Diskussion:2009-10-01 - Anfrage zur Organisation der Abstimmung über einen vorgezogenen, ordentlichen Bundesparteitag

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Verfahren und Anlass

Ich fände es vorab sinnvoller, darüber zu diskutieren, wie man eine solche Anfrage korrekt stellt, und wieviel Stimmen nötig sind, und von wem, damit eine solche Anfrage vom Vorstand bearbeitet werden muss.... ähm....

Wenn über 970 Leute innerhalb einer beliebigen angemessenen Zeit (kleiner 1 Jahr, denn dann gibt es ja spätestens den regulären Parteitag) zusammen kommen sollten, dann kann man immernoch prüfen, ob das alles Mitglieder waren.

Gibt es denn überhaupt einen Anlass einen vorgezogenen Parteitag zu veranstalten?

Oder soll hier nur mal wieder Stunk gemacht werden?

Es soll IMO nur eine Frage für den Fall des Falles(z.B. bei Unfähigkeit/Konflikten bei Vorständen) sein, auf Stunk ist da denk ich keiner aus. --Int0x27h 19:24, 30. Sep. 2009 (CEST)

Ähnliche Frage zu Satzungsänderungen

Im Prinzip lässt sich diese Frage auch auf den §12 Abs. 1 anwenden, der besagt, dass „die Satzung auch geändert werden [kann], wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“ Auch hier stellt sich die Frage, wie genau das überprüft wird und in welchem Zeitraum.
Genaugenommen ist die Fragestellung sogar hier noch wesentlich extremer: Während es kein Problem sein dürfte mehr als 10% der Parteimitglieder über Wiki, Forum und MLs zu erreichen, scheint es geradezu unmöglich ganze 2/3 der Mitglieder von etwas zu überzeugen. --Murphy 21:30, 1. Okt. 2009 (CEST)