen zu schützen (Fürsorgepflicht). Daher muss sich jeder Gewerbetreibende gesetzliche Grenzen seiner unternehmerischen Freiheit aufzeigen lassen. Er darf keine Asbestplatten in seiner Gaststätte verbauen und kein Salmonellenfleisch servieren. Er muss Toiletten und Fluchttüren installieren. Der Staat schützt mit einem Rauchverbot in Gaststätten lediglich die Menschen, die öffentlich angebotene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Lies vielleicht mal das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts; die Begründung zeigt sehr plausibel und nachvollziehbar die Abwägung von Berufsfreiheit der Gastwirte und zulässige Beschränkungen durch den Staat auf. Leider haben die Länder den Wink mit dem Zaunpfahl ("ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten ist rechtens") nicht gemerkt bzw. merken wollen.

Zu Technische "Lösungen" (Luftreinigungsanlagen): Wirksame Luftreinigungsanlagen existieren nur in den Forderungskatalogen der Tabakindustrie, des DeHoGa und deren politischer Vertreter FDP (die in immer mehr Bundesländern, auch in SH, sogenannte Innovationsklauseln in den NichtraucherschutzUMGEHUNGSgesetzen durchgesetzt hat). Das Krebsforschungszentrum Heidelberg, Sozial- und Gesundheitsbehörden mehrerer Bundesländer, der TÜV Rheinland und mehrere arbeitsmedizinische Institute haben in den vergangenen 10 Jahren überprüft, wie sich "wirksame" Rauchschutzmaßnahmen wie Lüftungen, Filteranlagen und "streng" abgetrennte Raucherräume (deren Türen im übrigen meist ordnungswidrig und ungeahndet durch Ordnungsbehörden offen stehen) den Nichtraucherschutz gewährleisten: Mangelhaft bis garnicht.

Dies hat übrigens das damalige Sozialministerium SH dem jetzigen Sozialminister Garg (FDP) auf eine kleine Anfrage zur Möglichkeit der Aufnahme einer "Innovationsklausel" in das sog. Nichtraucherschutzgesetz vor ungefähr 2 Jahren deutlich mitgeteilt. Nichtsdestotrotz hat Garg die Forderung des DeHoGa nach dieser weiteren Ausnahme vom generellen Nichtraucherschutz in der Gastronomie in den Koalitionsverhandlungen gegen die CDU durchgesetzt.

Die einzige w i r k l i c h e technische Lösung ist die französische Innovationsklausel. Dort darf ein abgetrennter Raucherraum, in dem selbstverständlich nicht bedient wird, nur mit einem Unterdruck von 5 Pascal betrieben werden. So ist tatsächlich weitestgehend ausgeschlossen, dass sich das giftige Schadstoffgemisch Tabakrauch im gesamten Gebäude verbreitet. Jedoch ist dies eine teure Lösung, so dass in Frankreich de facto keine Gaststätte Nebenräume zum Rauchen bereit hält.

Dein Hinweis auf Friteusen und Straßenverkehr und auch auf andere, immer wieder zum Vergleich herangezogene Schadstoffe, die der Staat und jeder einzelne natürlich auch nach Möglichkeit reduzieren sollte, bringen uns nicht weiter bei der Klärung der Frage, ob "strenge" (und damit wirksame und kontrollierbare) Nichtraucherschutzgesetze aus Sicht der Piratenpartei vertretbar oder sogar unterstützenswert sind.

Es geht, um es nochmal auf den Punkt zu bringen, um gewolltes oder ungewolltes Rauchen, dass jährlich hundertausende Raucher und tausende Passivraucher vorzeitig ins Grab oder auch "nur" ins Krankenhaus bringt, und die Pflicht oder das Recht des Staates, gesetzgeberisch dagegen einzuschreiten.

Zu "Der Staat setzt mit Nichtraucherschutzgesetz einen Fuß in die Tür unserer Wohnungen" und "Ende der Privatsphäre": Die ungewollte Schädigung anderer Menschen stellt kein legitimes Ausleben der Privatsphäre eines Rauchers dar; mit einem Nichtraucherschutzgesetz dringt der Staat keinesfalls in den grundgesetzlich geschützten Lebensbereich der privaten Wohnung eines Bürgers ein.

