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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 054
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Antragstitel
Staat und Religion Antragsteller
Gebhart Antragstyp
Sonstiger Antrag Antragstext
Es wird beantragt (im Parteiprogramm /folgenden Text / an geeigneter Stelle) einzufügen:Die Piratenpartei steht für den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Nicht- und Andersgläubigen vor Schädigung, Erniedrigung, Beleidigung Ausgrenzung und Verhetzung von Seiten der einzelnen Religionsgemeinschaften. Der Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Religion, seiner Rasse, seines Geschlechts etc. benachteiligt werden darf, reicht nicht aus, um Kinder (Jugendliche, Heranwachsende, Hetero- und Homosexuelle, Ungläubige, Andersgläubige) vor Psychoterror (Drohung mit Nachteilen im Jenseits), Ausgrenzung und Diffamierung zu bewahren. Zum Schutze Wehrloser müssen die bestehenden Gesetze präzisiert werden.
Antragsbegründung
Die Formulierung ergänzt die Forderung nach Offenheit der Partei zur Religionsfreiheit, enthält zusätzlich aber eine Forderung im Sinne des Gedankens einer wehrhaften Demokratie, die nicht passiv bleibt gegen Versuche, anders denkende Menschen für sich zu vereinnahmen, sie gefügig zu machen aber sie auszugrenzen und zu diffamieren.
Anmerkung zur historischen Entwicklung: Als die Einzelheiten des Holocausts bekannt wurden, stellte Pius XII die Fürbitte für die Juden eingestellt, die bedeutet hatte, dass Juden der Ewigen Verdammnis verfallen. Er scheute die Vorstellung, dass die sechs Millionen Opfer Hitlers von der Gaskammer aus zur Hölle gefahren waren. Inzwischen hat der Vatikan die alte Vorstellung wiederbelebt, wonach alle Menschen, die nach der Gründung der Kirche keine Christen wurden, alle Lebenden und alle künftigen Generationen, die sich weigern, den angeblich einzig wahren Glauben anzunehmen, sich entweder bereits in der Hölle befinden oder aber dazu verdammt sind. Aus dem Voranstehenden ergibt sich die Forderung nach der Definition neuer Straftatbestände und der Verabschiedung neuer Gesetze, die der Neurotisierung von Mitmenschen, namentlich von wehrlosen Kindern, Einhalt gebieten. Die Bedrohung Andersgläubiger mit Ewiger Verdammnis muss in ihrem Charakter als Volksverhetzung erkannt und als Offizialdelikt behandelt und verfolgt werden.
Datum der letzten Änderung
01.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Thomas Lischke : ist kein "sonstiger" Antrag sondern ein "Programmantrag" daher an falscher Stelle eingetragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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