Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 026
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Antragstitel
Streichung von Zuwendungen an die rk Kirche Antragsteller
Antragstyp
Sonstiger Antrag Antragstext
Es wird beantragt im Parteiprogramm / Wahlprogramm zur Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen, dass der rk Kirche alle Zuwendungen, Kirchensteuern und Gehaltszahlungen (z.B. an Bischöfe) gestrichen werden, da die rk Kirche
ist Eine undemokratische Kirchenform ist in einem demokratischen Staat nicht hinnehmbar und darf vom Staat nicht finanziert werden. Der Staat sollte deshalb alle Zuwendungen an die rk Kirche und alle Zahlungen an rk Amtsträger (Bischöfe erhalten montlich tausende von EUR) stoppen. Die rk Kirche sollte alle Privilegien verlieren und nicht mehr Anstalt des öffentlichen Rechts sein. Bestehende Einrichtungen und Arbeitsverhältnisse sollten vom Staat übernommen und mit Grundrechten der demokratischen Ordnung und geltenden Arbeitsschutzrechten ausgestattet werden. Es ist dringend notwendig, dass eine Partei diese undemokratischen Zustände in der rk Kirche wahrnimmt, alle bestehenden Parteien in Berlin wagen sich derzeit nicht daran, die Realität bezüglich des Zustandes in der rk Kirche zu sehen. Eine Trennung von Kirche und Staat allein hilft nicht, das Problem zu lösen, denn dammit könnte sich die rk Kirche weiter als undemokratische Gruppierung in einem demokratischen Staat halten und das ist nicht hinnehmbar.
Datum der letzten Änderung
21.12.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Warum nur die römisch-katholische Kirche? Die 22 protestantischen Kirchen kriegen zusammen mindestens genausviel Geld, obwohl sie - qua Kirche - ebenso undemokratisch sind. Im Übrigen: Gleichbehandlungsgrundsatz!
- Siehe Sonstiger Antrag 036 hier:[1] - Das ist keine Erklärung für "nur rk". Die Catholica hat seit 1949 insgesamt 10,9 Mrd. € gekriegt, die Protestantica dagegen 12,0 Mrd € (beide inflationsbereinigt). Im Jahr 2010 gab es für rk 193 Mio €, für ev.-luth. dagegen 266 Mio €; beidesmal als "Entschädigungen für während der Säkularisation erlittenes Unrecht". Ich halte beider Forderungen für rechtsgrundlagelos; sie wurden und werden gezahlt für "Enteignungen" von Kirchengrund, doch die fraglichen Grundstücke waren niemals Eigentum, sondern nur Reichslehen, das kein Eigentum begründet. Eigentlich müssten wir das Geld sogar zurückverlangen. --Roguemale 14:46, 1. Nov. 2011 (CET)
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Contra-Argument: ...
- Die Catholica hat seit 1949 insgesamt 10,9 Mrd. € gekriegt, die Protestantica dagegen 12,0 Mrd € (beide inflationsbereinigt). Im Jahr 2010 gab es für rk 193 Mio €, für ev.-luth. dagegen 266 Mio €; beidesmal als "Entschädigungen für während der Säkularisation erlittenes Unrecht". Ich halte beider Forderungen für rechtsgrundlagelos; sie wurden und werden gezahlt für "Enteignungen" von Kirchengrund, doch die fraglichen Grundstücke waren niemals Eigentum, sondern nur Reichslehen, das gerade kein Eigentum begründet. Eigentlich müssten wir das Geld deshalb sogar zurückverlangen - aber von beiden Konfessionen!. --Roguemale 14:46, 1. Nov. 2011 (CET) ** dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Andena Wenn dann alle Glaubensrichtungen incl Humanistischen Verband gleich behandeln
- Das ist eindeutig nicht piratige Politik! Wir bekennen uns zu einem laizisitischen Staat, der sich in die jeweiligen Religionen nicht einmischt. Wenn es Bestandteil einer Glaubenslehre (übrigens auch alle orthodoxen Kirchen und der Islam) ist, daß er nicht demokratisch verfaßt ist, weil er sich nach dem Vorbild orientieren will, daß ihr Gott der Allherrscher ist und das dementsprechend auf der Erde abbilden will, dann ist das das gute Recht der Gläubigen, zu denen ja keiner gehören braucht. Die Zahlungen kann man meinetwegen trotzdem einstellen, freilich erst, wenn die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge (Konkordate) fristgemäß gekündigt wurden. Wer dann für die Caritas bei der Altenpflege, den Kitas oder der Schuldnerberatung einspringt und wieviel Instandhaltung und Renovierung der tausenden von Denkmälern den Staat künftig kosten werden, solltest Du vorsichtshalber auch gleich mal in Deinen Antrag einarbeiten. --Miltiades 21:16, 16. Okt. 2011 (CEST)
- Scriptor 22:59, 16. Okt. 2011 (CEST)
- Spearmind 01:05, 17. Okt. 2011 (CEST)
- Monarch 01:53, 17. Okt. 2011 (CEST) Die Kirche kann sich intern organisieren wie sie will (nicht, dass ich mit dem derz. Zustand zufrieden wäre).
- Wolfgang Z. Im Prinzip richtig, müsste aber für alle Religionen gelten, auch Abschaffung der Kirchensteuer.
- Wizkid Der Antrag bedeutet eine Änderung des Grundgesetzes: Streichung des GG Artikel 140, soll das beabsichtigt sein? Der Antragsteller sollte sich mit dem GG Artikel 140 mal beschäftigen.
- Fuchsbeuter
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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