Deine verfassungsrechtlichen Bedenken (Eigenes Hausrecht/Rauchverbot in Privatwohnungen): Keine "Angst" - Der Staat hat weder die ersthafte Absicht noch die finanziellen und organisatorischen Kapazitäten, Kindern die zu Hause dem Tabakrauch ihrer Eltern ausgesetzt sind, schützend zur Seite zu stehen. Die Behörden "sind froh", wenn sie wenigstens einen Teil der Fälle des mehr oder weniger offensichtlichen Kindesmissbrauchs (Prügel, Unter- oder Fehlernährung, Vernachlässigung usw.) bemerken und Hilfen anbieten oder die Situation notfalls durch Entziehung des Sorgerechts beenden können. Die 50% der deutschen Kinder, die in einem Raucherhaushalt leben, werden mit Sicherheit (u. a. paradoxerweise gerade aus verfassungsrechtlichen Gründen - "Schutz der Familie") auch in Zukunft keine Unterstützung des Staates gegen die jahrelang andauernde Gesundheitsschädigung durch das Passivrauchen ihrer Eltern zu erwarten haben. Norra

Völlig falsche Voraussetzungen

Es gibt keinerlei seriöse Nachweise über die Gefährlichkeit des sogenannten "Passivrauchs". Im Gegenteil, es gibt von Aussteigern aus der Tabakkontrolle (siehe Dr. Michael Siegel) sowie mehreren seriösen Wissenschaftlern massive Zweifel an den Zahlen der WHO/Tabakkontrolle bis hin zum Vorwurf der Lüge. Solange nicht der Nachweis erbracht ist, dass Passivrauch Dritte schädigt, gibt es auch keinen Grund für Verbote. Sollte der Nachweis einer Schädigung erbracht werden (was nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen so gut wie nicht möglich ist, da zu viele andere Einflüsse eine Rolle spielen), gilt es abzuwägen, ob wirklich Verbote geschaffen werden müssen.

Persönliche Befindlichkeiten sind kein Grund für Verbote. Aber um die Befindlichkeiten mancher Menschen zu berücksichtigen, reicht eine einfache Kennzeichnungspflicht (siehe Tschechien). Die Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass niemand, der Befindlichkeiten gegen Tabakrauch hat, entsprechende Lokalitäten versehentlich aufsucht und verhindert sämtliche negative Auswirkungen, die Verbote mit sich bringen. --Pyrena 07:55, 4. Nov. 2009 (CET)

Doch, persönliche Befindlichkeiten sind Gründe für Verbote! Was soll eine Kennzeichnung (mal wieder ein Judenstern?) gegen das Rauchen in der Öffentlichkeit bewirken? --Mms 15:03, 26. Nov. 2009 (CET)

Solange die Tabakindustrie Milliardengewinne macht, werden sich auch einige wenige "seriöse Wissenschaftler" finden, die die Unschädlichkeit des Tabakrauchs "belegen" oder die Schädlichkeit zumindest relativieren. Bemerkenswerterweise nimmt deren Anzahl seit den 90er Jahren kontinuierlich ab. Sogar die "Lobbyarbeiter" der Tabakindustrie verwenden dieses "Argument" gegen einen Nichtraucherschutz in der öffentlichen Diskussion und ihren Anzeigen/Schriften kaum noch.

Die amerikanische Tabakindustrie akzeptiert Verurteilungen zu Milliardenentschädigungen und erkennt die (bis in die 60er Jahre für Aktivraucher und bis in die 80er Jahre für Passivraucher kategorisch verneinte) Schädigung durch Tabak an.

Tatsache ist: Die Forscher staatlicher Einrichtungen sind weltweit nahezu ausnahmslos der Meinung, dass das aktive oder passive Inhalieren des Schadstoffgemisches Tabakrauch schwere Erkrankungen auslöst und nicht nur in wenigen Einzelfällen auch Passivrauchern den vorzeitigen Tod bringt.

