Dezentrale Wahlurne/SÄEntwürfe

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:Diskussion

Variante 1

Hinzufügung von Punkten 9,10,11 zu §9b der Bundessatzung, Abschnitt A

(9) Piraten können gemäß der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe vor dem Bundesparteitag vorzeitig und dezentral zu den Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme abgeben.

(10) Bewerber für jegliche Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen und auf dem Bundesparteitag gewählt werden, müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag beworben haben. Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.

(11) Bewerber für die Aufstellung der Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen, die auf dem Bundesparteitag gewählt werden, müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag beworben haben. Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.

Variante 2

Hinzufügung von Absätzen 9,10,11 zu §9b der Bundessatzung, Abschnitt A

(9) Piraten geben während des Bundesparteitages mittels Briefwahl zu den Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme ab. Jeder Landesverband stellt die Möglichkeit zur Stimmabgabe in Form eines oder mehrerer Wahllokale den Mitgliedern des Landesverbandes zur Verfügung. Die jeweiligen Landesverbände haben eine geheime, gleiche und öffentliche Wahl zu gewährleisten.

(10) Bewerber für jegliche Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen und auf dem Bundesparteitag gewählt werden, müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag beworben haben. Falls nicht genügend Bewerber zur Verfügung stehen, muss ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden, auf dem die fehlenden Posten besetzt werden.

(11) Bewerber für die Aufstellung der Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen, die auf dem Bundesparteitag gewählt werden, müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag beworben haben.

Änderung von §9b Absatz 2 der Bundessatzung, Abschnitt A zu

(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich und umfasst einen Zeitraum von mindestens einer Woche und mindestens zwei Wochenenden. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zu Wahllokalen, Öffnungszeiten der Wahllokale und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor Beginn des Parteitages sind alle dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und alle dem Vorstand gemäß Punkt 10 und 11 eingereichten Bewerbungen zu veröffentlichen.

Streichung von §11 der Bundessatzung, Abschnitt A

Änderung von §12 der Bundessatzung, Abschnitt A in

§12 Anträge (1) Änderungen der Bundessatzung und des Parteiprogramms können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.