Diskussion:Osnabrück/Kreisverband/Satzung

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§5

1
 -3- Wahlrechtsverlust -> Parteiausschluß?

-- WARUM?

Siehe Wikipedia. Es geht hier um das passive Wahlrecht, das man z.B. temporär verliert, wenn man z.B. länger ins Gefängnis muss. sMesHer 13:16, 12. Nov. 2009 (CET)

§6

1
 -4-

Aberkennung der Fähigkeit ein Parlament zu bekleiden? -- PARLAMENT???

Hier gehts darum, dass die Person dann nicht mehr für die Piraten als Kandidat einer Wahl (Bundestagswahl, EU-Wahl, Landtagswahl...) antreten kann. sMesHer 13:16, 12. Nov. 2009 (CET)
aber der Ausdruck "ein Parlament bekleiden" kommt mir trotzdem seltsam vor. Muccaneer 14:44, 12. Nov. 2009 (CET)


§6

6. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung.

-- Unschuldsvermutung?

Daher ja auch nur "ruhen" und ausschluss erst nach Urteil. Ein Ausschluss wird idR nicht ohne Grund verhängt. Entsprechend muss die Möglichkeit bestehen für den Zeitraum weiteren Schaden zu begrenzen sMesHer 13:16, 12. Nov. 2009 (CET)

§12

3. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ½ der Piraten in es beantragen.

-- Was bedeutet „½ der Piraten in“?

mindestens 50% der Piraten des Kreisverbandes. Da ich den Punkt jetzt so kurzfristig nicht mehr ändern kann, wäre es klasse, wenn du heute abend den Punkt bei der Diskussion ansprechen könntest, dann können wir das noch in "die absolute Mehrheit der Piraten" ändern. Also dann per Antrag sMesHer 13:16, 12. Nov. 2009 (CET)
OK, kommt auf dir Aufgabenliste. Muccaneer 14:44, 12. Nov. 2009 (CET)