Genau so ist es. Ich wundere mich schon sehr, dass die Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen hier dermaßen angezweifelt wird. --Venyo 20:20, 29. Apr. 2010 (CEST)

Zu Deiner Idee der "einfachen Kennzeichnungspflicht" (Model Tschechien oder Spanien): Diese auch von der deutschen Tabakindustrie und dem DeHoGa favorisierte "Spanische Lösung", nach der jeder sein Lokal entweder als Nichtraucher- oder als Rauchergaststätte führen kann, ist gescheitert. Es gibt in vielen Orten (oder Ortsteilen größerer Städte) nicht eine rauchfreie Gaststätte. Die spanienweite Quote liegt bei unter 10%. So können viele Spanier in der kälteren Jahreszeit nicht rauchfrei am Dorf- oder Stadtteilleben teilnehmen. Auch die Nichtraucher Deutschlands haben ein Recht auf auf staatlich geschützte Teilhabe am gesellschaftlichen/sozialen Leben, ohne ihre Gesundheit unnötig zu gefährden. Sie wollen in Parteien, Vereinen, Bürgerinitiativen, Bowling- und Kegelvereinen mitmachen und atmend die Veranstaltungen besuchen. Junge Leute wollen sich auch in Bars oder Diskotheken vergnügen, ohne (mit) zu rauchen.

Dass "der freie Markt" leider ohne staatliche Lenkung keine für Nichtraucher akzeptablen Bedingungen erzeugen kann, zeigen die Versuche der letzten 10 Jahre: Der DeHoGa hat 1997, um die Einführung eines bereits damals angedachten gesetzlichen Nichtraucherschutzes zu verhindern (nachdem die BRD trotz EU-Vorgabe von 1988 für neun Jahre völlig untätig geblieben war!) aufgrund der drohenden Abmahnung der BRD durch die EU, eine "freiwillige Selbstvereinbarung" unterzeichnet: Ziel war eine Quote von 40% Nichtraucherplätzen im Gaststättendurchschnitt. 2005 wurde Bilanz gezogen: es wurde sogar mit manipulierten Daten (Diskotheken und Bars, deren Nichtraucherquote gegen 0% tendierte, wurden einfach rausgerechnet) gerade einmal eine Quote von 10% erreicht. Wenn also auch die Bevölkerungsmehrheit der Nichtraucher ein Recht auf gesundheitszuträgliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erhalten soll, geht es also, wie man durch diesen gescheiterten Versuch sieht, definitiv nicht ohne Eingriffe des Gesetzgebers. Norra

Ich möchte jetzt nicht auf dieses Nachgeplappere der Werbeschriften der Tabakkontrolle bzw. die Glaubwürdigkeit derselben eingehen, das wurde oft genug getan. Auch die von der Tabakkontrolle bekannte Behauptung, jeder der ihre Propagandaschriften nicht glaube sei von der Tabaklobby bezahlt, lassen wir außen vor. Ich denke jeder weiß, dass das nichts weiter als Propaganda ist.

Nur eine kleine Frage: Bitte nennen Sie mir nur einen einzigen Ort in dem es Gaststätten gibt ohne rauchfreie Gaststätte. Da Sie ja behaupten, dies sei in "vielen Orten" so, würden Beispiele der Diskussion sicher förderlich sein. -- Pyrena

Antwort: Ob die Fremdenverkehrsbüros oder Bürgermeisterämter der z. B. für einen Urlaub ins Auge gefassten spanischen Orte in der Lage sind, auf Anfrage mitzuteilen, wo man vor Ort eine rauchfreie Gaststätte vorfindet, ist mir nicht bekannt. Möglicherweise erfährt man in Spanien (wie auch in Deutschland!) aufgrund fehlender Meldepflicht erst an der Eingangstür eines Lokals (bzw. nach Betreten des Lokals vor der -in der Regel stets ordnungswidrig offenstehenden- Tür zu einem "streng abgetrennten" Raucherraum), um welche Gaststättenart es sich handelt. Da die 10%ige Quote an Nichtrauchergaststätten von der Regierung als spanienweite Zahl genannt wurde und es lokal geltendes Provinz-/Ortsrecht gibt, wird es mit Sicherheit regionale Schwankungen geben. DURCHSCHNITTLICH findet man z. B. in Orten mit fünf Gaststätten nur in jedem zweiten Ort EINE rauchfreie vor, in Orten mit drei Gaststätten lediglich EINE in jedem dritten Ort. Unter den kleinen Dörfern mit nur einer Gaststätte existiert demnach lediglich in jedem zehnten Ort eine Nichtrauchergaststätte. Norra

