Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 143

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De facto gibt es schon seit 2003 das System einer "allgemeinen und steuerfinanzierten Grundrente" in Form der Grundsicherung. In gewissem Sinne sind auch "andere staatliche Versorgungssysteme wie Pensionen der Beamten und die Umlagerente ... zusätzliche Säulen der Alterssicherung" - diese werden halt zu 100% angerechnet, so dass die Grundsicherung für die meisten unbemerkt bleibt. Aber wenn jemand eine Pension unter dem Satz der Grundsicherung erhält, wird die Pension entsprechend aufgestockt.

Ich nehme an, dieser Antrag meint etwas anderes als eine solche Grundsicherung. Aber was? Oder anders gefragt: welche konkreten Aspekte der in der Antragsbegründung als Vorbild erwähnten ersten Säule des Schweizer Systems werden bei der Grundsicherung vermisst und dementsprechend im Antrag gefordert? KW