Diskussion:Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat/§4

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Jede AG ist anderen Teilnehmern am Parteitag gleichgestellt, sie hat insbesondere das Recht, Anträge zu stellen. Die Antragstellung erfolgt durch den Vertreter der AG, den die AG zu diesem Zweck bestimmt hat; in der Regel ist einer der Ansprechpartner der Vertreter, sofern die AG nichts anderes beschliesst. Der Antrag muss von mindestens 20 Mitgleidern der PP unterstützt werden. Die Unterstützung ist auf Verlangen der Parteitagsorganisation durch eine Unterschriftenliste nachzuweisen.

Auf diese Weise würde ich vermeiden, dass die Unterstützer-Unterschriften jedesmal geprüft werden müssen, auch wenn eine Überprüfung redundant erscheint.

Die AG erhält mit dieser Formulierung ein Antragsrecht ohne Parteiorgan sein zu müssen. Die Gleichstellung zu anderen Parteitagsteilnehmern ist aktuell die Gleichstellung zu Mitgliedern, bei einem eventuellen Delegiertensystem dann zu den Delegierten. Hase 13:57, 13. Okt. 2009 (CEST)