Diskussion:2007-06-07 - Pressemitteilung zu den Überwachungsforderungen der Bundesratsausschüsse
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- Unter Punkt A wird ua. auf die Entscheidungen des BVerfG hingewiesen, und das vorliegender Entwurf eben diese berücksichtigen soll. Ich denke, dies kann man uU. als Grundlage für das fundierte Zerpflücken nehmen. Hat jemand von Euch den Originaltext und könnte das gegenchecken, ob wir in den Urteilen konkrete Ansatzpunkte finden, die ff. Punkte der Vorlage auseinanderzunehmen? --AndreasRomeyke 21:16, 31. Mai 2007 (CEST)
- Unter D, Satz 2 Vollzugsaufwand könnte man über den Punkt "Kosten" genauer nachrechnen. --AndreasRomeyke 21:19, 31. Mai 2007 (CEST)
- Unter E, Sonstige Kosten wird für Unternehmen ein Mehrkostenaufwand in Höhe von mehreren Tausend bis mehrere Einhundertausend veranschlagt. --AndreasRomeyke 21:31, 31. Mai 2007 (CEST)
- §53b Satz 2 schränkt Satz 1 AFAIK willkürlich ein. In Satz 1 wird zugesichert, daß Informationen, die unter das Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten, Anwälten etc.fallen und bei der Überwachung zur Kenntniss gelangt sind, unverzüglich gelöscht werden müssen und nicht verwertet werden dürfen. Satz 2 schränkt das aber nach, Zitat: 'Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung des öffentlichen Interesses' wieder ein. Frage: Wer prüft die Verhältnismäßigkeit? Nach meinem Verständnis als Laie der Richter, der Überwachung anordnete. Was ist öffentliches Interesse? IMHO, daß, was der Richter dafür hält, richtig? --AndreasRomeyke 21:31, 31. Mai 2007 (CEST)
- §97, Satz1 soll "Gesundheitskarte" durch "elektronische Gesundheitskarte" ersetzt werden. Da ich leider nicht das Originalgesetz habe... Vielleicht ein Anhaltspunkt, da lt. anderen Quellen die aktuellen Entwürfe der elektronischen gesundheitskarte keine dezentrale Speicherung der Daten auf der Karte selber vorsehen, sondern tatsächlich eine zentrale Speicherung. Jetzt ist die Frage, inwieweit a) damit automatisiert auf sensible Daten zurückgegriffen wird, Stichwort Rasterfahndung und b) inwieweit Unschuldige durch die Datenverarbeitung miterfasst werden (Stichwort Rasterfahndung und Datensicherheit).
- Es würde zu lang (sowohl textlich als auch erstellungszeitlich) werden, wenn wir auf jeden einzelnen Punkt eingehen. Wir sollten dies nur bei der Ausarbeitung der Punkte stichpunktartig tun, um eine Übersicht zu erhalten, damit wir dann die genannten Gesetze und Texte zusammenfassen können, um eine knackige PM rauszugeben. Elcon 21:45, 31. Mai 2007 (CEST)
- Wir haben hier ein Problem, auf das ich bereits schon einmal in der Wiki traf. Speichern nicht möglich, da inkonsistente Daten. Vermutlich wenn mehrere an einer Stelle arbeiten und das ist in allgemeinen Bereichen wie "Einleitung" sicherlich vorprogrammiert. Es sollte also auch dafür eine Unterteilung geben, damit man Ideen dazu posten kann. Abschließend muß eine Person dann alles zusammenfassen und dann kann darüber noch einmal _kurz_ gesprochen werden. Elcon 22:00, 31. Mai 2007 (CEST)
- unter "1.3.3 Verdoppelung der Speicherfristen auf 12 Monate" sind im Entwurf der Pressemitteilung schwerwiegende Anschuldigungen enthalten. Vielleicht sollte (evtl. in einem verlinkten separten Dokument?) eine Quellenangabe erfolgen. --Grybelfix 02:53, 1. Jun 2007 (CEST)
- Felix von Leitner hat eine detaillierte Analyse unter http://ptrace.fefe.de/notizen.html online gestellt. Die PM ist zwar durch, aber auf einige Aspekte wurde ich erst jetzt aufmerksam. Unter Umständen sollte dies woanders hingeschoben werden --AndreasRomeyke 13:03, 12. Jun 2007 (CEST)
Liste der Forderungen
ACHTUNG: Greift euch einfach einen der Punkte heraus und arbeitet ihn im Entwurf als eigenen Absatz aus.
Durchgestrichen meint bereits abgearbeitet
Speicherung von 12 statt 6 Monaten (das war Minimum und Vorschlag der Bundesregierung)Zugriff auch bei Verstößen gegen "Vereinsgesetz, dem Grundstoffüberwachungsgesetz, zusätzliche Sexualvergehen oder schweren Diebstahl"- Online-Durchsuchung einführen
- auf richterliche Anordnung bei "Katalogstraftaten" (was heißt das?)
- Zugriff immer dann wenn es sonst "aussichtslos oder wesentlich erschwert" wäre; => das ist keine Einschränkung, die Durchsuchung macht die Sache praktisch immer leichter
Abhörhardware muss ab 1.000 Teilnehmer statt 10.000 (Bundesregierung) angeschafft werdenTeilnehmerbegriff bei vielen Diensten unklar!
Prepaidprodukte generell nur gegen Vorlage des Peros; der Verkäufer muss eine Kopie ziehen und aufbewahrenabgehörte Mitschnitte (Ton, Chat, ...) die den Intimbereich betreffen müssen nicht gelöscht werdenBegründung: die Abhörinfrastruktur müsste dafüpr geändert werden; Bedenkt: die TKG-Novelle fordert gleichzeitig einen riesigen Investitionsaufwand für alle Kommunikationsinfrastrukturbetreiber, der nicht ausgeglichen wird
Erreichbarkeit von Verpflichteten (in der Wirtschaft) soll 24/7 garantiert werdenüber die Überwachungsmaßnahme soll nach Ende nicht Bericht an das genehmigende Gericht erstattet werden (Vorschlag der Bundesregierung); dies verhindert Evaluation, Systeme ohne Feedback drehen idR durch!bei Verlängerung der Überwachungsmaßnahme über 6 Monate hinaus soll (entgegen Bundesregierungsvorschlag) kein Richter der nächsthöheren Instanz angerufen werden => beliebig lange Überwachung durch einen einzigen Richtervorbahlt