Digitaler Ungehorsam

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Begriff

Der Begriff 'Digitaler Ungehorsam' soll eine spezifische Form des zivilen Ungehorsams darstellen. Keinesfalls ist hier der innerparteiliche Ungehorsam oder Aufstand einzelner Piraten oder von Splittergruppen gemeint. Es ist heute bereits absehbar, dass die Überwachungsgesellschaft zumindest in Teilen realisiert wird unabhängig davon, dass die einzelnen Maßnahmen oft gegen logisch fundierte oder rechtlich relevante Punkte (wie Menschenwürde etc.) verstoßen. Es ist zu diskutieren, inwieweit Maßnahmen möglich, gerechtfertigt und wirksam sind, der Pauschalüberwachung Sand ins Getriebe zu streuen.

Der Begriff ist geeignet für eine identitätsstiftende Öffentlichkeitsarbeit und sollte ggf. von den PIRATEN als Themenpartei besetzt werden. Gemäß Art. 20 Abs. 4 GG haben medienkompetente Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich demokratische Ordnung - mit Gewaltenteilung - zu beseitigen. Dies gilt nur dann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist oder scheint.

Beispiele und Möglichkeiten