Entscheidung wird fällig

Beim Wahl-O-Mat zur NRW-Wahl 2010 habe ich gesehen, dass die Piratenpartei zur These "Absolutes Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants" eine neutrale Position vertritt. Ich würde es gut finden, wenn eine Entscheidung gefällt würde (in welcher Form macht die Piratenpartei sowas eigentlich?), auch damit die Piratenpartei weniger als Partei gilt, die von vielen Dingen keine Ahnung hat, die nichts mit Internet oder Bürgerrechten zu tun haben. Die Seite "Rauchverbot" existiert hier ja schon seit 2007... --Venyo 19:52, 29. Apr. 2010 (CEST)


Dass sich die Piratenpartei schwer damit tut, eindeutig Stellung zum gesetzlichen Nichtraucherschutz zu beziehen, ist verständlich. Wenn sie ein Gesetz ohne diverse Ausnahmen fordert, verärgert sie den Teil der potentiellen Wählerschaft, dem man in öffentlichen Räumen seinen "Genuss" verbieten würde. Im anderen Falle werden sie von potentiellen Wählern, die vom Zwangsmitrauchen "genug haben", kritisiert, ein NichtraucherschutzUMGEHUNGSgesetz zu unterstützen, dessen Unwirksamkeit (und de facto Unvollziehbarkeit) nicht zu übersehen bzw. überriechen ist.

Mit Ausnahme der StVO und des Jugendschutzgesetzes besteht bei kaum einem Gesetz eine derart hohe Quote ungeahndeter Verstöße gegen die Bestimmungen wie beim sog. Nichtraucherschutzgesetz; besonders in NRW. Es gibt massenweise illegale Schein-"Raucherclubs" (keine wirklichen Mitgliederlisten, kein fester Mitgliederstamm, keine Einlasskontrollen); fast ausschliesslich "streng abgetrennte" Raucherräume mit permanent! offenstehender Zwischentür; immer wieder rechtswidrige "vorübergehende Aussetzungen" des Rauchverbots ab 18.00/22.00/24.00 Uhr; unzulässiges Speisenangebot in "getränkegeprägten" Rauchergaststätten; ungehinderte verbotene Anwesenheit Minderjähriger in "Rauchergaststätten" oder Raucherräumen; Deklaration von Großraumgaststätten als angeblich "kleinere Eckkneipen" mit Nutzung als Rauchergaststätte; Haupträume, die als "offizielle" Nebenräume zum Rauchen genutzt werden; Nutzung von Durchgangsräumen (z. B. zum Treppenhaus oder WC) als Raucherraum; regelmäßig fehlerhafte oder fehlende Beschilderungen an Eingängen und Türen etc. etc.. Die Ordnungsämter kontrollieren, wenn überhaupt, nur auf konkrete Anzeigen (einige wenige Kommunen ausgenommen).

Wenn das bestehende Gesetz trotz der diversen Ausnahmen und fehlender Kontrollen von allen Wirten und Rauchern befolgt würde, HÄTTEN wir einen ziemlich weitreichenden Nichtraucherschutz in Deutschland. Leider besteht eine große Wahrscheinlichkeit, bei Verstößen gegen die (inzwischen allgemein bekannten!) Bestimmungen des Nichtraucherschutzes nicht "erwischt" zu werden - oder bei den seltenen Ahndungen mit lächerlichen Sanktionen rechnen zu können. Wir brauchen, wie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungsrechts, nicht vor allem strengere Bestimmungen, sondern vorrangig eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Bestimmungen. --Norra 30. Apr. 2010


Freiwilligkeit, Genusskultur und besonderer Schutz des Staates

Hi,

Das Thema ist schon etwas älter, jedoch finde ich, dass trotz der langen Zeit einige wichtige Punkte in der Diskussion fehlen.

