Diskussion:Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/70

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Alternativantrag

Eingereicht: 4.5.07 Antagsteller: Sören Zetsche

Ich muss meinen in der schnelle erstellten Antrag auf der Artikelseite korrigieren. Eine Bundesgeschäftsstelle sollte Wahlen unterworfen werden. Die Benennung durch den Vorstand ist supoptimal und eine intransparente Lösung. Sollte dieser Alternativantrag scheitern und der Hauptantrag angenommen werden, besteht die Möglichkeit die daraus resultierende Situation als kleinen Anfangsfortschritt anzusehen. Dauerhaft könnte sie jedoch nicht sein. Wenn der Antrag angenommen wird müssen Wahlen zur Leitung der Geschäftsstellenleitung vorgenommen werden.

Daher der Alternativsantrag zum Änderungsantrag: (...) die Leitung der Geschäftsstelle wird durch den Bundesparteitag gewählt. Die Geschäftsstellenleitung obliegt dem zu wählenden Leiter der Geschäftsstelle. Das Kontrollorgan der Geschäftsstelle ist der Bundesvorstand.

Begründung: Zum einen soll der Vorstand von der Verwaltung losgelöst werden, zum anderen muss diese Instanz auch durch die Mitglieder gewählt werden können. Es geht ja auch um vertrauliche Daten... Als weiteres muss die Verwaltung aus der Abhängigkeit von Vorstandsbeschlüssen gelöst werden, um notwendige Augaben wie Zahlungserinnerungen auch ohne Umwege über BuVo-Sitzungen erledigen zu können.

über zu benennende Beiräte oder ähnliches sollte vielleich auf dem Parteitag beraten werden. Schön wäre wenn diese dann vor Ort (beim Sitz der Bundesgeschäftsstelle) ansprechbar wären. Da der Sinn von Beiräten die stellvertretende Arbeit wäre. Diese ist kaum virtuell zu leisten.--Nimix 14:15, 5. Mai 2007 (CEST)


Überarbeitung des Satzungsänderungsantrag Geschäftsstelle

DIESER Antrag soll gestellt werden. 19.05.07 --Nimix 01:10, 19. Mai 2007 (CEST) Der Originalantrag und der Alternativantrag sind damit hinfällig.--Nimix 01:10, 19. Mai 2007 (CEST) siehe auch: Diskussion:Wahlkampfseite_von_Sören_Zetzsche


Die Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist dem Vorstand unterstellt und dient diesem als Ausführungsorgan. Die Geschäftsstelle amtet als Sekretariat der Partei, welcher der/die Bundesgeschäftsführer/in vorsteht.

Wahl

Der/die Bundesgeschäftsführer/in wird aufgrund einer Wahl des Bundesparteitages (.....oder des Vorstandes, siehe BuPT) bestellt.

Aufgaben

Die Geschäftsstelle hat folgende Aufgaben:
  1. Die Geschäftsstelle besorgt die anfallenden Tätigkeiten aus Verträgen und Vereinbarungen.
  2. Ein/e Vertreter/in der Geschäftsstelle nimmt an allen Sitzungen der Bundesorgane mit beratender Stimme teil; er/sie organisiert die Protokollführung und deren Veröffentlichung.
  3. Die Geschäftsstelle organisiert die Mitgliederverwaltung.
  4. Die Geschäftsstelle führt die organisatorischen Belange der Parteizentrale.
  5. Das Nähere über die Aufgabenwahrnehmung regeln
  1. die Geschäftsordnung des Vorstandes,
  2. und die durch den Bundesvorstand zu beschließende Verwaltungsordnung

Kontrolle

Die Geschäftsstelle steht unter der Aufsicht des Bundesvorstandes, im Übrigen organisiert sie ihre Arbeiten selbst.
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