DE-BTW/Gebühren Plakatierung

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Unformatierten Text hier einfügen Für die Plakate will eine Kmmune 0,75€/Plakat erheben.

Ist das rechtmäßig?

Nein.

Näheres inkl eines Musterschreibens mit entsprechenden Paragrafen liegt mir vor, bin aber grade auf dem Sprung. Bitte alle 2-3 Tage erinnern, bis ich's zugeschickt habe. (oder evtl hat es auch jemand anderes aus dieser ML rumliegen) Tatsache ist, dass auf entsprechende Beschwerde und Verweis auf Sonderstellung Parteien etc. bisher *jede* Gebührenpflicht ausgeräumt werden konnte.


- Matthias Schrade -


zumindest in Baden-Württemberg muss zwischen den Kosten für eine Genehmigung und Kosten pro Plakat unterschieden werden. Letztere sind rechtlich NICHT zulässig (und ja, das ist mit den Behörden so geklärt).

Anders ausgedrückt: Pro Antrag dürfen Verwaltungskosten entstehen ("Wir wollen plakatieren in Gemeinde xy, 120 Plakate") und diese dürfen an die Partei weitergegeben werden (Genehmigung kostet 10€ unabhängig von Anzahl der Plakate). Aber es dürfen KEINE Kosten pro Plakat entstehen (0,20€ pro Plakat und Woche). Hier ein Urtei dazu für Baden-Württemberg: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_Amtsgericht_Geb%C3%BChren_f%C3%BCr_Plakatierung.pdf

Abweichende Regelungen in anderen Bundesländern wären möglich, würden mich aber überraschen. Bitte pro Bundesland klären

- Sebastian Nerz -