Diskussion:Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Alkoholausschank

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Ich habe eben ein paar Sachen dazu ins Pad geschrieben, möchte die aber auch hier gerne anbringen:

Der Text geht leider etwas am Hauptthema vorbei. Jugendschutz ist nur ein Teilaspekt, mit dem Argumentiert wurde, wird aber noch nichtmal als Ziel des Gesetzes genannt. Als Ziel genannt wird die Senkung der Straf- bzw. Gewalttaten unter Alkoholeinfluss, die wohl sehr häufig nachts passieren sollen. Außerdem werden Gefahren für die Gesundheit durch übermäßigen Alkoholkonsum genannt, was sich aber wahrscheinlich eher auf den Aspekt des Flatrate-Saufens bezieht, womit sich das Gesetz auch befasst.
Ich empfehle dazu den Gesetzesentwurf zu lesen, in dem sehr ausführlich argumentiert wird: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/4000/14_4850_D.PDF außerdem sind die Plenarprotokolle recht aufschlussreich: http://www.landtag-bw.de/wp14/plp/14_0073_30072009.pdf & http://www.landtag-bw.de/wp14/plp/14_0076_04112009.pdf - Insgesamt finde ich unser Vorschlag sollte sich nicht einfach nur auf den Punkt Jugendschutz einschießen. Man greift damit einen Teilaspekt heraus, den man einigermaßen leicht angreifen kann, setzt sich aber mit der Argumentation der Landesregierung kaum auseinander. --SD 23:26, 31. Mär. 2010 (CEST)


  • kann man an dieser Stelle auf das Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen hinweisen bzw. warum derartige Verbote diesbezüglich nichts bringen? Die Begründung/Kritik, warum das Verbot aufgehoben werden sollen, wirkt arg unkonstruktiv. - Michel
  • Tja, gute Frage. Momentan klingt das ein wenig nach einer Forderung der Pogo-Partei.
  • Branleb hat neu formuliert. Ist jetzt besser.
  • steht auch unter drogen
  • Der Text geht leider etwas am Hauptthema vorbei. Jugendschutz ist nur ein Teilaspekt, mit dem Argumentiert wurde, wird aber noch nichtmal als Ziel des Gesetzes genannt. Als Ziel genannt wird die Senkung der Straf- bzw. Gewalttaten unter Alkoholeinfluss, die wohl sehr häufig nachts passieren sollen. Außerdem werden Gefahren für die Gesundheit durch übermäßigen Alkoholkonsum genannt, was sich aber wahrscheinlich eher auf den Aspekt des Flatrate-Saufens bezieht, womit sich das Gesetz auch befasst. --SD
  • Anmerkung: Was brauchen Jugendliche Alk um die Zeit ? Ich bin für Alk-Verbot unter 21 Jahren... Finde das peinlich was da wieder für ein Antrag gestellt wird, der unsinniger nicht sein kann. Sorry thebrainmaster.