1. Freiwilligkeit

"An Orten, die aus freiem Willen aufgesucht werden, z.B. in Gaststätten, sind dagegen Kompromisse zu treffen, die sowohl dem Schutzinteresse von Nichtrauchern, als auch dem Genussinteresse von Rauchern in gleicher Weise gerecht werden. In auf Basis solcher Kompromisse zu deklarierenden Räumen für Raucher besteht kein vorrangiger Anspruch auf "Schutz" vor Tabakrauch, da diese freiwillig aufgesucht werden."

Die Annahme eines freien Willens sollte hier nochmals gründlich überdacht werden.

  • Gaststätten werden in nicht unerheblichem Maße in Mittagspausen aufgesucht. Nicht jeder kann oder möchte mittags in der Firma kochen und nicht jeder möchte sich, wie ein Schulkind, ein Pausenbrot mitnehmen.
  • Bei Geschäftsessen ist die "Freiwilligkeit" ebenso zu relativieren. Fakt ist, dass derartige Gaststättenbesuche zu guten Ton gehören und Möglichkeiten bieten Geschäftsbeziehungen auf persönlicher Ebene zu festigen.
  • Hotels und Pensionen bieten ihren Besuchern keine sinnvolle Alternative für die Zubereitung einer warmen Mahlzeit. Auch hier ist man mehr oder weniger gezwungen, gelegentlich Gaststätten aufzusuchen.

2. Genusskultur

Es ist bekannt, dass die Zunge nur eine sehr eingeschränkte Fähigkeit der Geschmacksempfindung hat. Der Geschmack einer Speise kann nur mithilfe der Nase voll erfasst werden. Dass Zigaretten nicht geruchsfrei sind und folglich das Geschmackserlebnis beeinflussen können, ist wohl jedem bewusst. Im Rahmen einer Genusskultur wäre jedoch in erster Linie ein Genuss, der alle Bürger betrifft (Essen) dem Genuss, der nur wenig Bürger betrifft, vorzuziehen.

3. Besonderer Schutz des Staates

Als Staat stehen gewisse Gruppen unter unserem besonderen Schutz. Hierzu zählen Kranke, Kinder und Schwangere (ein Thema, das bislang kaum angesprochen worden ist). Dass Zigarettenrauch gewissen Krankheiten verschlimmern kann, darauf ist bereits eingegangen worden, deshalb überspringe ich es hier.

„Genauso wie es selbstverständlich ist, einer Schwangeren in der Straßenbahn seinen Platz anzubieten, genauso selbstverständlich müsste es werden, in Gegenwart einer schwangeren Frau nicht zu rauchen. Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Rauchen in Anwesenheit von Schwangeren und Kindern kommt einer Körperverletzung gleich.“ (Professor Koletzko auf http://www.kindergesundheit.de)

Als Staat ist es unsere Aufgabe Familien und Schwangeren eine aktive Beteiligung am sozialen Leben zu ermöglichen. Es ist schwangeren Frauen und Familien nicht zuzumuten, dass sie öffentliche Gaststätten zu meiden haben oder evtl. lange Anfahrtswege zu Nichtrauchergaststätten in Kauf nehmen müssen um die schädlichen Folgen des Passivsrauchens für den Embryo oder die Kinder zu umgehen. Gaststätten werden unter anderem besucht um Familien von Haushaltspflichen zu befreien und den Alltag zu erleichtern. Hier wäre eine familienfreundlichere Politik zu begrüßen.


Resümee: Mir persönlich fehlt der kreative und differenzierte Umgang mit dem Problem. Mögliche Lösungen wie Rauchen ab 22.00 Uhr könnten im Bezug auf Gaststätten Bedürfnisse beider Gruppen sowie die Bedürfnisse der Anwohner befriedigen. Statt Schwarz-weiß-Denken könnten innovative Ideen die Situation verbessern. --lirote 31.01.13